Was ist Besenrein

Hi Experten,

in einem Mietvertrag, der im Jahre 1965! (vor 35 Jahren) abgeschlossen wurde, steht, daß ich die Wohnung „Besenrein“ zu übergeben habe. Was das als solches Bedeutet, kann ich mir denken.

Was mich aber interessiert: Müssen da die Tapeten auch runter und der Teppich raus? Beides vom Mieter und ist in einem Top-Zustand. Der Zustand der Wohnung wurde vom Vermieter die ganzen 35 Jahre nicht überprüft.

Außerdem wurde in den Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages ist auf unbestimmte Zeit. Gilt die Kündigungsfrist heute immer noch 3 Monate oder ist das der langen Mietzeit wegen mittlerweile länger geworden?

Danke

Thomas Schwesig

Hi,
Du glücklicher, guter alter Mietvertrag.
Du musst halt kehren, besenrein, und alle Einbauten entfernen, die nicht vom Vermieter übernommen werden. Kein streichen, kein Tapete abrupfen…

Gruß,
Micha

Hast Du es gut !

Besenrein bedeutet, der Mieter muss die Wohnung lediglich geputzt und gefegt zurückgeben, nicht renoviert.
Ist im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von lediglich 3 Monaten eingetragen, ist die Mietzeit egal, es bleiben 3 Monate.
Lies Dir aber den vertrag sicherheitshalber gut durch, wgen irgendwelcher Klauseln. Ansonsten muss ich Dir sagen, Herzlichen Glückwunsch zu so einem Mietvertrag.
Gruß
roland