Urkundenfälschung?

Hallo,
angenommen in einem Betrieb (keine Stechuhren) gilt die Regelung, dass die Mitarbeiter ihre Überstunden selbst aufschreiben, am Monatsende zusammenstellen und den Zettel unterschrieben beim Abteilungsleiter abgeben.
Weiterhin angenommen, der Abteilungsleiter verändert diese Stundenbilanz zum Nachteil und gegen den Willen eines Arbeitnehmers.

Macht sich dann der Abteilungsleiter der Urkundenfälschung schuldig?
Gibt es einen anderen §, gegen den der Abteilungsleiter verstößt?
Welche Möglichkeiten hätte der betroffene Arbeitnehmer?

Gruß
C.O.

Hallo,

unverbindliche Antwort : der Vorgesetzte verstösst, so hart es klingt, gegen keinen Paragrafen des Strafgesetzbuches. Da es sich bei diesen Aufzeichnungen nicht um eine Urkunde handelt, entfällt wohl die Urkundenfälschung. Betrug und Unterschlagung entfallen auch, da sich der Abteilungsleiter damit nicht bereichert. (Etwas anderes wäre es wohl, wenn der „Fälscher“ kein Angestellter wäre, sondern ein Selbständiger, dann geht der Lohn dieser Aktion in seine Tasche).

Wie gesagt, unverbindlich, bin kein Experte im Strafrecht.

Ich würde mich als Betroffener mal mit den Kollegen zusammentun, Beweise sammeln (gegenseitig die tatsächlichen Arbeitszeiten protokollieren und damit die Verfälschung nachweisen) und zum Betriebsrat gehen (den es hoffentlich gibt…). Wenn nicht, erfordert es etwas Mut, dagegen etwas zu unternehmen. Man kann zur Geschäftsleitung gehen und den Abteilungsleiter „anschwärzen“, man weiss aber nie, wie das ausgeht. Mit Pech wird man dann „ohne Ende“ gemobbt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Da es
sich bei diesen Aufzeichnungen nicht um eine Urkunde handelt,
entfällt wohl die Urkundenfälschung.

Aha? Und an welchem Tatbestandsmerkmal soll es scheitern?

  • Verkörperte Gedankenerklärung: Schrift auf Papier

  • zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt: Ja wozu denn sonst?

  • die den Aussteller erkennen läßt: Sogar eine Unterschrift ist drauf!

Damit ist so ein Zettel eine glasklare Urkunde. Und wenn da jemand was drauf schreibt, das nicht dem entspricht, was der erkennbare Aussteller schreiben wollte, haben wir auch die Fälschung!

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Hallo,

Da es
sich bei diesen Aufzeichnungen nicht um eine Urkunde handelt,

wieso das denn nicht?

Gruß,
Christian

Dem kann ich nur zustimmen. Die Behauptung es handle sich nicht um eine Urkunde ist kompletter Unsinn.

mfg
Simon

Hallo an dieser Stelle.

Dem kann ich nur zustimmen. Die Behauptung es handle sich
nicht um eine Urkunde ist kompletter Unsinn.

Konstruktiverweise sollte man die Definition einer Urkunde im
Sinne des Gesetzes mitliefern. Denn nicht alles mit einer
Unterschrift wird als solche anerkannt: http://www.informatik.uni-hamburg.de/SVS/teaching/ss… (pdf, 12 Seiten, s. ‚Elektronische Signaturen‘ und die Linksammlung im Anhang)

HTH
mfg M.L.

Die entsprechenden Merkmale hat fab sehr schön übersichtlich aufgezählt.
Richtig ist, nicht alles mit einer Unterschrift ist eine Urkunde.
Richtig ist aber auch, das besagte Dokument im vorliegenden Fall IST ein Dokument und zwar ohne auch nur den geringsten Zweifel.

mfg
Simon

Hallo,

das an der Urkundseigenschaft kein größerer Zweifel besteht, wurde ja schon gesagt. Wobei die Sache mit „zum Beweis im Rechtsverkehr“ bei lediglich betriebsintern verwendeten rein faktischen Aufzeichnungen vielleicht doch diskutabel wäre.

Stellt sich allerdings trotzdem die Frage, ob eine Urkundenfälschung vorliegt. D.h. nicht jede Änderung/Korrektur/Ergänzung muss eine Fälschung sein. Nur wenn sich für einen Dritten der Anschein ergibt/ergeben soll, dass die geänderte Urkunde so vom ursprünglichen Aussteller stammen soll, kann man von einer Fälschung sprechen.

Wenn der Abteilungsleiter also einen Eintrag fein säuberlich ausradiert und durch einen anderen ersetzt, wäre es also eine Urkundenfälschung. Wenn er aber deutlich als er selbst eine Änderung vornimmt, weil er z.B. eine Stunde für eine von ihm selbst bemerkte Abwesenheit abzieht, wird man hier wohl kaum von einer Fälschung sprechen können.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wo bitte schön in dem Dokument, auf das Du verlinkst,
stehen Informationen zu folgender Aussage?

Konstruktiverweise sollte man die Definition einer Urkunde im
Sinne des Gesetzes mitliefern. Denn nicht alles mit einer
Unterschrift wird als solche anerkannt

Schönen Gruß

Christian

vielen Dank…
…an worldwidefab und Markus, das war sehr aufschlussreich. Ich hatte noch eine andere Definition im Kopf und mir nicht die Mühe gemacht, nachzulesen. Wieder was gelernt

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo nochmal.

…an worldwidefab und Markus, das war sehr aufschlussreich.

Nicht vergessen: Wiz & Simon Bauer :wink:

Ich hatte noch eine andere Definition im Kopf und mir nicht
die Mühe gemacht, nachzulesen. Wieder was gelernt

Dafür ist w-w-w ja auch da. Zumindest fast…

mfg M.L.