Hallo Leute,
nehmen wir mal an, dass Jemand eine Baufinanzierung in Höhe von 55000 Eur. über ein Kreditinstitut abgeschlossen hat. Dieser Jemand hat nach erfolgtem Angebot den Darlehensvertrag unterzeichnet. Etwa drei Monate später stellt der Antragssteller fest das er geplante Umbauvorhaben am Finanzierungsobjekt nicht vornehmen kann. Der Verkäufer sicherte dem Käufer mündlich zu, dass seitens der anderen Miteigentümer in dieser hinsicht keinerlei Probleme bestünden. Beim Notartermin riet der Notar jedoch von einer Unterzeichnung ab, und schlug eine Änderung der Teilungserklärung vor. Die Änderung wurde vom Notar angefertigt (es ging um größere Fenster und um eine Dachterrasse). Die Miteigentümer stimmten nicht zu! Grund: Der Verkäufer hatte den Miteigentümern schriftlich zugesichert einen Teil der Sanierungskosten des Daches allein zu übernehmen, wenn einem ursprünglich geplantem Dachausbau (Loggia) zugestimmt würde. Da der Verkäufer aber seine Meinung geändert hat, und nun versucht die Wohnung so zu verkaufen wie sie ist, gibt es nun Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und den Anderen Miteigentümern.
Jetzt zum eigentlichen Problem:
Nach besagten drei Monaten rief der vermeintliche Käufer bei seinem Dahrlensgeber an und informierte diesen darüber, das der Kauf nicht stattfinden kann. Das Kreditinstitut bat um schriftliche Kündigung.
Der Dahrlehnsnehmer kündigte hierauf schriftlich.
Das Problem besteht jetzt in der immens hohen Nichtabnahmeentschädigung, welche nach Angabe des Kreditinstitutes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH ermittelt wurde.
Hier die Daten:
vereinbarter Darlehnszins (nominal) 3,70%p.a.
zinsniveau zum Kündigungszeitpunkt ca. (nominal) 3,66%p.a.
Laufzeit 10 Jahre
Nichtabnahmeentschädigung brutto 2.486,47 Eur.
ersparter Verwaltungsaufwand - 422,59 Eur.
Erstattung Risiko-Marge 0,05%p.a. - 219,83 Eur.
Kosten inh Zusammenhang mit der
vorzeitigen Auflösung des Darlehens + 200,00 Eur.
Nichtabnahmeentschädigung netto 2.044,05 Eur.
Das Kreditinstitut schreibt jetzt das eine Kündigung des Darlehensnehmers nicht vorgesehen ist und das es sich bei der Kündigung um ein Entgegenkommen handelt.
Ist das richtig so??? Es gibt doch gesetzliche Regelungen für soetwas oder?
Der Betrag macht für den Käufer den Anschein unverschämt hoch zu sein so das dessen Überlegung dahin geht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Wie seht ihr dass?
Besten Dank!