Arbeitsrecht-kündigung vor antritt

hallo

ich habe einen arbeitsvertrag unterschrieben, diese stelle soll ich in 2 wochen antreten und habe jetzt die möglichkeit bei einer anderen firma einen besseren job zu bekommen.
kann ich den arbeitsvertrag ohne weiteres jetzt kündigen? habe ich mit konsequenzen zu rechnen? gibt es fristen oder andere dinge auf die ich achten muss?

tausend dank im voraus

Hallo Stefan!

Das wichtigste ist, was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht. Durchaus nicht unüblich ist eine Formulierung (im übrigen ursprünglich als Schutz des AN gedacht): „Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist nicht möglich“. Dies bedeutet für den AN (aber auch auch für den AG) eine Sicherheit von einem Monat. Falls diese Formulierung nicht drin steht ist m.W. eine Kündigung, bzw. ein Nicht-Arbeitsantritt kein Problem (aber zur Sicherheit alles schriftlich machen!).
Falls diese Formulierung drin steht, so kommt es auf den „Doch-Nicht-Arbeitgeber“ an, wie er reagiert. Theorethisch ist es juristisch durchsetzbar, alle nachgewiesenen Zusatzkosten, die ihm durch Deinen Nichtantritt entstehen, zurückzufordern.
Am besten ist es, möglichst frühzeitig dem „Doch-Nicht-Arbeitgeber“ auf Dein Nichterscheinen hinzuweisen. Er wird dies i.d.R. nicht bejubeln, doch ist dies besser, als dies am ersten Arbeitstag zu sagen.(Was m.E. kein guter Stil wäre).
Gruß
Jürgen

Hallo,

je nachdem, ob du eine Probezeit hast bzw wie lang deine Kuendigungszeit bei der ungewuenschten Firma sind, waere es am guenstigsten, mal vier Wochen (oder zwei?) in den sauren Apfel zu beissen und dort pro Forma anzufangen. Am ersten Tag dann gleich die Kuendigung mitbringen.
Da musst du dann zwar deinem kurzzeitigen AG in die Augen sehen, aber soviel bist du ihm wenigstens schuldig.
Evtl wirst du dann ja sofort freigestellt (unter beibehaltung der Gehaltszahlung), oder du darfst „Ablage“ machen.

Gruss, Niels