Autoverkauf auf Kommission

Hallo,

eine Privatperson hat einen Kommissionsvertrag für 6 Monate mit einem Autohändler geschlossen. Es wurden keinerlei Kündigungsfristen erwähnt. Was muss die Privatperson beachten, wenn sie das Auto doch selbst verkaufen könnte?

Danke!
Gruß jetme

Habe meine Glaskugel gerade nicht parat …
Hallo,

was steht hierzu denn in diesem Kommissionsvertrag ?

Habe meine Glaskugel gerade nicht parat, sonst hätte ich selber mal reingeschaut.

Gruß

Matthias

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Hallo Matthias,

der Vertrag wurde als E-Mail-Anhang übermittelt und enthält den Hinweis, dass er „zu nachfolgenden und umseitigen Geschäftsbedingungen“ geschlossen wird…
Nur sind keine Geschäftsbedingungen übermittelt worden, da sie sich auf der Rückseite des Vertrages befinden, diese aber nicht mit übermittelt wurde.

Gruß jetme

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No help!
Hi !!!
Dann hilft nur ein Anruf beim Autohaus weiter, lass Dir die Vertragsbedingungen durchfaxen oder fahr dort vorbei und hole sie Dir ab. Ohe den Vertrag zu kennen kann Dir hier keiner helfen!
Es erstaunt mich immer wieder wie leichtfertig mancher Zeitgenosse einen Vertrag abschließt, ohne genau zu wissen was er enthält.

Ich denke mal, das Autohaus wird froh sein, wenn Du einen Käufer „präsentierst“, aber sie werden ihre Provision zurecht haben wollen, Du hast ja die Dienste des Hauses genutzt.

Gruß elmore

Hallo elmore,

wenn du meine Beiträge richtig interprätiert hättest, würdest Du mir sicherlich nicht solche Tipps geben! M.E. ist doch herauszulesen, ob der Autoverkäufer Repressionen zu befürchten hat, wenn er, trotz des vorliegenden Vertrages, sein Auto ohne das Zutun des Händlers verkaufen könnte. Nach meiner Auffassung ist besagter Vertrag nämlich ohne die Aushändigung der AGB gar nicht gültig! Oder sieht das jemand anders… (Glaskugel :wink: )

Gruß jetme

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Hi,

Du hast doch einen Vertrag abgeschlossen, mutmaße ich jetzt mal. Und das Auto steht jetzt auf dem Gelände des Autohauses zum Verkauf?
Dafür ist eine Provision vereinbart, oder auch nicht?

Gib uns doch einfach mal ein paar Informationen,zu diesem fiktiven Fall, damit man Dir Auskunft geben kann. Mit Mutmassungen kommen wir nicht wirklich weiter.
Gruß elmore

Hallo jetme.

Elmore hat schon Recht: was Du bisher geschrieben hast ist mehr als
vage. Vielleicht versuchst Du´s nochmal präziser…

Nach meiner
Auffassung ist besagter Vertrag nämlich ohne die Aushändigung
der AGB gar nicht gültig! Oder sieht das jemand anders…

Das kommt darauf an. In der Regel wird der Vertrag jedoch auch ohne
die Aushändigung gültig sein. Allein die AGB sind dann eben nicht
Vertragsbestandteil geworden. In diesem Fall gelten die gesetzlichen
Regelungen.

Gruß - Jaschiii