Gerechtfertigte Fristsetzung

Person A ist in Besitz eines Hauses, zu welchem ein angrenzender Abstellraum gehört. Nun erlaubt Person A ihrer Bekannten B diesen Raum zu nutzen. Person B wiederum gestattet der von Person A verabscheuten Person C, welche eine Wohnung im Haus von A bewohnt, den Raum mit zu nutzen, in der Hoffnung, dass Friede zwischen den Parteien einziehen möge. Welche Möglichkeit hat Person A, um Person C die Nutzung zu untersagen? Räumung müsste eigentlich ab sofort erfolgen ohne angemessene Fristsetzung, oder?

hi,

zur rechtlichen würdigung:

§§ 540, 541, 543 BGB.

§ 540 I „Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.“

§ 541 „Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.“

§ 543 I, II Nr. 2 "
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
[…]
2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache […] unbefugt einem Dritten überlässt […]"


zum rest: wären die argumente des mieters nicht auch zu hören? sollte sich der vermieter es nun statt nur mit einem, auch mit dem anderen mieter „verscherzen“? hat der vermieter nicht schon genug stress mit der vermieterei? allzu hektische, unüberlegte und aktionistische verhaltensweisen stören beiderseitig den nachbarschaftsfrieden. schon mal daran gedacht?

gruss vom

showbee

Mieter B ist ein Freund von Vermieter A, weswegen A keinen Grund hätte B rechtlich zu belangen. Allerdings hat sich C nicht einsichtig gezeigt und sich gänzlich unzumutbar und in einer zu verurteilenden Unflätigkeit gegenüber A präsentiert, so dass A kein Interesse daran haben sollte C in irgendeiner Weise entgegenzukommen. Wie kann A gegenüber C vorgehen? Welchen Verstoß hat C schließlich begangen? Bislang wurde nur der Rechtsverstoß von B ausreichend gewürdigt.

Gruß

dinkel

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Wie kann A gegenüber C vorgehen?
Welchen Verstoß hat C schließlich begangen? Bislang wurde nur
der Rechtsverstoß von B ausreichend gewürdigt.

hi,

na gott sei dank gar nicht! immerhin hat sich C nicht schlecht, böse, schadenersatzpflichtig oder gar strafbar verhalten. alles was er getan hat, war ein nettes angebot von B anzunehmen. selbst wenn er von den absichten des B wußte, wäre C selbst moralisch nichts vorzuwerfen.

gruss vom

showbee, der nachbarschaftsstreitereien gar nicht mag!

schuss nach hinten
Hi,
was die Rechtsgrundlage ist, haben die Experten dir ja schon mitgeteilt (oder war es ein Expert?).

Aber wenn es was ‚unter Freunden‘ ist, kann man das Recht ja ERSTMAL vergessen, und sagen, hallo B, so war das nun GAR NICHT gedacht - der Schuss ging nach hinten los, also sieh bitte mal zu, das so schnell
wie möglich wieder rückgängig zu machen.

Wenn ich B wäre, wäre mir das ganze sicher etwas unangenehm gegenüber A.

Ansonsten: C hat nichts falsch gemacht - B hat!
Also bitte nicht dem eh’ schon unbeliebten C dafür noch ‚Punkte abziehen‘.

gruss, isabel

Wie wäre allerdings die Lage zu bewerten, wenn der von A bislang nicht beanspruchte Raum benötigt würde, nicht zur Mietsache, vulgo der Wohnung, gehört und somit nur aus Kulanz, Freundschaft oder wie auch immer man es titulieren möchte, an B „verliehen“ wurde, jedoch nicht C anheim fallen sollte.

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und somit nur aus Kulanz,
Freundschaft oder wie auch immer man es titulieren möchte, an
B „verliehen“ wurde, jedoch nicht C anheim fallen sollte.

hi,

wenn nur aus freundschaft überlassen, dann kann der boshaftigkeit des ex-freundes nun auch kein §§ entgegengehalten werden. ein gespräch ist alles, was hilft.

gruss vom

showbee