Recht auf Pflichtverteidiger?

Hallo,

mein Nachbar hat mir erzählt, dass er in einem Rechtsfall in dem er das Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung war, keinen Pflichtverteidiger erhalten hat, obwohl er so wenig verdient, dass er sich keinen Anwalt leisten konnte. Begründet wurde das damit, dass er eine Eigentumswohung besitzt und damit ein vermögender Mensch ist.

Ich konnte das nicht glauben, weil ich dachte jeder hätte ein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Läuft es in Deutschland wirklich so ab?

Danke sagt MacMenace

Hi, seit wann braucht ein OPFER einen VERTEIDIGER ?

Allenfalls wird er als Zeuge der Straftat und als Nebenkläger in Erscheinung treten. Möchte er einen juristischen Interessenvertreter neben sich haben, muss er die Kosten hierfür wohl bitte schön selber tragen, zumindest für´s Erste.

Er soll doch einen Kredit aufnehmen, für den die ETW als Sicherheit dienen kann.

Anscheinend denkt hier jeder, der Mond sei ein Quarkkuchen, von dem sich jeder ein Stück abschneiden kann.

HM

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mein Nachbar hat mir erzählt, dass er in einem Rechtsfall in
dem er das Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung war,
keinen Pflichtverteidiger erhalten hat

Wieso braucht ein Opfer einen PflichtVERTIDIGER?

LG
Stuffi

Hallo ihr beiden,

Wieso braucht ein Opfer einen PflichtVERTIDIGER?

Okay, falsches Wort. Ich meinte eigentlich juristischen Beistand.

Herr Meyer, ersparen Sie sich bitte den Sarkasmus.
Mein Nachbar ist von drei Arabern fast totgeschlagen worden für ein paar Euro.
Die drei haben einen Pflichtverteidiger erhalten, der die Aussage der einzigen Augenzeugin als unzulässig wertete, da es Nachts war und sie 40 Meter entfernt stand und nicht sehen konnte, dass die drei auf ihn eingeschlagen haben als er am Boden lag. Laut Anwalt hat er sich die Verletzungen im Kopf- und Oberkörperbereich auf der Flucht aus dem Taxi zugezogen.
Mein Nachbar stand da also ganz alleine vor Gericht und ihm gegenüber 50 Leute aus den arbabischen Großfamilien.
Die Strafen der drei sollen wohl ein Witz gewesen sein (Sozialstunden und Bewährungsstrafe).

Also wenn das so stimmen sollte, dann weiß ich auch nicht mehr wohin mit unserem Rechtsstaat.

Hallo,

mein Nachbar hat mir erzählt, dass er in einem Rechtsfall in
dem er das Opfer eines Raubüberfalls mit Körperverletzung war,
keinen Pflichtverteidiger erhalten hat, obwohl er so wenig
verdient, dass er sich keinen Anwalt leisten konnte. Begründet
wurde das damit, dass er eine Eigentumswohung besitzt und
damit ein vermögender Mensch ist.

Wie meine Vorredner bereits andeuteten, ist Dein Posting wirres Zeug.
Nur noch mal zur allgemeinen rechtlichen Situation für Interessierte: die Pflichtverteidigung ist geregelt in den §§ 140 ff. StPO, die Nebenklage in den §§ 395 ff. StPO. Dort kann man nachlesen, für wen was gilt.

Ciao, Wotan

Hallo MacMenace,

wieso sollte ein Opfer einen Pflichtverteidiger benötigen? Bist du sicher, dass du nicht irgendetwas durcheinander wirfst?

Gruß

Phoebe

Hallo ihr beiden,

Wieso braucht ein Opfer einen PflichtVERTIDIGER?

Okay, falsches Wort. Ich meinte eigentlich juristischen
Beistand.

Herr Meyer, ersparen Sie sich bitte den Sarkasmus.
Mein Nachbar ist von drei Arabern fast totgeschlagen worden
für ein paar Euro.
Die drei haben einen Pflichtverteidiger erhalten, der die
Aussage der einzigen Augenzeugin als unzulässig wertete, da es
Nachts war und sie 40 Meter entfernt stand und nicht sehen
konnte, dass die drei auf ihn eingeschlagen haben als er am
Boden lag. Laut Anwalt hat er sich die Verletzungen im Kopf-
und Oberkörperbereich auf der Flucht aus dem Taxi zugezogen.
Mein Nachbar stand da also ganz alleine vor Gericht und ihm
gegenüber 50 Leute aus den arbabischen Großfamilien.
Die Strafen der drei sollen wohl ein Witz gewesen sein
(Sozialstunden und Bewährungsstrafe).

Aha,jetzt wird´s klarer. Das Opfer hätte sich hier einen Anwalt nehmen und als Nebenklägwer auftreten sollen. Im Wege des Adhäsionsverfahrens hätten dann gleich Schmerzensgeld- und weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Kosten des Anwalts hätten dann die schweren Jungs tragen müssen.

Also wenn das so stimmen sollte, dann weiß ich auch nicht mehr
wohin mit unserem Rechtsstaat.

Immer dieses Gejammer…
Ich versteh nicht, wieso jemand bei sowas nicht zum Anwalt geht, dann müßte jetzt hier nicht gejammert werden.

Ciao, Wotan

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Ja hallo!

Also wenn das so stimmen sollte, dann weiß ich auch nicht mehr
wohin mit unserem Rechtsstaat.

Du darfst die Begriffe „Rechtsstaat“ (gemeint ist wohl eher „Sozialstatt“) und „Füllhorn“ nicht verwechseln! Jemand, der EUR 1.200 im Monat verdient, muss zusehen, wie er seine Anwaltskosten aufbringt, und die Leute mit dem sechsstelligen Vermögen bekommen’s vorne und hinten reingeschoben, nur weil man sich von einem Grundbucheintrag allein noch nichts zu essen kaufen kann? Das wäre für mich höchst unsozial. Wenn ich Wohnungseigentümer wäre, wäre ich bei Banken, Autohäusern, Klavierhändlern etc. ein gern gesehener Gast.

Hallo,

Jemand, der
EUR 1.200 im Monat verdient, muss zusehen, wie er seine
Anwaltskosten aufbringt, und die Leute mit dem sechsstelligen
Vermögen bekommen’s vorne und hinten reingeschoben, nur weil
man sich von einem Grundbucheintrag allein noch nichts zu
essen kaufen kann? Das wäre für mich höchst unsozial. Wenn ich
Wohnungseigentümer wäre, wäre ich bei Banken, Autohäusern,
Klavierhändlern etc. ein gern gesehener Gast.

Ich verstehe nicht so richtig, was du meinst…

Also mein Nachbar besitzt eine Eigentumswohnung, die er gekauft hat als er noch einen guten Job hatte und nun arbeitet er als Taxifahrer 70 Stunden pro Woche und liegt knapp über Sozialhilfeniveau (laut seiner Aussage). Da kann er sich doch keinen Anwalt und langen Prozess leisten?!
Oder soll er eine Hälfte seines Badezimmers verkaufen um damit einen Anwalt zu bezahlen?

Gruß
Mac

Guten Morgen!

Oder soll er eine Hälfte seines Badezimmers verkaufen um damit
einen Anwalt zu bezahlen?

Ach bitte. Er soll mit einem Grundbuchauszug zur Bank gehen. Da wird er mit offenen Armen empfangen werden. Und wenn nicht, zB weil er überschuldet ist, dann hat er den PKH-Antrag falsch ausgefüllt.

Rückfrage
Hallo,

Okay, falsches Wort. Ich meinte eigentlich juristischen
Beistand.

Er stand doch gar nicht vor Gericht, oder habe ich das falsch verstanden?

Mein Nachbar ist von drei Arabern fast totgeschlagen worden

wohin mit unserem Rechtsstaat.

Ich verstehe nicht ganz, was der Strafprozess mit einer Zivilklage wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld zu tun hat? Bei dem dann die unterlegene Partei auch den Anwalt des Opfers bezahlen muß?

Oder gibt es eh’ keine Chance? Dann verstehe ich nicht, wobei ihm ein Anwalt helfen könnte.

Gruß
Axel

Hallo,

Okay, falsches Wort. Ich meinte eigentlich juristischen
Beistand.

Er stand doch gar nicht vor Gericht, oder habe ich das falsch
verstanden?

Doch, als Zeuge. Man kann unter Umständen Prozesskostenhilfe als Nebenkläger oder für einen Zeugenbeistand erhalten.

Ich verstehe nicht ganz, was der Strafprozess mit einer
Zivilklage wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld zu tun hat? Bei
dem dann die unterlegene Partei auch den Anwalt des Opfers
bezahlen muß?

Es gibt verschiedene Arten der Beteiligung. Ziel ist es, im sogenannten „Adhäsionsverfahren“ die Ansprüche gegen den Täter gleich im Strafprozess rechtskräftig titulieren zu lassen und nicht anschließend erst die Zivilklage anstrengen zu müssen.

Hallo!

(Sozialstunden und Bewährungsstrafe).

Sie wurden also im Strafprozess verurteilt? Das ist doch wunderbar, da hat man im Zivilprozess leichtes Spiel.

Gruß
Tom

Danke! (o.w.T.)
-nix-