Verjährungsfrist bei versteckten Mangel

Hallo,

Firma A hat einen Motor X bei der Firma B gekauft. Im Vertrag wurden 2 Jahr Gewährleistung ab Abnahme vereinbart. Bei Motor X wurde 5 Jahre nach Abnahme festgestellt, dass Kabelverschraubungen im Motor (versteckter Mangel) nicht vorschriftsmäßig befestigt wurden und Firma A somit nach 5 Jahren ein Schaden am Motor X entstanden ist.
Firma B lehnt kostenfreie Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung ab, da Gewährleistungszeit (o. g. 2 Jahre) abgelaufen ist.

Frage: Wie ist die Verjährungsfrist bei versteckten Mängeln (siehe oben), d. h. wie lange hat Firma A Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung?

Wie ist die momentane Rechtslage?
Wie war es vor der Schuldrechtsreform 2002?

Danke

mfg

josch

Hallo josch,

Frage: Wie ist die Verjährungsfrist bei versteckten Mängeln
(siehe oben), d. h. wie lange hat Firma A Anspruch auf
kostenfreie Nachbesserung?

Da hier zwei Firmen beteiligt sind, ist sicherlich § 377 HGB
einschlägig. Allerdings spielt dies im Ergebnis keine Rolle, da die
Gewährleistungszeit von 2 Jahren deutlich abgelaufen ist. Ich erwähne
ihn nur, weil er eine Unterscheidung zwischen verdeckten und offenen
Mängeln macht. Diese ist dem BGB fremd. Dort kommt es immer nur auf
die Mangelhaftigkeit der Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs an.
Nochmal als Antwort auf Deine Frage: Fa. A hätte innerhalb von 2
Jahren einen Anspruch gehabt. In dem geschilderten Fall, nach 5
Jahren, hat sie keinen mehr.

Gruß - Jaschiii