Laut Mietvertrag gelten für die von mir gemietete Wohnung die „jeweiligen gesetztlichen Bestimmungen“ und für die Fristen für das ordentliche Kündigungsrecht wird auf §565 BGB verwiesen.
Mein Mietvertrag gilt seit dem 1.11.1992.
Ich möchte am liebsten schon zum 31.12.1999 aus dem Mietvertrag raus!
Frage: Trotzdem habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, oder?
Frage: Durch meinen Arbeitsplatzwechsel bedingt, muß ich die Wohnung kündigen - habe ich deshalb ein irgendwie geartetes Sonderkündigungsrecht?
Laut Mietvertrag gelten für die von mir
gemietete Wohnung die „jeweiligen
gesetztlichen Bestimmungen“ und für die
Fristen für das ordentliche
Kündigungsrecht wird auf §565 BGB
verwiesen.
Mein Mietvertrag gilt seit dem 1.11.1992.
Ich möchte am liebsten schon zum
31.12.1999 aus dem Mietvertrag raus!
Frage: Trotzdem habe ich eine
Kündigungsfrist von 6 Monaten, oder?
Bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis nur 3 Monate, darüber hinaus besagt 6 Monate. (außer im Mietvertrag wäre explizit eine andere vereinbart.)
Frage: Durch meinen Arbeitsplatzwechsel
bedingt, muß ich die Wohnung kündigen -
habe ich deshalb ein irgendwie geartetes
Sonderkündigungsrecht?
Zwar gibt es Sonderkündigungsrechte doch treffen diese auf dich nicht zu. Als Härtefall kannst du jedoch geeignete Nachmieter anbieten - wahrscheinlich deine einzige Möglichkeit. In diesem Fall hat der Vermieter eine max. 3 monatig „Überlegungsfrist“
Antworten bitte bis spätestens
Donnerstag!!!
Knapp aber mit der Hoffnung das es dir was bringt
Vielen Dank für Eure Mühe
Hartmut
Viel Glück
NoahDilar
PS: Versuchs auch mit Blumen bzw. einer anderen netten Geste und einem freundlichen Gespräch - viele Vermieter lassen gerne mit sich reden.