Hallo!
Mal angenommen, der Kredit wäre aufgenommen worden um einen
vorherigen Kredit abzulösen sowie überzogene Dispos zu
begleichen und eine teure Autoreparatur durchführen zu lassen
(A war berufsbedingt auf das Auto angewiesen).
Ist die Bürgschaft dann Sittenwidrig?
Das zu beurteilen, übersteigt meine Möglichkeiten. Es werden aber auch die Möglichkeiten dieses Forums überfordert, weil hier keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall stattfinden kann und darf. Außerdem reichen nur stückchenweise aus der Nase gezogene Andeutungen von Sachverhalten nicht, um solche einschneidenden Entscheidungen, um die es hier geht, treffen zu können.
Vielmehr muß Butter bei die Fische in Form genauer Zahlen und Fakten. Wird einer langzeitarbeitslosen Fabrikarbeiterin eine Bürgschaft für einen Kleinkredit zugunsten der Ich-AG ihres Mannes abgenötigt, ist das anders zu beurteilen als der 100 T€-Kredit für eine Edelkarosse, verbürgt von einer kurzzeitig arbeitslosen, aber ansonsten gut situierten Frau mit abgeschlossenem BWL-Studium. Es kommt auch vor, daß jemand seine Bürgschaft nicht in Frage gestellt haben möchte, weil man damit immerhin behauptet, das eigene wirtschaftliche Tun nicht zu überblicken.
Gebraucht werden Angaben zur Lebenssituation der Schuldner und die zukünftige Perspektive. Wer vorhersehbar nie wieder Aussicht auf Einkommen hat, beißt sich an wenigen T€ die Zähne aus. Kurzzeitig arbeitslos, qualifizierte Ausbildung und gute Berufsperspektive, wären ein paar T€ kein Problem und kein Grund, über Insolvenz mit jahrelangen Einschränkungen nachzudenken.
Bei einer Verbindlichkeit von 1000 € redet es sich schwer über Vergleich und man wird nicht Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft zu konstruieren. Bei einer Mio Schulden eines Arbeitslosen oder Durchschnittsverdieners wird man unbedingt über Vergleich oder Insolvenz nachdenken und die Umstände einer Bürgschaft genau beleuchten. Dabei wird man nicht gleich die juristische Keule auspacken, um sich auf einen teuren, langwierigen Weg mit verhärteten Fronten und ungewissem Ausgang zu begeben. Man guckt erst, mit welchen Gläubigern man es zu tun hat und wie deren Sicht der Dinge aussieht. Kooperativen Menschen begegnet man anders als hartleibigen Sturköpfen. Dabei verbeißt man sich tunlichst nicht gleich in irgendwelchen einzelnen Punkten wie z. B. eine Bürgschaft. Es kann immerhin sein, daß sich ein weitgehender Forderungsverzicht aushandeln läßt. Man darf erst nach Kenntnis aller Fakten - dazu gehört auch das Gläubigerverhalten - die Lage beurteilen.
Alle Zahlen und Lebensumstände müssen deshalb auf den Tisch eines Schuldnerberaters oder Rechtsanwalts. Dem Schuldner muß klar sein, was eine Insolvenz für ihn bedeutet. Die Folgen einer Insolvenz sind von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Die komplizierte Gemengelage ist dabei der Normalfall. Eine Insolvenz kann eine Katastrophe sein, von der man sich nie wieder erholt. Eine Insolvenz kann aber auch der Königsweg sein, ein Geschenk des Himmels, die Lösung aller Probleme. Dazwischen sind sämtliche Schattierungen möglich.
Die erste Tat muß sein, sämtliche Verbindlichkeiten aufzulisten, komplett vom Bankkredit über Ratenkäufe bis zur offenen Telefonrechnung mit den jeweils zugehörigen Belegen und allen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden. Dazu eine Auflistung aller monatlichen Einkünfte und Einnahmen, also Lohn, Kindergeld, ALGI/II, Rente, einfach alles. Eine weitere Liste enthält alle monatlich zu leistenden Zahlungen, also Miete, ggfs. Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen. Mit diesen Unterlagen kann sich eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, der Schuldnerberatung macht, ein Bild verschaffen. Zusammen mit Deiner Frau und dem Berater läßt sich unter Berücksichtigung der Berufsperspektive überlegen, wie mit der Situation sinnvoll umzugehen ist und auf welchem Weg sich damit die Zukunft gestalten läßt.
Gruß
Wolfgang