Verwarnung mit Zahlungsaufforderung

Ein bekannter hat heute auf einem regulären Parkplatz gegen die Fahrtrichtung und ohne Parkscheibe für 3 Minuten geparkt. Obwohl man dort nur mit Parkscheibe parken darf.

Auf dem Strafzettel steht das übliche:

Verwarnung mit Zahlungsaufforderung

Verwarnungsgeld 15 €

"Wenn Sie den Bescheid akzeptieren:
Zahlen Sie bitte den festgesetzten Gesamtbetrag spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt das Aktenzeichen / das Kassenzeichen an. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren:
In diesen Fällen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen."

Wie stehen die Chancen das Sie den Einspruch akzeptieren und das ganze fallenlassen ? Angesichts der Parkdauer von nichtmal 3 Minuten ist es geradezu lächerlich dafür 15 € zu verlangen. Ist ein Zeuge der bestätigen kann das die Parkdauer von 3 Minuten nicht überschritten wurde, wichtig oder ist das denen egal ?

Was will er denn da reinschreiben?
„15€ für drei Minuten?Das ist ja Wucher!“
Ich glaube nicht,dass das was ändert.
Laut Bussgeldkatalog gibts für Parken(über 3 min. halten)ohne vorgeschriebene Parkscheibe bis 30 min. 5€.
Was es für das Parken entgegen der Fahrtrichtung gibt,weiss ich jetz nicht.
Er soll einfach die Strafe bezahlen und gut is.
Meine Empfehlung!

Viel Glück

Hallo Peter,
bin kein Jurist - habe aber etwas gefunden.

Auf dem Zettel sollte schon der Bezug angegeben sein. So wie du es
schilderst, beziehen sich die 15 EUR nicht auf die Zeit, sondern auf
die falsche Fahrtrichtung.

StVO § 12 Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch
entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er
dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand
heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten
will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite
rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben
anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten
Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen
lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in
Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Bußgeldkatalog
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen
§ 12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet,
oder auf Geh­ und Radwegen
§ 12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9, Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c, Abs. 4a
§ 49 Abs. 1 Nr. 12
§ 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2 (Zeichen 237)
§ 49 Abs. 3 Nr. 4
§ 42 Abs. 4 (Zeichen 315)
§ 49 Abs. 3 Nr. 5
15 €
Gruß
T-Bird

Hi,
das fällt wohl unter ‚pp‘ - persönliches Pech.
Ob er 3min oder 3std etwas ‚unerlaubtes‘ gemacht hat, ist wurscht - da ist halt im falschen Augenblick jemand vorbeigekommen.

€15 sind ja nun wirklich nicht die Welt.

Ich hab mal wo geparkt, wo sie ein Parkverbot zwecks Baustelle eingerichtet hatten. War noch keine 2Monate wieder in Deutschland, und war ganz am Rande der Beschilderung - meinte, noch ausserhalb zu sein.

Morgens um 7.30 fingen sie an, zu arbeiten.
Ich musste TEUER blechen, und auf dem Schrieb war die Polizei ganze DREI Minuten damit beschäftigt. So ca 150 euro für drei minuten…

Also, es einfach hinnehmen. €15 tun nicht so weh…

gruss, isabel

Hi,

laut $12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung heisst es:
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Wenn also der Fahrer das Fahrzeug verlassen hat,
wird das Knöllchen wohl zu bezahlen sein.

Schönen Gruß

Christian

Angesichts der Parkdauer von nichtmal
3 Minuten ist es geradezu lächerlich dafür 15 € zu verlangen.

Hihi, das mit der Umrechnung der Buße auf die Dauer das Verstoßes ist schon lustig, da muß man erst mal drauf kommen…
Ich werde, wenn ich das nächste mal zu schnell fahrend geblitzt worden bin, meinen Einspruch auch damit begründen, daß ich doch nur genau in der einen Sekunde, in der ich geblitzt wurde, 140 gefahren bin - davor und vor allem danach war ich doch viiieel langsamer. Und 75 € für 1 Sekunde - wo kommen wir denn da hin?
Also echt, auf Ideen kommen die Leute…

Ciao, Wotan

Hi
dem Text nach zu urteilen ist das keine Verwarnung mehr, sondern ein Bußgeldbescheid.
D.h. er hat bereits eine Vw. nicht gezahlt.

Gruß
haweThie

Hallo Peter,
jetzt gib doch mal den Grund für das 15,- EUR Ticket bekannt. Lesen
kannst du doch?
Halten, Parken, linke Straßenseite?
Gruß
T-Bird