inwiefern wird bei einer Markenanmeldung die Pluralform mit abgedeckt?
Angenommen, ich melde die Marke „Kletterkatze“ an (z.B. für ein geländegängiges Kleinfahrzeug) und registriere die Domain kletterkatze.de. Wenig später registriert sich ein Wettbewerber die Domain kletterkatzen.de und nimmt eine Weiterleitung auf seine Domain vor, unter der er ähnliche Fahrzeuge verkauft. Der Wettbewerber nimmt aber keine Markenanmeldung für „Kletterkatzen“ (Plural) vor.
Ließe sich die Übertragung der Domain kletterkatzen.de vom Markeninhaber der „Kletterkatze“ einklagen?
Gruß
(Die Domains sind unbelegt und sollen nur als Beispiel dienen)
IMHO wird bei einer Markenanmeldung die Pluralform nicht mit
abgedeckt sondern nur das Eingetragene.
Allerdings kann nach § 15 MarkenG Unterlass und Schadenersatz
gefordert werden, wenn von „einer geschäftlichen Bezeichnung oder
einer ähnlichen Bezeichnung“ Verwechslungsgefahr ausgeht.
Zudem könnte ein Fall des unlauteren Wettbewerbs vorliegen (§ 3 UWG),
so dass durch das neben dem MarkenG anwendbare UWG (§ 2 MarkenG) die
oben beschriebenen Rechtsfolgen herbeigeführt werden könnten.
Das der Markeninhaber in dem von Dir beschriebenen Fall einen
Anspruch auf Übertragung der ähnlichen Domain hätte, sehe ich nicht.
Ich lerne aber gerne noch dazu
inwiefern wird bei einer Markenanmeldung die Pluralform mit
abgedeckt?
normalerweise gar nicht.
Angenommen, ich melde die Marke „Kletterkatze“ an (z.B. für
ein geländegängiges Kleinfahrzeug) und registriere die Domain kletterkatze.de. Wenig später registriert sich ein
Wettbewerber die Domain kletterkatzen.de und nimmt eine
Weiterleitung auf seine Domain vor, unter der er ähnliche
Fahrzeuge verkauft. Der Wettbewerber nimmt aber keine
Markenanmeldung für „Kletterkatzen“ (Plural) vor.
Ließe sich die Übertragung der Domain kletterkatzen.de vom
Markeninhaber der „Kletterkatze“ einklagen?
Eher nicht.
Wenn man plant, eine Marke anzumelden, registriert man üblicherweise vorher die entsprechenden Domains, also bei „Kletterkatze“:
kletterkatze
kletterkatzen
kletter-katze
kletter-katzen
evtl. auch noch:
kleterkatze
kletterkze
…
Die Reservierung kann auch zunächst neutral/anonym über einen professionellen Registrar erfolgen, der B2B Services macht. SOnst könnte es ja wiederum Probleme mit der Markenanmeldung geben…
Allerdings kann nach § 15 MarkenG Unterlass und Schadenersatz
gefordert werden, wenn von „einer geschäftlichen Bezeichnung
oder
einer ähnlichen Bezeichnung“ Verwechslungsgefahr ausgeht.
Zudem könnte ein Fall des unlauteren Wettbewerbs vorliegen (§
3 UWG),
so dass durch das neben dem MarkenG anwendbare UWG (§ 2
MarkenG) die
oben beschriebenen Rechtsfolgen herbeigeführt werden könnten.
Das will ich wohl meinen!
Dass der Markeninhaber in dem von Dir beschriebenen Fall einen
Anspruch auf Übertragung der ähnlichen Domain hätte, sehe ich
nicht.
Ich auch nicht, aber es gibt (gab) Gegenmeinungen, die zB eine Analogie zum Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gezogen haben. Der BGH hat das in seiner „Shell.de“-Entscheidung (Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99) schön dargestellt. Es gibt nur einen Anspruch auf Löschung, nicht auf Übertragung.
inwiefern wird bei einer Markenanmeldung die Pluralform mit
abgedeckt?
normalerweise gar nicht.
Angenommen, ich melde die Marke „Kletterkatze“ an (z.B. für
ein geländegängiges Kleinfahrzeug) und registriere die Domain kletterkatze.de. Wenig später registriert sich ein
Wettbewerber die Domain kletterkatzen.de und nimmt eine
Weiterleitung auf seine Domain vor, unter der er ähnliche
Fahrzeuge verkauft. Der Wettbewerber nimmt aber keine
Markenanmeldung für „Kletterkatzen“ (Plural) vor.
Wenn man plant, eine Marke anzumelden, registriert man
üblicherweise vorher die entsprechenden Domains, also bei
„Kletterkatze“:
kletterkatze
kletterkatzen
kletter-katze
kletter-katzen
evtl. auch noch:
kleterkatze
kletterkze
Wenn Du Kletterkatze geschützt hast, darf kein anderer Kletterkatzen verwenden. Alles andere ist Humbug. Auch Kletter-Katze als Domain gibt Ärger. Denn Fakt ist, das eine Wortmarke in allen Schreibweisen geschützt ist. Also auch die Pluralform. Voraussetzung ist natürlich das versucht wird das wort in einer gleichen Gattungsart zu verwenden. Wenn Du Kletterkatze für Textilien geschützt hast, ist es natürlich kein Problem ein Getränk mit dem Namen auf den Markt zu werfen.
Selbst bei ähnlicher Aussprache kann es schon mächtigen Ärger geben. Ein vielleicht noch bekanntes Beispiel: der Rechtstreit zwischen Türke und VW. Schau mal nach, indem Du bei Google, touareg und wortmarke eingibst. Die ersten beiden Links reichen.
Rein juristisch gesehen magst Du schon recht haben. Hier kann ich keine 100% ige juristisch wasserdichte Expertise liefern.
Ich spreche aus der Praxis und empfehle daher wärmstens die beschriebene Vorgehensweise.
Was nützt es Dir, wenn Du recht hast, aber dennoch ein anderer über Monate einen erkläcklichen Teil Deines Traffics abgreift, bis Du die relevanten Domains eingeklagt hast?