ein Bekannter von mir hatte vor einigen Jahren einen schweren Unfall und lag mehrere Monate im Koma. Seine geistigen Fähigkeiten sind nun leicht eingeschränkt! Auto fahren kann er aber ohne Probleme. Auch der Führerschein wurde ihm nicht entzogen. Meine Frage ist nun, sollte er durch sein Verschulden im Straßenverkehr einen Menschen töten oder sehr schwer verletzen, wer kommt für diesen Schaden auf?
Warum gibt es in der deutschen Rechtssprecung kein Gesetz, welches den Führerscheinentzug gerecht regelt? Können Versicherungen nach einem solchen Unfall sagen: „Sie haben aber von den Schädigungen gewußt - > nun zahlen sie mal!“ Was ist mit dem 90 jährigen Nachbarn, der alleine nicht mal ins Auto steigen kann, aber trotzdem fährt?!
Die Versicherungen sagen jetzt: „Er hat seinen Führerschein noch -> kein Problem!!“ ABer wie sieht es in der Realität aus?
Hat jemand da Ahnung oder eine ähnliche Erfahrung gemacht?!
Ich von Beruf Busfahrer und werde daher beruflich mit dem Thema ‚Eignung im Straßenverkehr‘ öfter konfrontiert, da wir berufsmäßig alle 5 Jahre zur Untersuchung müssen…
Im weitläufigen Kollegenkreis (nicht unsere Firma) hatten wir den Fall, daß ein Busfahrer einen Herzinfarkt (privat) erlitt. Als er im Krankenhaus (!!) bei der Bahandlung des ersten den zweiten bekam, meldete dies der behandelnde Arzt der FE-Behörde (FE=Fahrerlaubnis). Diese schrieb daraufhin den Kollegen nach dessen Genesung an und forderte Ihn auf, zu der FE-Behörde zu kommen. Dort teilte man Ihm mit, daß er die FE zur Personenbeförderung aberkannt bekam. LkW darf er noch fahren.
Was Ich damit schildern möchte: Wenn die Behinderung so schlimm wäre, hätte der Arzt handeln müssen. Aber: Ein Freund von mir hat berufsmäßig 7 Jahre lang Pizza ausgefahren und war seit seinem 18. Lebensjahr auf einem Auge blind. Er fährt schon seit 20 Jahren so. Wegen dem einen Auge kann man Ihm die FE nicht entziehen. Nur wenn das verbliebene Auge schlechter werden würde.
Dann: Autofahren ist in Deutschland ein ‚Urrecht‘ wie das Tragen einer Waffe in den USA. Auch ist bei uns so, daß NIEMAND nach seiner Fahrprüfung gesetzlich nochmal geprüft wird. Und wo kein Kläger ist ist auch kein Richter! Auch stellt die FE zusammen mit dem Auto für Behinderte eine wichtige Freiheit innerhalb der Behinderung dar. Man sollte auch eine gewisse Rücksicht ausüben, auch wenn Ich zugeben muß, mich manchmal über die „lahmen Oppas und Ommas“ die hinter dem Lenkrad werkeln aufzuregen.
Sollte allerdings ein Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für Leib und Leben im Straßenverkehr darstellen, so muß dies entweder der Polizei auffallen, oder man muß Anzeige erstatten (Vorsicht !!)
Zu guter Letzt: Dein Bekannter sollte selbst erkennen können, wann „Schluß“ ist mit Autofahren. Sollte er bereits zu alt sein um sich selbst als Gefahr wahrzunehmen, sollten die Verwandten Ihm Führerschein und Auto abnehmen. Dies ist die schmerzlichere, aber sicherere Variante.
Sollte Dein Bekannter einen Unfall bauen und die Polizei hat Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit, werden die entsprechenden MAßnahmen schon eingeleitet.