Hallo,
angenommen das Person X bei einem großen Mobilfunkbetreiber Y zwecks eines neuen subventionierten Handys den Vertrag verlängert und dabei den bisherigen Tarif in ein Minutenpaket (inklusiv Minuten für Festnetz und eigenen Netzbetreiber Y) wechselt.
Neben diesem Minutenpakte besitzt X seit längerem noch zwei Zusatzpakte mit denen jeweils für 1000 Minuten a)unter der Woche von 20 bis 8 Uhr und b)am Wochenende ins Festnetz sowie ins Mobilfunknetz des Betreibers Y telefoniert werden kann.
Bei der Vertragsverlängerung wurde X von der Verkäuferin Z im Shop des Netzbetreibers Y gefragt ob X nicht auch eine zusätzliche Option buchen wolle mit der seine Inklusivminuten auch in fremden Mobilfunknetzen abtelefoniert werden könnten. Auf explizite Nachfrage von X ob diese Option auch jeweils für seine Freiminuten am Wochenende und zwischen 20 und 8 Uhr unter der Woche gelten würden, bejahte Verkäuferin Z dies.
Der Verlängerungsvertrag von X selbst enthielt nur den Tarifwechsel, alle
Zusatzoptionen wurden in ihm nicht erwähnt.
Diesen Monat erhielt X dann von seinem Mobilfunkbetreiber Y eine Rechnung die ca. 200 über einer gewöhnlichen Rechnung von X lag. Angenommen nach einem Telefonat mit dem Servicecenter des Providers Y wurde X erklärt, das dies auch seine Richtigkeit so hätte, da entgegen der Aussage der Verkäuferin Z die Zusatzoption zur Nutzung der Fremdnetze nur für die Standardinklusivminuten gilt und nicht auch für die zustzlichen Minuten am Wochenende und zwischen 20 und 8 Uhr unter der Woche. Eine Option mit der dies möglich sei gebe es bei Provider Y auch gar nicht.
In der Annahme, das gemäß Aussage der Verkäuferin Z, die Telefonate
in Fremdnetze auch jeweils bei den 1.000 Minuten gilt, wurde von X dann natürlich das Handy auch für lange Telefonate in Fremdnetze genutzt. Diese Telefonate (könnten für X jetzt z.B. Kosten in Höhe von 200€ verursacht haben) wären von X nicht geführt worden sofern er von der Verkäuferin Z richtig beraten worden wäre.
Aus bisherigen Rechungen von X wird ersichtlich, das die vermehrten Telefonate in Fremdnetze erst mit Beginn der neuen Option angefangen haben, das Telefonverhalten X also konkludent zur Aussage (gilt für alle Zusatzoptionen) der Mitarbeiterin Z des Shops wäre.
Die Frage die sich jetzt stellt ist, welche Möglichkeiten es für X gibt um die Kosten, die nur durch die falsche Aussage der Beraterin Z entstanden sind zurück zu erhalten, im Falle das sich Mobilfunkbetreiber Y uneinsichtig gibt.
Auf was sollte man sich hier beziehen um Anbieter Y doch zu einer Erstattung zu bewegen?
Der Beweis für eine Falsch-Aussage oder eines vorsätzlichen Betruges wären ja im Falle einer Verhandlung von X zu erbringen, was in der Regel nicht so einfach möglich ist.
Hätte X das Wissen gehabt, das die Option zum einen nicht für die anderen Optionen gilt wäre diese Option zum einen von X nicht gebucht worden und es wären so gut wie keine Gespräche in Fremdnetze von X Handy erfolgt.
Sollte X sich auch den Verbraucherschutz und die Bundesnetzagentur wenden oder wo hat er die besten Chanchen?
Denke rein rechtlich hat X die Beweislast zu tragen, das er falsch beraten worden wäre und muss auf die Kulanz des Betreibers Y hoffen oder wie würdet ihr diese Situation beurteilen?
Dank im Voraus und Gruß
Olli
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