schau mal in § 622 BGB nach: zwei Wochen zum 15. oder Ultimo - 7 Monate zum Monatsende, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Es können auch vertraglich vereinbarte oder in Tarifverträgen festgelegte gelten, die den gesetzlichen vorgehen.
Gruß
Hanns
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Die Länge der gesetzlichen Kündigungsfrist hängt davon ab, ob das Anstellungsverhältnis durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber gekündigt wird. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist dagegen hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und liegt zwischen einem und sieben Monaten, jeweils zum Ende des Kalendermonats. Nachzulesen ist dies in § 622 BGB. Die gesetzlichen Fristen kommen im übrigen nur zum Zuge, wenn nicht abweichende Vereinbarungen - insb. durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag - getroffen sind.