Falsche Beratung bei Handyvertrag

Hallo,

angenommen das Person X bei einem großen Mobilfunkbetreiber Y zwecks eines neuen subventionierten Handys den Vertrag verlängert und dabei den bisherigen Tarif in ein Minutenpaket (inklusiv Minuten für Festnetz und eigenen Netzbetreiber Y) wechselt.

Neben diesem Minutenpakte besitzt X seit längerem noch zwei Zusatzpakte mit denen jeweils für 1000 Minuten a)unter der Woche von 20 bis 8 Uhr und b)am Wochenende ins Festnetz sowie ins Mobilfunknetz des Betreibers Y telefoniert werden kann.

Bei der Vertragsverlängerung wurde X von der Verkäuferin Z im Shop des Netzbetreibers Y gefragt ob X nicht auch eine zusätzliche Option buchen wolle mit der seine Inklusivminuten auch in fremden Mobilfunknetzen abtelefoniert werden könnten. Auf explizite Nachfrage von X ob diese Option auch jeweils für seine Freiminuten am Wochenende und zwischen 20 und 8 Uhr unter der Woche gelten würden, bejahte Verkäuferin Z dies.

Der Verlängerungsvertrag von X selbst enthielt nur den Tarifwechsel, alle
Zusatzoptionen wurden in ihm nicht erwähnt.

Diesen Monat erhielt X dann von seinem Mobilfunkbetreiber Y eine Rechnung die ca. 200 über einer gewöhnlichen Rechnung von X lag. Angenommen nach einem Telefonat mit dem Servicecenter des Providers Y wurde X erklärt, das dies auch seine Richtigkeit so hätte, da entgegen der Aussage der Verkäuferin Z die Zusatzoption zur Nutzung der Fremdnetze nur für die Standardinklusivminuten gilt und nicht auch für die zustzlichen Minuten am Wochenende und zwischen 20 und 8 Uhr unter der Woche. Eine Option mit der dies möglich sei gebe es bei Provider Y auch gar nicht.

In der Annahme, das gemäß Aussage der Verkäuferin Z, die Telefonate
in Fremdnetze auch jeweils bei den 1.000 Minuten gilt, wurde von X dann natürlich das Handy auch für lange Telefonate in Fremdnetze genutzt. Diese Telefonate (könnten für X jetzt z.B. Kosten in Höhe von 200€ verursacht haben) wären von X nicht geführt worden sofern er von der Verkäuferin Z richtig beraten worden wäre.

Aus bisherigen Rechungen von X wird ersichtlich, das die vermehrten Telefonate in Fremdnetze erst mit Beginn der neuen Option angefangen haben, das Telefonverhalten X also konkludent zur Aussage (gilt für alle Zusatzoptionen) der Mitarbeiterin Z des Shops wäre.

Die Frage die sich jetzt stellt ist, welche Möglichkeiten es für X gibt um die Kosten, die nur durch die falsche Aussage der Beraterin Z entstanden sind zurück zu erhalten, im Falle das sich Mobilfunkbetreiber Y uneinsichtig gibt.

Auf was sollte man sich hier beziehen um Anbieter Y doch zu einer Erstattung zu bewegen?

Der Beweis für eine Falsch-Aussage oder eines vorsätzlichen Betruges wären ja im Falle einer Verhandlung von X zu erbringen, was in der Regel nicht so einfach möglich ist.

Hätte X das Wissen gehabt, das die Option zum einen nicht für die anderen Optionen gilt wäre diese Option zum einen von X nicht gebucht worden und es wären so gut wie keine Gespräche in Fremdnetze von X Handy erfolgt.

Sollte X sich auch den Verbraucherschutz und die Bundesnetzagentur wenden oder wo hat er die besten Chanchen?

Denke rein rechtlich hat X die Beweislast zu tragen, das er falsch beraten worden wäre und muss auf die Kulanz des Betreibers Y hoffen oder wie würdet ihr diese Situation beurteilen?

Dank im Voraus und Gruß

Olli

Hallo,

bist Du sicher, daß Du 569 Wörter brauchst, um einen hypothetischen Fall in allgemeiner Form zu schildern?

Mir war jedenfalls zu viel.

Gruß,
Christian

hi

kurz & schmerzlos :

Lesen hilft - Sorry.
Viele Kunden vertrauen nur dem Händler, aber lesen selbnst nicht nach & wollen dafür dann Entschädigung, Sofortige Kündigung etc.

Die Person A geht doch bitte zum Händler zurück & stellt diesen zur Rede. Oftmals wird der Schaden bei div. Händlern mit div. Guthaben ausgeglichen bzw. mit dem Abteilungsleiter & dem Unternehmen eine gütliche Einigung erzielt.

Es war keine arglistische Täuschung - es war ein Fehler, der auch der Person hätte passieren können.

Dat Blue

Hallo,

  1. Wie beweist Du daß die Verkäuferin falsch beraten hat? (Zeugen, …?)

  2. Was steht in den Vertragsunterlagen, die unterschrieben wurden?

Wenn Du a) nicht beweisen kannst daß Du falsch beraten wurdest und vor allem b) in den von Dir unterschriebenen Unterlagen die jetzige Kostenberechnung richtig erscheinen lassen sieht’s schlecht aus.

Dann kannst Du nur in freundlichem Ton mit dem Mobilfunkunternehmen verhandeln und vielleicht eine Kulanzlösung suchen. Aber Ansprüche rechtlich geltend machen iss nich.

Gruß,

MecFleih

Danke für die Antworten. Zeugen gab es bei dem Gespräch zwischen Kunde X und Verkäuferin Z nicht.

Die angesprochene Zusatzoption war auf der Homepage des Netzbetreibers nicht zu finden.

In den unterschriebenen Vertragsunterlagen steht nur das der Kunde seinen Vertrag um 24 Monate verlängert und auf ein Minutenpaket wechselt. Schriftstücke gibt es zu keiner der Zusatzoptionen weder zu den zusätzlichen Minuten noch zu der Fremdnetzoption. Wurde nur von Verkäuferin Z in den Computer eingegebn und nirgends unterschrieben.

Das rechtliche Schritte schwierig sind habe ich befürchtet, da die Aussage von X gegen die von Z steht, und X die Beweislast trägt aber der Mobilfunkbetreiber muss doch auch irgendwie für die Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich sein…

Sollte bei einem Scheitern der Gespräche mit dem Netzbetreiber von X nicht auch der Verbraucherschutz und die Bundesnetzagentur (ehemals REGTP) eingeschaltet werden?

Gruß Olli

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Aber gezählt haste Sie :wink:)

Denke schon das ein Fall genaust möglich geschildert werden sollte…

Gruß Chris

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Lesen war für den Kunden X nicht möglich da weder Flyer noch auf der Homepage des Betreibers Infos zu dieser Option zu finden waren und er sich deshalb auf das Wort der Verkäuferin verlassen mußte.

Ob es ein Fehler oder Arglistige Täuschung war ist nicht beweisbar allerdings war Verkäuferin Z bewußt, das Kunde X die Option bei richtiger Darstellung nicht gebucht hätte, aus meiner Sicht spricht also mehr für eine Täuschung als für einen Fehler zudem diese Option ja erst von der Verkäuferin dem Kunde X angeboten worden ist.

Gruß Olli

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Lesen war für den Kunden X nicht möglich da weder Flyer noch
auf der Homepage des Betreibers Infos zu dieser Option zu
finden waren und er sich deshalb auf das Wort der Verkäuferin
verlassen mußte.

Ob es ein Fehler oder Arglistige Täuschung war ist nicht
beweisbar allerdings war Verkäuferin Z bewußt, das Kunde X die
Option bei richtiger Darstellung nicht gebucht hätte, aus
meiner Sicht spricht also mehr für eine Täuschung als für
einen Fehler zudem diese Option ja erst von der Verkäuferin
dem Kunde X angeboten worden ist.

Gruß Olli

Änderungen werden über das Händlerportal des jeweiligen Netzbetreibers veranlasst. Diese Änderung der Option wird dem Kunden ausgehändigt für seine Unterlagen,leider oft auch nur bei Nachfragen.

Und das zu buchbaren Zusatzoptionen keinerlei Informationen in Preislisten, sei es Fachhandel oder Internet, zu finden sind ist fraglich, für mich schon unglaubwürdig.
Egal welcher Betreiber, jeder Anbieter hat seine Tarifoptionen, Tarife etc auf der Homepage hinterlegt, meist auch als Download in sog. PDF-Dateien.

Woher weiß der Kunde das es Dem Händler bewusst war, das die Option nicht gebucht wird wenn die richtigen Info’s erfolgten ?

Verkäufer verkaufen das Produkt erst wenn sie den meisten Kunden auch dieses kurz schriflich zeigen können,sei es im PC über die Anbieter-Seite als auch via Händlerauslage,Händleraushang etc.

Kurze persönliche Frage :
Wie heißt der Anbieter & wo ist der Shop ? Ich würd mir gern davon selbst ein Bild machen.

Kommt es zu einem Gespräch mti der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt so muß man dieses zb. auch beweisen.
Sei es durch einen Screenshot von der Homepage,wo diese Option nicht zu finden ist ( zb durch die Suche auf der Homepage ) bzw. anwaltlich festhalten, das der Händler KEINERLEI Informationen dazu hatte.

Für mich ist der Fall einfach unvorstellbar, egal ob hypotethisch oder realistischer Fall.
Wieso ?
Arbeite mitunter als Händler & Kundenberater für nen Anbieter…

Wenn der Kunde was haben will, geht das leider in diesem Fall nur auf Kulanz oder mit beweisen !

Blue

hi

kurz & schmerzlos :

Lesen hilft - Sorry.
Viele Kunden vertrauen nur dem Händler, aber lesen selbnst
nicht nach & wollen dafür dann Entschädigung, Sofortige
Kündigung etc.

Die Person A geht doch bitte zum Händler zurück & stellt
diesen zur Rede. Oftmals wird der Schaden bei div. Händlern
mit div. Guthaben ausgeglichen bzw. mit dem Abteilungsleiter &
dem Unternehmen eine gütliche Einigung erzielt.

Es war keine arglistische Täuschung - es war ein Fehler, der
auch der Person hätte passieren können.

Dat Blue

Aber gezählt haste Sie :wink:)

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Denke schon das ein Fall genaust möglich geschildert werden
sollte…

Genau heißt nicht zwangsläufig lang.

Gruß,
Christian

Habe eben nochmal kurz auf der Homepage des Betreibers nachgeschaut, und habe die Option nach längerer Suche innerhalb der Minutenpakete entdeckt, in den Geschäftsräumen lag allerdings keine Info aus. Habe bei Vertragsabschluss auch der Verkäuferin vertraut, da für mich diese Option wie sie von der Verkäuferin erklärt wurde plausibel für mich war…

Die Verkäuferin wußte das eine solche Option für mich nur Sinn bei den Happy-Optionen machte, da ich ihr bei Wahl der Höhe der Inklusivminuten mitteilte, das ich das Handy nur Abends nutze und dort ja schon seit längerem über die Happy-Optionen verfügte. Zusätzliche Kosten in Höhe von 5€ machen rechnerisch bei nur 50 Inklusivminuten wenig Sinn…

Die Filiale des englischen Netzbetreibers und Schumacher-Sponsors liegt in Essen.

Zur zusätzlichen Info: Im übrigen mußte ich mein subventioniertes Handy (war keins aus dem Standardangebot des Netzbetreibers) BAR bezahlen (weder Zahlung via Rechnung des Betreibers noch Zahlung via Kredit- oder EC-Karte war möglich - mußte dann extra noch zur Bank gehen) und zudem wurde wohl auch mein Anspruch auf den Studentenrabatt nicht an den Netzbetreiber weitergeleitet, hier scheint er aber relativ kulant zu sein, zumindest erste Auskunft Service-Center.

Bin schon seit mehreren Jahren Kunde des Netzbetreibers und hatte bis dato noch nie irgendwelche Komplikationen.

Hoffe des macht die Sache für Dich verständlicher geworden ist.

Gruss Olli

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Genau heißt nicht zwangsläufig lang.

Gruß,
Christian

Ok Punkt geht an Dich… :wink:)