angenommen, der Vater dreier Kinder stirbt und hinterlässt kein Testament. Seine drei Kinder erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu je einem Drittel. Kind C ist jedoch Begünstigte einer Lebensversicherung des Vaters. Können die anderen beiden Kinder dies mit dem Erbteil verrechnen? Doch wohl eher nicht, oder?
angenommen, der Vater dreier Kinder stirbt und :hinterlässt
kein Testament. Seine drei Kinder erben nach der gesetzlichen
Erbfolge zu je einem Drittel. Kind C ist jedoch :Begünstigte
einer Lebensversicherung des Vaters. Können die anderen :beiden
Kinder dies mit dem Erbteil verrechnen? Doch wohl eher :nicht,
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„Lebensversicherung: Alleinerbin geht leer aus“
_Eine Alleinerbin hat keinen Anspruch auf Auszahlung einer Lebensversicherung, wenn eine andere Person als Bezugsberechtigte im Versicherungsantrag steht.
Dies hat das Landgericht München I entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Mann eine Lebensversicherung abgeschlossen, für die auf dem Antrag seine damalige Ehefrau als Bezugsberechtigte vermerkt war. Jahre später ließ er sich scheiden und heiratete eine andere Frau. Diese setzte er testamentarisch als Alleinerbin ein. Die Bezugsberechtigung in der Versicherung änderte er jedoch nicht – ob absichtlich oder versehentlich bleibt dahin gestellt.
Nach dem Tod des Mannes versuchte die Witwe vergeblich die Auszahlung der Versicherungssumme von mehr als 100.000 Euro bei der Versicherung einzuklagen.
Hallo teddy, die Lebensversicherung, zu der jemand als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde, fällt nicht ins Erbe. Das heisst, die LV ist nicht unter den Erben aufzuteilen, sondern das Geld daraus hat nur der Bezugsberechtigte. Ist also wie ein Vermächtnis. Gruss, Eva