Hund frisst teure Brille

hallo, ich habe da mal eine Frage.
Wie ist das denn wenn ein Hund eine teure Brille zerbeisst, Gestell kaputt, Gläser abplatzungen, auch kaputt.
Die Brille ist ca. 3,5 Jahre alt gewesen und hatte so um die 800 € gekostet.
Was muß denn da eine Versicherung ersetzen ???.
Die Sehschärfe ist alles gleichgeblieben, aber alleine die Gläser sind vergleichsweise heute schon um 250 € teurer geworden (kosten heute 750 € )
Das Brillengestell hatte auch 250 € damals gekostet. Rechnung darüber liegt vor.
Tja…, wer kann mir sagen was eine Versicherung da leisten muß ???

Vielen dank für eure Hilfe, Dieter

Hallo Dieter,

sprichst Du von Hundehalterhaftpflichtversicherung, von Gebäudebrandversicherung oder von der gesetzlichen Krankenversicherung?

Schöne Grüße

MM

Wessen Hund war das denn?

Wenn Hund und Brille denselben Eigentümer haben, ist das eine Frage der Policen. Letztlich muss dafür gar keine Versicherung aufkommen, es sei denn, es wurde eine abgeschlossen, die so was eben mitversichert. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Wenn Hund und Brille unterschiedliche Eigentümer haben, dann ist der Eigentümer des Hundes hier unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung zum Ausgleich des vollständigen Schadens verpflichtet.

Levay

Hallo Levay,

ich stimme Dir zu. Jedoch:

Wenn Hund und Brille unterschiedliche Eigentümer haben, dann
ist der Eigentümer des Hundes hier unter dem Gesichtspunkt der
Gefährdungshaftung zum Ausgleich des vollständigen Schadens
verpflichtet.

zu Bedenken ist hier, dass eine Versicherung (falls einschlägig)
ebenso wie der eigentlich haftende Hundehalter nicht die Kosten einer
völlig neuen Brille zu ersetzen hat, sondern den Zeitwert des
zerstörten Modells. Das führt dann dazu, dass der Brillenträger einen
Teil selbst zu tragen hat. Das nur als Ergänzung, da ich nicht weiß,
ob Du das mitgedacht hattest.

Gruß - Jaschiii

Also Hund und Brille sind unterschiedliche Eigentümer. Der Hundehalter hatte keine Versicherung für den Hund abgeschlossen sondern nur eine Haftpflichtversicherung über sich selber.
Der Hundehalter möchte den Schaden über die seine eigene Haftpflich regulieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Hundehalter ist Anspruchsgegner.

Levay