Hallo,
Person A wurde von Person B und C gewaltsam und grundlos aus Spaß an der Freude krankenhausreif geprügelt. Person B und C lassen erst von Person A ab, als die Polizei kommt. Person A möchte Anzeige erstatten und erfährt dann von einer Bekannten (Polizistin), dass Person B und C gemeingefährliche Gangmitglieder einer internationalen Rockergang sind und auf Bewährung draußen. Person B war übrigens selbst mal Polizist und hat die Fronten gewechselt. Die Polizei weiß das über Person B und C, warnte Person A aber nicht vor. Das größte Interesse der Polizei ist es, Person B und C in den Knast zu bringen, dazu werden jedoch Zeugenaussagen benötigt. Von den Passanten, die den Vorfall beobachteten, macht keiner aus Angst vor der Rockergang, die bekannt ist, eine Aussage. Person A steht also auf weiter Flur alleine und muss bei einer Aussage gegen B und C mit ziemlich bösen Racheakten rechnen! Selbst wenn B und C in den Knast kommen (was bei dem Vorstrafenregister kein Problem wäre), würde eben der Rest der Gang den Rachefeldzug starten.
Daher hat Person A wirklich Bedenken, die Anzeige zu erstatten und denkt darüber nach, vielleicht doch lieber auf den hohen Krankheitskosten (Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt, Praxisgebühren, evtl. Probleme mit Chefe weil erst seit 2 Monaten dabei) sitzen zu bleiben, dafür dann aber die neuen Zähne auch zu behalten!
Frage: Gibt es keine Möglichkeit, dass die Polizei Anzeige gegen B und C erstattet, da es ja auch im Allgemeininteresse liegen müsste, dieses Pack hinter Schloss und Riegel zu bringen? Quasi, ohne Person A ins Spiel zu bringen und zu gefährden? Es kann doch nicht angehen, dass Person A das Risiko tragen muss, damit dem Treiben der Beiden ein Ende gesetzt wird! Das muss doch anders gehen! Ich und Person A haben momentan gewaltige Probleme, das deutsche Rechtssystem zu verstehen…
Hallo,
bin nun leider kein Jura-Experte. Aber es gibt den Weißen Ring, ein Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern, Verhütung von Straftaten; der Verein bietet den Opfern Betreuung und Hilfe. Vielleicht (und ich hoffe es) findest du dort Hilfe und Rat, was bei - nach deiner Beschreibung - einer so schwerwiegenden Tat zu tun ist. www.weisser-ring.de
viele Grüße,
i.
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ist in der Tat eine verzwickte Situation, keine Frage. Eines aber mal kurz vorab, was oft zu Mißverständnissen führt. Bei (z.B.) Gewaltverbrechen kann JEDER Anzeige erstatten, in Deinem Fall z.B. auch ich, wenn ich davon weiß. Kläger ist in diesem Falle sozusagen der Staat, sein Anwalt der „Staatsanwalt“. Viele meinen, der Geschädigte wäre in diesem Fall Kläger, das ist aber eher Falsch, ausser man tritt als Nebenkläger auf, um sich schon einmal Schadenersatzansprüche zu sichern. Aber wie gesagt, den eigentlichen Part übernimmt der Staat, weil er, wie Du schon richtig vermutet hast, ein berechtigtes Interesse daran hat, solche Leute wegzusperren. Das Problem ist aber, dass vor Gericht letztlich Zeugen notwendig sind, denn ohne die hat ein Richter, der ja quasi mit verbundenen Augen an die Sache rangehen muss, keine Chance, die Wahrheit zu finden. Und der Hauptzeuge wäre natürlich wieder der Geschädigte. Aber dieser MUSS aussagen, genau wie jeder Passant, den man als Zeugen nennen kann. Ob sich diese dann noch erinnern können, ist natürlich eine andere Frage. Ich war mal vor Jahren in einer ähnlichen Situation, allerdings war es keine Rockerbande, sondern eher eine „stadtbekannte Gang“, wo der innere Zusammenhalt dann vor Gericht (und anschließend) doch nicht so da war. Hier haben drastische Geldstrafen, Krankenkosten, Knastandrohung und die Aussicht auf ein versautes Leben doch bewirkt, dass ich nie wieder von denen auch nur schief angeguckt wurde. Aber leider Gottes ändern sich die Zeiten… Ich habe übrigens auch Leute als Zeugen benannt, die davon nicht so begeistert waren, aber ich glaube halt noch ein bissl an den Rechtsstaat, in meinem Falle zurecht.
das Problem Strafanzeige zu erstatten hat Person A nicht. Hier dürfte eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB vorliegen (gemeinschaftlich, ggf. mit Waffe/Werkzeug bzw. lebensgefährliche Behandlung) vorliegen, und die wird von Amts wegen verfolgt. Aber selbst wenn man nur von einer einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB ausgehen würde, die normalerweise Strafantrag erfordert, hätte man hier das besondere öffentliche Interesse, was ebenfalls zu einer Verfolgung von Amts wegen führt.
Bleibt daher noch die Frage einer Zeugenaussage. Und da muss man ganz klar sagen, dass hieran kein Weg vorbei führt. Spätestens vor Gericht wird das Opfer geladen werden und muss dann wahrheitsgemäß aussagen, will es sich nicht selbst strafbar machen.
Je nach Intensität und real tatsächlich gegebener Bedrohungssituation gibt es natürlich diverse Möglichkeiten einen solchen Zeugen zu schützen. Glücklicherweise ist allerdings das Verhältnis zwischen angedrohten Racheakten und real durchgeführten Aktionen sicher kleiner 1000:1. Sonst würde sich wohl auch niemand mehr finden, der den Job des Strafrichters oder des Staatsanwalts in diesem Land übernehmen würde. Ein guter Freund von mir ist Staatsanwalt und findet es natürlich auch gar nicht witzig, wenn insbesondere dann gerne auch mal Gewalt gegen seine Kinder angekündigt wird. Solche Schweinereien passieren allerdings leider regelmäßig. Passiert ist in all den Jahren glücklicherweise aber noch nie etwas. Normalerweise lässt man sich von solchem Gewäsch besser einfach gar nicht beeindrucken. Einige Jahre gesiebte Luft kühlen üblicherweise das Mütchen. Und das „Beeindruckungspotential“ solcher Strafen auf die lieben Freunde ist auch weit größer als man denkt. Wenn die erst mal sehen, dass da jemand eingefahren ist, ist es mit der Lust Rache für einen Freund zu nehmen und dem dann bald im Knast Gesellschaft zu leisten, üblicherweise nicht mehr so weit her.
Gruß vom Wiz, der sich noch gut an seine erste Verhandlung als Vertreter der StA in der Ausbildung erinnern kann, wo der Angeklagte von zwei Justizwachtmeistern vorgeführt wurde. Erst nach der Verhandlung erfuhr ich dann vom Vorsitzenden, dass der gute Mann regelmäßig den Beteiligten Prügel androhen würde (heute aber erstaunlich friedlich gewesen sei)
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