in den USA sollen Absprachen zwischen Verteidigern
und Staatsanwälten an der Tagesordnung sein.
Ist das denn rechtens nach amerikanischem Recht?
Und die wichtige Frage:
Geschehen solche Absprachen auch bei uns?
Wenn ja ist das legal?
Wenn nein geschehen sie trotzdem?
Was erwartet ein Anwalt bei Zuwiderhandlung?
in den USA sollen Absprachen zwischen Verteidigern
und Staatsanwälten an der Tagesordnung sein.
Yep.
Ist das denn rechtens nach amerikanischem Recht?
Yep.
Und die wichtige Frage:
Geschehen solche Absprachen auch bei uns?
Yep.
Wenn ja ist das legal?
Yep.
Deine Frage klingt ein wenig danach, als würdest Du das als anrüchig und nicht in Ordnung empfinden. Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Aufsätzen und Dissertationen, es ist tatsächlich auch ein wenig eine rechtliche Grauzone. Die Absprachen kommen aber dem Angeklagten zugute, da die Staatsanwaltschaft in der Regel für das Geständnis in gewissen Anklagepunkten andere Punkte fallen läßt, was die Ermittlungen erleichtert, Steuergelder spart und für den Angeklagten zu „milderen“ Strafen führt.
Bedenken haben könnte man eher in Richtung Staatsanwaltschaft, weil der Staat bei solchen Absprachen auf seinen Strafanspruch verzichtet und seiner Pflicht zur Verfolgung von Straftaten nicht nachkommt - da liegt eben noch einiges im Graubereich.
Solche Absprachen geschehen allerdings in Deutschland allerdings ohnehin nicht sehr häufig.
Deine Frage klingt ein wenig danach, als würdest Du das als
anrüchig und nicht in Ordnung empfinden.
In Österreich sind solche Absprachen z.B. verboten. Diese Regelung ist zwar seit mehr als hundert Jahren so und genausolang ist sie schon umstritten.
Zu diesem Thema gibt
es eine Vielzahl von Aufsätzen und Dissertationen, es ist
tatsächlich auch ein wenig eine rechtliche Grauzone.
Das ist bei uns auch so.
Solche Absprachen geschehen allerdings in Deutschland
allerdings ohnehin nicht sehr häufig.
In Österreich wird das schon öfters gemacht, nur spricht keiner offiziell darüber und es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass weder die StA noch der Angeklagte gegen ein vorher abgesprochenes Urteil ein Rechtsmittel erhebt. Das ist einfach Ehrensache.
Die
Absprachen kommen aber dem Angeklagten zugute, da die
Staatsanwaltschaft in der Regel für das Geständnis in gewissen
Anklagepunkten andere Punkte fallen läßt, was die Ermittlungen
erleichtert, Steuergelder spart und für den Angeklagten zu
„milderen“ Strafen führt.
Man muss aber auch daran denken, dass solche Absprachen durchaus auch dem Opfer zugute kommen können. Denken wir mal an Dinge, die eine hohe persönliche Belastung für das Opfer dargestellt haben und deren Nachweis schwierig ist. Jetzt kann man natürlich das Opfer dem harten Spiel der Kräfte vor Gericht aussetzen, in dem man es als Zeuge entsprechend vernimmt. Da der Verteidiger nun mal verpflichtet ist, die Situation seines Mandanten zu verbessern, bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als das Opfer dann entsprechend auseinander zu nehmen. Das ist für das Opfer keine erstrebenswerte Angelegenheit.
Spricht man sich vorher ab, und beschränkt die Sache, bekommt dafür dann ein Geständnis, kann man dem Opfer diese Geschichte ersparen.
D.h. Absprachen liegen im Interesse aller Beteiligten.
Und ansonsten gilt ohnehin, dass es vor dem Strafrichter immer noch die besten Rabatte in Deutschland gibt.
der große senat des bundesgerichtshof hat erst anfang diesen jahres die voraussetzungen eines „deals“ konkretisiert. für eine weiterführende lektüre empfehle ich:
Deine Frage klingt ein wenig danach, als würdest Du das als
anrüchig und nicht in Ordnung empfinden
nicht grundsätzlich, es ging in einer Diskussion um
den Prozess zum Folterskandal im Irak.
Die Absprachen wurden wohl vom Gericht verworfen.
Es stellen sich in solchen Fällen halt immer
wieder Assozationen ein, die den Verdacht hervorrufen,
dass den Befehlsempfängern eben nahegelegt wird, alles
auf ihre Kappe zu nehmen um eventuelle Befehlshaber/-geber,
bis hinauf zu Rumsfeld oder Bush vor der Weltöffentlichkeit
zu schützen. Wenn man der Welt einen Schuldigen präsentieren
kann, beruhigen sich die moralischen Gemüter.