Hi Experten,
in einem Mietvertrag, der im Jahre 1965! (vor 35 Jahren) abgeschlossen wurde, steht, daß ich die Wohnung „Besenrein“ zu übergeben habe. Was das als solches Bedeutet, kann ich mir denken.
Was mich aber interessiert: Müssen da die Tapeten auch runter und der Teppich raus? Beides vom Mieter und ist in einem Top-Zustand. Der Zustand der Wohnung wurde vom Vermieter die ganzen 35 Jahre nicht überprüft.
Außerdem wurde in den Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages ist auf unbestimmte Zeit. Gilt die Kündigungsfrist heute immer noch 3 Monate oder ist das der langen Mietzeit wegen mittlerweile länger geworden?
Danke
Thomas Schwesig