Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Angenommen jemand steht an einer roten Ampel, auf der anderen Seite ist ein Blitzgerät. Nun kommt von hinten ein Krankenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene an.
Um dem Krankenwagen Platz zumachen fährt man nun also zur Seite, kommt dabei aber über den Auslöser des Blitzers. Der Krankenwagen wäre sonst aber nicht vorbeigekommen.
Was passiert nun mit dem vermeintlichen Rotsünder?
Vielen Dank
Gruß
Soera
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Angenommen jemand steht an einer roten Ampel, auf der anderen
Seite ist ein Blitzgerät. Nun kommt von hinten ein
Krankenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene an.
Um dem Krankenwagen Platz zumachen fährt man nun also zur
Seite, kommt dabei aber über den Auslöser des Blitzers. Der
Krankenwagen wäre sonst aber nicht vorbeigekommen.
Was passiert nun mit dem vermeintlichen Rotsünder?
Nichts. Da 1. diese Anlagen immer zwei Fotos machen (und daraus die Situation ersichtlich ist) und 2. das Fahrzeug mit Wegerecht ebenfalls die Anlage auslösen wird.
Gruß Stefan
- muss über Sonderrechtsfahrten Buch geführt werden, so dass
sich die Aussage ohne Probleme verifizieren lässt.
Gruß
HaWeThie
Hmmm… Bist Du da sicher? Wenn ich mir überlege, wer Alles mit Sondersignal unterwegs sein darf, kann solches eigentlich nur in einem Gesetz (oder einer bundeseinheitlichen VO) geregelt sein. Und da fällt mir nichts ein…
Wo finde ich denn da etwas?
Gruß Stefan
Tach,
Um dem Krankenwagen Platz zumachen fährt man nun also zur
Seite, kommt dabei aber über den Auslöser des Blitzers. Der
Krankenwagen wäre sonst aber nicht vorbeigekommen.
Was passiert nun mit dem vermeintlichen Rotsünder?
Nix, er ist seiner Verpflichtung nach §38 StVO nachgekommen, indem er unverzüglich freie Bahn geschaffen hat.
Sollte ein Bescheid kommen, dann Sachverhalt kurz schildern, wenn machbar Angaben machen zum Fahrzeug, dem Platz gemacht wurde (z.B. Rettungswagen vom Roten Kreuz, wenn man hat dessen Kennzeichen).
Passiert täglich in Deutschland dutzendfach und ist kein Thema…
Gruß,
Claus
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ciao
Soera
Hallo Claus,
genau…
Anhand der Leitstellenprotokolle läßt sich ja immer genau nachverfolgen,welches RT-Fahrzeug Sonderrechte wo wahrgenommen hat…
mfg
Frank
Hallo Stefan,
in den jeweiligen SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetzen) der Bundesländer,da Rettungsdienst Primär Sache der Kommunen ist…
Über die „Wahrnehmung“ von „Sonderrechten im Straßenverkehr“ (Blaulicht/Einsatzhorn) entscheiden die Mitarbeiter der sogenannten
„Retttungsleitstelle“ (des Kreises oder der Stadt) nach den Ihnen
gemachten Angaben im Notruf 112.
Diese „Weisungsbefugnis“ der Rettungsleitstellen gilt übrigens für alle
der Rettungsleitstelle fachlich unterstellten Gruppierungen…
Es wäre ja auch z.B. vollkommen UNSINNIG,wenn aus DU-MITTE ein kompletter Zug mit RTW und NAW mit „Vollem Orchechster“ über den Rhein nach der Stadtgrenze Moers jagen würde während in Moers bei einem
großem privaten Werk das gleiche Equipment als Werks-Sanitäter + Arzt
vorhanden ist und innerhalb von 1 Minute am Unfallort währe.
mfg
Hallo Stefan,
in den jeweiligen SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetzen) der
Bundesländer,da Rettungsdienst Primär Sache der Kommunen
ist…
Nun, zumindest im HSOG finde ich dazu nichts… aber ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren. http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/31_oef…
Sonst noch jemand eine Idee?
Zum Rest schweige ich lieber.