Hallo!
Ich hätte folgende hypothetische Frage:
Eine Person kauft z.B. einen Whirlpool auf einer Messe und schliesst auch gleich eine Kaufvertrag ab. Dieser Whirlpool wird 5 Tage später geliefert und auch ordnungsgemäß aufgebaut. Jetzt setzt sich der Käufer erstmals in den Whirlpool und er ist total entäuscht. Nach §355 BGB könnte er den Kaufvertrag jetzt noch widersprechen und zurückgeben, oder? Hätte der Käufer die Kosten des Aufbauens zu tragen?
Dank & Gruß
Christian
Hallo,
wie kommst Du darauf, dass nach §355 ein Rückgaberecht besteht ? §355 regelt nicht das Rückgaberecht selbst, sondern lediglich wie, wenn ein solches besteht, der Widerruf ausgeübt wird. Ich wüßte nicht, warum hier ein Widerrufsrecht bestehen sollte ? Hier dürfte weder ein Fernabsatzvertrag noch ein Haustürgeschäft bestehen.
Gruß
Matthias
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Hallo Matthias!
Das würde also bedeuten, der Whirlpool ist rechtskräftig erworben und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nun nicht mehr möglich. Oder? Auch dann nicht wenn der Gegenstand zwar keinen Mangel hat, jedoch nicht den Erwartungen des Käufers entsprechen (er konnte bzw. hat das Gerät zuvor nicht getestet)?
Gruß Christian
Das würde also bedeuten, der Whirlpool ist rechtskräftig
erworben
Das sowieso, ansonsten bräuchte man ja auch keinen Rücktritt…!
und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nun nicht mehr
möglich.
Richtig. § 355 sagt ja auch klar, dass er nur gilt, WENN ein Widerrufsrecht besteht.
Oder? Auch dann nicht wenn der Gegenstand zwar keinen
Mangel hat, jedoch nicht den Erwartungen des Käufers
entsprechen (er konnte bzw. hat das Gerät zuvor nicht
getestet)?
So ist das nun mal. Wie im Geschäftsleben üblich. Wer bereit ist, die Katze im Sack zu kaufen, der kauft eben die Katze im Sack.
Levay
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pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten
Hallo Christian,
pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten. Von beiden Seiten.
Gruß
Matthias
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