Hallo,
Im Folge der ganzen Warnungen vor Phishing-Mails, habe ich gelesen, dass auch fremde Kreditkartennummern schon begehrte Zahlungsmittel im Internet sind. Nun bewahrt man ja die pure Kreditkartennummer nicht gerade im Safe auf, sondern zahlt schon mal damit per Fax oder gibt mal eine Quittung ins Altpapier, auf dem die Nummer draufstand.
Meine Frage: ist dieses Verhalten schon so fahrlassig, dass man dann für Missbrauch selbst haftet?
Wenn jemand im Internet unbefugt mit meiner Kreditkartennummer bezahlt, hafte dann ich (weil ich die Nummer nicht geheim gehalten habe)? Oder die Bank? Oder der Empfänger des Geldes (weil er die Identität des Zahlenden nicht überprüft hat)?
Wer ist beweispflichtig? Muss ich beweisen, dass ich die Zahlung nicht veranlasst habe oder müsste der Empfänger (z.B. durch meine Unterschrift, die er natürlich nicht hat) nachweisen, dass ich die Zahlung veranlasst habe?
Kurz gesagt: Wen beissen am Ende die Hunde?
Mit vielen Grüssen, Walkuerax
Hi,
habe dazu eine ganz interessante Seite gefunden:
http://www.firstsurf.com/gruendel0121_t.htm
da steht u.a.:
"Was tun, wenn’s passiert ist?
Sollte es trotzdem zu einem Missbrauch der Kreditkarte kommen, stehen die Chancen für die Kunden gut. Für diese Fälle nämlich regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der meisten Kreditkartenunternehmen die 100-prozentige Übernahme der Haftung durch die Unternehmen. Insofern ist das Risiko einer Online-Nutzung der Kreditkarte mit der Offline-Nutzung vergleichbar. „Die Bank steht ohnehin vor dem Problem, glaubhaft machen zu können, dass der Kunde nicht sorgsam mit seinen Daten umgegangen ist“, verrät ein Bankinsider.
Erst bei Einsatz des Sicherheitsstandards SET hat der Online-Shop einen gesicherten Zahlungsanspruch. Ansonsten leiden die Händler unter den besonderen Bedingungen, die ihnen durch die Kreditkartengesellschaften aufgebürdet werden. Trotz hoher Provisionen gilt der E-Commerce-Bereich als besonders risikoreich. Alle Online-Geschäftsabschlüsse müssen daher - zumindest theoretisch - noch einmal schriftlich durch den Kunden bestätigt werden. Unterlässt der Händler dies, bleibt er im Betrugsfall auf dem Schaden sitzen: Zum einen ist er seine Ware los und zum anderen wird er den Kaufpreis nie erhalten. Besonders Händler kleinerer Shops bieten daher ihre Ware nur noch gegen Vorkasse oder per Nachnahme an."
Gruß
Nelly
Vielen Dank!
Hallo,
Die Seite ist wirklich gut! Damit bin ich beruhigt.
Viele Grüsse, Walkuerax