Baufinanzierung geplatzt

Hallo Leute,
nehmen wir mal an, dass Jemand eine Baufinanzierung in Höhe von 55000 Eur. über ein Kreditinstitut abgeschlossen hat. Dieser Jemand hat nach erfolgtem Angebot den Darlehensvertrag unterzeichnet. Etwa drei Monate später stellt der Antragssteller fest das er geplante Umbauvorhaben am Finanzierungsobjekt nicht vornehmen kann. Der Verkäufer sicherte dem Käufer mündlich zu, dass seitens der anderen Miteigentümer in dieser hinsicht keinerlei Probleme bestünden. Beim Notartermin riet der Notar jedoch von einer Unterzeichnung ab, und schlug eine Änderung der Teilungserklärung vor. Die Änderung wurde vom Notar angefertigt (es ging um größere Fenster und um eine Dachterrasse). Die Miteigentümer stimmten nicht zu! Grund: Der Verkäufer hatte den Miteigentümern schriftlich zugesichert einen Teil der Sanierungskosten des Daches allein zu übernehmen, wenn einem ursprünglich geplantem Dachausbau (Loggia) zugestimmt würde. Da der Verkäufer aber seine Meinung geändert hat, und nun versucht die Wohnung so zu verkaufen wie sie ist, gibt es nun Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und den Anderen Miteigentümern.

Jetzt zum eigentlichen Problem:

Nach besagten drei Monaten rief der vermeintliche Käufer bei seinem Dahrlensgeber an und informierte diesen darüber, das der Kauf nicht stattfinden kann. Das Kreditinstitut bat um schriftliche Kündigung.
Der Dahrlehnsnehmer kündigte hierauf schriftlich.

Das Problem besteht jetzt in der immens hohen Nichtabnahmeentschädigung, welche nach Angabe des Kreditinstitutes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH ermittelt wurde.

Hier die Daten:

vereinbarter Darlehnszins (nominal) 3,70%p.a.
zinsniveau zum Kündigungszeitpunkt ca. (nominal) 3,66%p.a.
Laufzeit 10 Jahre

Nichtabnahmeentschädigung brutto 2.486,47 Eur.
ersparter Verwaltungsaufwand - 422,59 Eur.
Erstattung Risiko-Marge 0,05%p.a. - 219,83 Eur.
Kosten inh Zusammenhang mit der
vorzeitigen Auflösung des Darlehens + 200,00 Eur.

Nichtabnahmeentschädigung netto 2.044,05 Eur.

Das Kreditinstitut schreibt jetzt das eine Kündigung des Darlehensnehmers nicht vorgesehen ist und das es sich bei der Kündigung um ein Entgegenkommen handelt.

Ist das richtig so??? Es gibt doch gesetzliche Regelungen für soetwas oder?

Der Betrag macht für den Käufer den Anschein unverschämt hoch zu sein so das dessen Überlegung dahin geht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Wie seht ihr dass?

Besten Dank!

Erscheint mir auch deutlich zu viel
http://www.puetz-gutachten.de/vorfaelligkeitsentscha…

http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?cmd…

Im Prinzip zutreffend.

Wolfgang

Hier die Daten:

vereinbarter Darlehnszins (nominal) 3,70%p.a.
zinsniveau zum Kündigungszeitpunkt ca. (nominal) 3,66%p.a.
Laufzeit 10 Jahre

Nichtabnahmeentschädigung brutto 2.486,47 Eur.
ersparter Verwaltungsaufwand - 422,59 Eur.
Erstattung Risiko-Marge 0,05%p.a. - 219,83 Eur.
Kosten inh Zusammenhang mit der
vorzeitigen Auflösung des Darlehens + 200,00 Eur.

Nichtabnahmeentschädigung netto 2.044,05 Eur.

Das Kreditinstitut schreibt jetzt das eine Kündigung des
Darlehensnehmers nicht vorgesehen ist und das es sich bei der
Kündigung um ein Entgegenkommen handelt.

Ist das richtig so??? Es gibt doch gesetzliche Regelungen für
soetwas oder?

Der Betrag macht für den Käufer den Anschein unverschämt hoch
zu sein so das dessen Überlegung dahin geht, einen
Rechtsanwalt einzuschalten.
Wie seht ihr dass?

Besten Dank!

Hallo,

Die Daten lassen in der Tat daruf schliessen, dass die Bank gemäß den Vorgaben des BGH gehandelt hat.

Zins: 3,7 % abzgl. derzeitige 10jährige Pfandbriefrendite von 3,25 % entspricht 0,45 % Schaden. Das mal 10 Jahre und 55.000 € macht 2475 €.

Der ersparte Verwaltungsaufwand von 42 € p.a. scheint mir nicht untertrieben. Ob die Risikomarge mit 0,05 % sinnvoll angesetzt ist, lässt sich ohne Kenntnis des Sicherheitenwerts und der Bonität des Kunden nicht sagen. Für eine normale Baufinazierung im Rahmen der üblichen Beleihungsgrenzen ist der Wert aber marktgerecht.

Die Bearbeitungskosten von 200 € sind völlig im Rahmen dessen, was Banken verlagen.

Das Kreditinstitut schreibt jetzt das eine Kündigung des
Darlehensnehmers nicht vorgesehen ist und das es sich bei der
Kündigung um ein Entgegenkommen handelt.

Grenzwertig. Der geschilderte Fall ist nicht in den Sonderkündigungsgründen der BGH-Entscheidung enthalten. Von daher hat die Bank völlig recht. Dennoch glaube ich nicht, dass es irgendeine Bank gäbe, die hier die Kreditauflösung gegen Nichtabnahmeentschädigung verweigern würde.

Der Betrag macht für den Käufer den Anschein unverschämt hoch
zu sein so das dessen Überlegung dahin geht, einen
Rechtsanwalt einzuschalten.

Selbst wenn die Berechnung einige wenige € zu hoch ausfallen wäre, ist ein Anwalt hier rausgeschmissenes Geld.

  1. Selbst nachrechnen

http://www.stiftung-warentest.de/online/bauen_finanz…

  1. Von einer Verbraucherzentrale nachrechnen lassen

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/baue…

  1. Wenn die Rechnung der Bank falsch ist und die Bank nicht korrigieren will: Ombudsmann einschalten www.zka.de

Hallo,

als erstes möchte ich euch für eure Antworten und Links danken. Ich war inzwischen bei der Verbraucherzentrale und lasse in Hamburg die verbintliche Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung durchführen.
Bin sehr gespannt was dabei herauskommt. Ich habe das Geld jetzt erstmal überwiesen um die genannte Frißt nicht zu überschreiten.

Ich werde euch das Ergebnis natürlich nicht vorenthalten!

mfG Mathias