Rücknahmeverpflichtung für Mehrwegflaschen ?

Gibt es eine allgemeine Rücknahmeverpflichtung für Mehrwegflaschen oder muß ein Händler nur den Flaschentyp zurücknehmen, die er auch verkauft ? Wenn man also ein drei Geschäften drei verschiedene Flaschentypen gekauft hat, muß man dann die leeren Flaschen auch in den gleichen Geschäften zurückgeben, wenn jeder Händler sagt, er habe diesen Flaschentyp nicht im Sortiment ?

Hallo Andreas,
bei der Insellösung kann man Flaschen und Dosen nur dort zurückgeben, wo man sie auch gekauft hat - also Aldi-Flaschen nur bei Aldi, Lidl-Flaschen nur bei Lidl, usw. Bei Tankstellen gekaufte Dosen und Flaschen kannst du dort abgeben, wo ein P im Kreis ausgewiesen ist. Bei Bierkästen muss man auf die Marke achten.

Hallo,

Gibt es eine allgemeine Rücknahmeverpflichtung für
Mehrwegflaschen oder muß ein Händler nur den Flaschentyp
zurücknehmen, die er auch verkauft?

hier eine Antwort von mir auf die gleiche Frage von vor einem Jahr:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß,
Christian

Hallo Andreas,

bis zum 30. April 2006 sind die Einzelhändler verpflichtet, Einweg-Getränkeverpackungen gleicher Art, Form und Größe von Waren, die sie selbst auch verkaufen, zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Ab 1. Mai 2006 sind sie zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Allein kleine Verkaufsstellen (unter 200m²) können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken.

[Quelle: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/pfandpflicht/doc/…]

Viele Grüße
Jana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bis zum 30. April 2006 sind die Einzelhändler verpflichtet,
Einweg-Getränkeverpackungen gleicher Art, Form und Größe von
Waren, die sie selbst auch verkaufen, zurückzunehmen und das
Pfand zu erstatten. Ab 1. Mai 2006 sind sie zur Rücknahme
aller pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen der
Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Allein kleine
Verkaufsstellen (unter 200m²) können die Rücknahme auf
gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken
beschränken.

kurze Frage: Was hat das mit dem ursprünglichen Artikel zu tun, der sich um Mehrwegverpackungen drehte?

Gruß,
Christian

Ergänzend: Dasselbe für eig. Einwegpfandflaschen?
Dieser theoretische Fall würde mich auch noch interessieren:
Darf ein Supermarkt Einwegpfandflaschen, die er selbst verkauft und die spezifisch gekennzeichnet sind nur zurücknehmen, wenn man einen Bon vorlegt und sonst nicht?

[Quelle:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/pfandpflicht/doc/…]

Ich zitiere:

"Fehler 404

Die von Ihnen gewählte Seite gibt es nicht oder sie ist nicht mehr erreichbar."

Einwegpfandflaschen, die er selbst
verkauft und die spezifisch gekennzeichnet sind

Sowas gibts ja wohl nur bei Aldi, Lidl & Co, und die nehmen ihre eigenen Flaschen immer zurück. Dafür braucht man keinen Bon.

In „normalen“ Supermärkten werden meines Wissens keine „Hausmarken“ in Pfandflaschen verkauft, somit wird man sein Pfand wohl nur zurückbekommen, wenn man einen Bon hat.

Aber ab nächstes Jahr ändert sich das ja.

Gruß
Nelly

Sowas gibts ja wohl nur bei Aldi, Lidl & Co,

Richtig.

und die nehmen ihre eigenen Flaschen immer zurück. Dafür braucht man keinen
Bon.

Und wenn es eine Kette gäbe, die dies nicht tut?

In „normalen“ Supermärkten werden meines Wissens keine
„Hausmarken“ in Pfandflaschen verkauft, somit wird man sein
Pfand wohl nur zurückbekommen, wenn man einen Bon hat.

Da sind meine Kenntnisse anders.

Aber ab nächstes Jahr ändert sich das ja.

Also könnte man nächstes Jahr Hausmarken-Flaschen zurückbringen, die bis dahin mangels Bon nicht zurückgenommen wurden?

Hallo Andreas,

ein Händler muß nur die Mehrwegflaschen zurücknehmen,die er auch in seinem Sortiment führt…
Das hat auch schlicht und einfach praktische Gründe…
Es gibt von den großen Getränkeherstellern verschieden Mehrwegflaschen für verschiedene Kunden…
Z.B. vertreibt eine große Mineralwasser-Firma aus der Eifel einmal
Mehrwegflaschen für „normale“ Supermärkte und einmal für Tankstellen und Kioske.Diese unterscheiden sich allerdings in der Form…
Der Vertrieb für die Supermärkte läuft über die WGl mit „normalen 1 Liter Flaschen“…
Der Vertrieb für Tankstellen und Kioske läuft über LL mit „Nicht normalen 1 Liter Flaschen“…
Da die Rücknahme der Flaschen wegen des Pfandes über Depots mit maschineller Erfassung und Zählung erfolgt,kann die eine Firma nichts mit den Flaschen der anderen anfangen,da sie schlecht weg nicht durch ihre „Machinen“ laufen…

mfg

Frank

Hallo,

ein Händler muß nur die Mehrwegflaschen zurücknehmen,die er
auch in seinem Sortiment führt…

für den Fall, daß Du meinen Artikel nicht gelesen hast: Lies mal meinen Artikel.

Gruß,
Christian

Und wenn es eine Kette gäbe, die dies nicht tut?

Die sogenannten „Insellösungen“ sind dazu verpflichtet, ihre Flaschen zurückzunehmen. Aldi Nord muss auch Flaschen von Aldi Süd annehmen und umgekehrt.

In „normalen“ Supermärkten werden meines Wissens keine
„Hausmarken“ in Pfandflaschen verkauft, somit wird man sein
Pfand wohl nur zurückbekommen, wenn man einen Bon hat.

Da sind meine Kenntnisse anders.

Okay, damit habe ich keine Erfahrung. Ich kaufe meine
Getränke immer bei Aldi :smile:

Aber ab nächstes Jahr ändert sich das ja.

Also könnte man nächstes Jahr Hausmarken-Flaschen
zurückbringen, die bis dahin mangels Bon nicht zurückgenommen
wurden?

Soviel ich weiß, werden die Flaschen ab nächstes Jahr anders
aussehen, da die Geschäfte natürlich kein Interesse daran
haben, alte gesammelte Flaschen annehmen zu müssen.
Sie müssen nur die ab dem Zeitpunkt, wo das in Kraft tritt, verkauften
Flaschen zurücknehmen.

Gruß
Nelly

Rückfrage
Hallo,

Aldi Nord muss auch Flaschen von Aldi
Süd annehmen und umgekehrt.

Warum das? Weil sie gleich heißen? Sind doch zwei getrennte Unternehmen, oder nicht?
Gruß
Axel

Bleibt die Frage…
ob eine Kette Flaschen von eindeutig gekennzeichneten Einwegpfandflaschen nur unter Vorlage eines Bons zurücknehmen darf, bzw. ob sie nicht dazu verpflichtet ist diese zurückzunehmen wenn man keinen Bon vorlegen kann, da ja jemand für diese Flasche offensichtlich an diese Kette Pfand bezahlt hatte.

Soviel ich weiß, werden die Flaschen ab nächstes Jahr anders
aussehen, da die Geschäfte natürlich kein Interesse daran
haben, alte gesammelte Flaschen annehmen zu müssen.
Sie müssen nur die ab dem Zeitpunkt, wo das in Kraft tritt,
verkauften
Flaschen zurücknehmen.

Du hast Recht, da klingt logisch.

ob eine Kette Flaschen von eindeutig gekennzeichneten
Einwegpfandflaschen nur unter Vorlage eines Bons zurücknehmen
darf, bzw. ob sie nicht dazu verpflichtet ist diese
zurückzunehmen wenn man keinen Bon vorlegen kann, da ja jemand
für diese Flasche offensichtlich an diese Kette Pfand bezahlt
hatte.

Hi,
kannst du mal ein Beispiel, also eine Marke, nennen?
Das einzige Getränk in Pfand-Einwegverpackung, was ich bisher
in einem „normalen“ Supermarkt gekauft habe, war eine Dose
Sprite. Da war überhaupt keine Kennzeichnung drauf, jedenfalls keine,
die sich einem bestimmten Geschäft zuordnen ließ.
Ich fragte dann an der Kasse, ob ich die Dose einfach so zurückgeben
könnte, daraufhin wurde mir hastig ein Pfandbon ausgehändigt.
Hätte ich diesen nicht bekommen, hätte ich die Dose wahrscheinlich
nur noch wegwerfen können, denn ich hätte ja nicht beweisen können,
dass ich die Dose dort gekauft habe. Ausprobiert hab ichs aber noch nicht.

Gruß
Nelly

Aldi Nord muss auch Flaschen von Aldi
Süd annehmen und umgekehrt.

Warum das?

Weiß nicht, ist aber so.
Es handelt sich ja dabei um eine sogenannte „Insellösung“,
und ich glaube, Aldi hat die Genehmigung nur unter der
Bedingung bekommen, dass sie die Flaschen bundesweit
zurück nehmen.

Gruß
Nelly

Beispiel
Vitalbrunnen, Natürliches Mineralwasser Classic, gekennzeichnet mit Logo „Netto“ auf dem Etikett, sowie eingeprägt in die Flasche selbst. Es handelt sich hier um eine Kette, die zu Edeka gehört.

Hallo Christian,

Da es immer mehr „Insel-Lösungen“ gibt,sind die Händler zur Rücknahme
„Ihrer“ Mehrweg-und Einweg-Flaschen/Dosen verpflichtet…
So lauten die Lieferbedingungen der entsprechenden Getränkelogistiker in diesen Verbünden.
Nur „Fremde“ Pfandflaschen können aus technischen Gründen nicht zurückgenommen werden.

Aber „Konfliktpotential“ wird diese „unsinnige“ Pfandgeschichte
weiterhin bleiben…
Das viele Geschäftsleute sich „quer stellen“ und keine „Leergut“ annehmen,kann ich voll verstehen…

Die Tankstellen und Kioske rund um die „Veltins-Arena“ (früher Schalke-Arena) können nämlich ein „Lied“ davon singen…
Nach jeder Veranstaltung dort finden sich nämlich die „Sammler“ ein und lösen das Leergut (das die Fans von Schalke von woanders mitgebracht haben) hier ein…so das am Abschluß der Kasse teilweise nichts mehr übrig ist…

mfg

Frank

unverändert
Hallo,

Da es immer mehr „Insel-Lösungen“ gibt,sind die Händler zur
Rücknahme
„Ihrer“ Mehrweg-und Einweg-Flaschen/Dosen verpflichtet…

Einweg interessiert hier nicht. Bei Mehrweg habe ich das genauso geschrieben: Vertragliche Vereinbarung zwischen Einzel- und Großhändler was wiederum heißt, daß der Kunde keinerlei Anspruch auf Annahme daraus ableiten kann.

Da ich in der Branche inzwischen deutlich tiefer drin bin, kann ganz meine Aussage von damals nur bestätigen: Die meisten Händler sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten (vertraglich!) verpflichtet, auch Fremdgut anzunehmen.

Gruß,
Christian