Wer weiss darüber Bescheid, wer zu einer Gerichtsverhandlung den
bzw. die Zeugen bestellt. Kann ein Kläger das Gericht bitten, die
von ihm genannte Zeugen zur Verhandlung zu laden? Kann auch die
Ehefrau eines Klägers als Zeugin auftreten?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich jetzt schon
recht herzlich. Gruß Harry
Wer weiss darüber Bescheid, wer zu einer Gerichtsverhandlung
den
bzw. die Zeugen bestellt.
Das Gericht. (Also „bestellen“ - eigentlich heißt das „laden“ -, nicht Bescheid wissen, obwohl: das auch…)
Kann ein Kläger das Gericht bitten,
die
von ihm genannte Zeugen zur Verhandlung zu laden?
Das Gericht lädt Zeugen, wenn Sachvortrag unter Zeugenbeweis gestellt ist, die Gegenseite den Sachvortrag bestreitet und das Gericht den bestrittenen Vortrag für entscheidungserheblich hält.
Kann auch
die
Ehefrau eines Klägers als Zeugin auftreten?
Klar. Sie muß aber nicht aussagen, wenn sie nicht will, da sie als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Wenn sie aussagt, wird das Gericht in die Bewertung der Aussage mit einfließen lassen, daß es sich um die Ehefrau einer Partei handelt.
Ciao, Wotan