'indirektes' Fahren ohne Führerschein?

Liebe Experten,

angenommen eine Person ist noch nicht volljährig und besteht die praktische Fahrprüfung (z.B. Klasse „B“). Nun wird diese Person aber erst 2 Tage nach jener bestandenen Prüfung volljährig und darf zud diesem Tag wegen bestandener Prüfung das Auto fahren.

so weit so gut… Nun sei die Prüfung aber an einem Donnerstag und der Geburtstag der Person am Samstag. Der Führerschein liegt demnach bei dem Straßenverkehrsamt aus damit die jenige Person ihn nicht vor der volljährigkeit „missbraucht“, wird also nicht vom Prüfer/Fahrlehrer direkt ausgegeben.

Die Person kann den Führerschein erst am nächsten Werktag also Montag abholen da das Straßenverkehrsamt Samstags nicht geöffnet hat.

Nun tritt folgende Situation ein: Die nun volljährige Person fährt also nun an ihrem Geburtstag „schwarz“ und wird von der Polizei angehalten. …

was passiert nun?

Ist das nun eine Ordnungswiedrigkeit und wird nur mit 10€ wegen: Nicht-mit-führen des Führerscheins vergolten, weil die Person ja theoretisch berechtigt ist das Auto zu führen?

Oder gilt es als Straftat?

Bitte um einige Antworten

vielen Dank
Mfg
Thimo

Hi,

nach meinem Rechtsempfinden wäre das immer noch Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis.

Denn immer noch können Gründe dem Erteilen einer solchen Berechtigung entgegenstehen.

Aber ich kenn das. Freitag Führerscheinprüfung bestanden. Die Tage bis zum darauffolgenden Montag waren wohl die längsten meines Lebens … :wink:

Gedulde dich halt noch ein wenig. Denn der Volksmund weiß hierzu von der Vorfreude zu berichten, die demnach die schönste sei …

HM.

PS: Gib auf ihn acht und versauf´ ihn nicht gleich wieder :wink:))

Hi!

Diese Diskussion hatten wir damals auch.
Bis Du ihn bei der Behörde abgeholt hast, ist es Fahren ohne Führerschein und äußerst haarig…

Also lieber warten. Man trinkt doch eh ordentlich einen am 18. Geburtstag und darf dann nicht mehr fahren. Am Sonntag danach hat man einen Kater und schon ist es Montag…

Grüße,

Mathias

Hallo Thimo,

bei mir war es auch so. Ich hatte seinerzeit an einem Samstag Geburtstag. Den Führerschein konnte ich mir erst am darauffolgenden Montag abholen und erst dann durfte ich fahren.

Alles andere währe ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen.

Im nachhinein wurde mir aber gesagt, daß es auch möglich gewesen währe, den Schein bei der Polizei zu hinterlegen und dann am Samstag abzuholen.

Ob das jetzt noch geht, kann ich allerdings nicht sagen.

Gruß

Tom

Hallo!

Oder gilt es als Straftat?

Ja, § 21 StVG. Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt.