ich habe gerade eine neue Mietwohnung bezogen und teilweise viel Geld für Sachen ausgegeben, wovon ich denke, dass es eigentlich der Vermieter zahlen müsste (Materialanteil). Da wären z.B. Kosten für:
Hallo Frank,
Laut Mieterbund sind folgende keine Schönheitsreparaturen und nicht vom Mieter zu bezahlen:
Aussenanstrich bei Fenster und Türen.
Renovierung des Treppenhauses oder sonstiger Gemeinschaftsräume.
Schaden am Mauerwerk
Risse in der Decke.
Schäden am Putz.
Glasarbeiten.
Reparaturen an Lichtschaltern.
Reparaturen an Türschlössern.
Reparaturen an Elektroleitungen, Gas- oder Lichtleitungen etc.
Reparaturen am Heizkörper.
Schäden die auf normale Abnutzung beruhen.
Abschleifen und Vesiegeln von Parkettfussböden.
Auswechseln von Teppichboden, die der Vermieter verlegt hat.
Austausch der „Uralt Badewanne“
ich habe gerade eine neue Mietwohnung bezogen und teilweise
viel Geld für Sachen ausgegeben, wovon ich denke, dass es
eigentlich der Vermieter zahlen müsste (Materialanteil).
Gab es ein Übergabeprotokoll und hast Du die Mängel dort festgehalten und die Behebung der Mängel gefordert?
Der Vermieter hat bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung keinen Anspruch auf vorzeitige Schönheitsreparaturen (BGH RE WM 87,306)
Deshalb ist eine Vertragsklausel, nach der der Mieter " nach Bedarf" renovieren soll, unwirksam, denn dann müsste er unter Umständen auch für einen Verschleiss aufkommen, den der Vormieter verursacht hat. (OLG Karlsruhe RE WM 92,349; OLG Stuttgart RE WM; OLG Frankfurt WM 92,419
Auszug aus dem Mieterlexikon 2000 des Mieterbundes.
Das bedeutet, das Du diese von Dir angesprochenen Reparaturen nicht ausführen musst, auch wenn es so im Mietvertrag steht.
Nachtrag
Der Vermieter muss notwendige Reparaturen schnellstmöglich durchführen und die aufgetretenen Mängel müssen wirksam und dauerhaft beseitigt werden (BayObLG BReg. 2 Z 73/89, WM 89, 657)
die Frage ist, aus welchem Grund du diese Sachen ausgetauscht/eingebaut hast. Wenn die alten noch in sicherem, funktionstuechtigen Zustand waren, sie dir nur nicht gefallen haben, so wuerde ich eher behaupten, dass es dein persoenliches Vergnuegen war sie zu tauschen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bestimmte Sockelleisten etc. anzubringen.
Und noch was:
Was die elektrische Installation (Steckdosen, Schalter sofern es sich nicht nur um die Blenden handelt) angeht, so muss sie zwar nicht von einem Fachmann durchgefuehrt, aber zumindest von einem solchen freigegeben werden!