Geblitzt im Firmenwagen - was wird geschehen?

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn ein Firmenwagen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Bußgeld 60 Euro + 3 Punkte) geblitzt wird.

Wie wird der Fahrer ermittelt, falls kein Fahrtenbuch vorliegt?

Lässt die Behörde alle Mitarbeiter antreten und vergleicht sie mit dem Foto?

Oder kann die Geschäftsführung belangt werden?

Wie läuft so etwas ab?

Vielen Dank!

Frank

Hi!

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den Anhörungsbogen nicht reagiert.
Ob die Kollegen den Fahrer dann erkennen, während er sich im Aktenschrank verkriecht, kommt auf seinen Beliebtheitsgrad im Büro an…

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

danke für die Antwort.

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert.

Da es um Punkte geht: Wenn der Fahrer nicht „erkannt“ wird, kann dann die Geschäftsführung belangt werden? (ausser dass man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss). Denn die Firma als GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen…

Viele Grüße
Frank

Da es um Punkte geht: Wenn der Fahrer nicht „erkannt“ wird,
kann dann die Geschäftsführung belangt werden? (ausser dass
man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss). Denn die Firma als
GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen…

Alle Punkte, die nicht vergeben werden können, kommen auf ein festverzinsliches Sonderkonto der Flensburger Sparkasse. Am Ende jedes Quartals gibt es dann eine Sonderpunkte-Ausschüttung an Verkehrssünder mit den dümmsten Ausreden oder den häßlichsten Frontphotos, damit ja kein Punkt verlorengeht. Wenn sich die SOKO Sonderpunkte nicht binnen 3 Nächten oder 387 Kästen Flensburger Pils auf die Preisträger geeinigt hat, entscheidet das Los. Die Losfee heißt Udo Lattek, und im Lostopf sind die Geschäftsführer aller GmbH´s, die im letzten Quartal rasende Mitarbeiter gedeckt haben…

Bssssssssssssssssss - und weg
Eure Stubenfliege

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Hi!

danke für die Antwort.

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert.

Da es um Punkte geht: Wenn der Fahrer nicht „erkannt“ wird,
kann dann die Geschäftsführung belangt werden? (ausser dass
man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss). Denn die Firma als
GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen…

Wenn die GF nicht gefahren ist, warum?
Möglicherweise muss der Halter, also die Firma, die Strafe zahlen. Punkte gibt´s keine.
Aber vorsicht: wenn Kollegen den bösen Buben decken und der ganz klar auf dem Photo zu erkennen ist, kann das später evtl. auch Ärger geben.

Grüße,

Mathias

Hi!

danke für die Antwort.

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert.

Da es um Punkte geht: Wenn der Fahrer nicht „erkannt“ wird,
kann dann die Geschäftsführung belangt werden? (ausser dass
man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss). Denn die Firma als
GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen…

Wenn die GF nicht gefahren ist, warum?
Möglicherweise muss der Halter, also die Firma, die Strafe
zahlen. Punkte gibt´s keine.

Die Strafe muß der Halter in keinem Fall zahlen und nur im ruhenden Verkehr können dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden („Halterhaftung“)

Aber vorsicht: wenn Kollegen den bösen Buben decken und der
ganz klar auf dem Photo zu erkennen ist, kann das später evtl.
auch Ärger geben.

Inwiefern?

Gruß Stefan

Wie läuft so etwas ab?

Soviel ich weiß, muss der Halter zahlen, falls das Kennzeichen ermittelt wird. Der Halter muss dann ermitteln, wer gefahren ist. Liegt kein Foto vor, kommt der Fahrer mit einem Bußgeld davon.

Vielen Dank!

Frank

Ach Franz …

Soviel ich weiß, …

Wenn man aber doch nun keine Ahnung hat, …

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Äußerst wertvoller Tip. Und alle werden dann begeistert sein, weil die Polizei der Firma dann verordnen wird, ein Fahrtenbuch zu führen.

Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Soviel ich weiß, …

stimmt schon irgendwie

Hi!

danke für die Antwort.

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert.

Da es um Punkte geht: Wenn der Fahrer nicht „erkannt“ wird,
kann dann die Geschäftsführung belangt werden? (ausser dass
man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss). Denn die Firma als
GmbH kann ja schlecht Punkte bekommen…

Wenn die GF nicht gefahren ist, warum?
Möglicherweise muss der Halter, also die Firma, die Strafe
zahlen. Punkte gibt´s keine.

Die Strafe muß der Halter in keinem Fall zahlen und nur im
ruhenden Verkehr können dem Halter die Verfahrenskosten
auferlegt werden („Halterhaftung“)

Gut, haben wir das auch gelernt.

Aber vorsicht: wenn Kollegen den bösen Buben decken und der
ganz klar auf dem Photo zu erkennen ist, kann das später evtl.
auch Ärger geben.

Inwiefern?

Mir wurde in einem ähnlichen Fall von einem Anwalt gesagt, es könnte sich bei eindeutiger Erkennbarkeit um eine Falschaussage handeln.

Grüße,

Mathias

Soviel ich weiß, …

stimmt schon irgendwie

Nö - in keinster Weise

Hallo!

Es kommt ein Polizist und fragt nach, wenn man auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert.
Ob die Kollegen den Fahrer dann erkennen, während er sich im
Aktenschrank verkriecht, kommt auf seinen Beliebtheitsgrad im
Büro an…

Grüße,

Mathias

Äußerst wertvoller Tip.

Da ich kein Anwalt bin, gebe ich hier auch keine „Tips“, sondern zeige Szenarien auf.

Und alle werden dann begeistert sein,
weil die Polizei der Firma dann verordnen wird, ein
Fahrtenbuch zu führen.

M.W. wird üblicherweise zunächst ein Fahrtenbuch für das entsprechende Fahrzeug „verordnet“.
Und das wird der entsprechende Mitarbeiter liebend gerne führen, wenn er dafür seinen Führerschein und somit seinen Job behalten kann.

Grüße,

Mathias

Nö - in keinster Weise

Das habe ich selbst von einem Kurierfahrer gehört.

Hallo,

Soviel ich weiß, muss der Halter zahlen, falls das Kennzeichen
ermittelt wird. Der Halter muss dann ermitteln, wer gefahren
ist. Liegt kein Foto vor, kommt der Fahrer mit einem Bußgeld
davon.

Tja, wenn Du erst die anderen Posts gelesen hättest, die vor Deinem geschrieben wurden, hättest Du vielleicht nicht so einen Unsinn geschrieben.
Der Kurierfahrer nützt Dir da auch nichts.
Gruß
Axel

Nö - in keinster Weise

Das habe ich selbst von einem Kurierfahrer gehört.

Was man nicht alles so hört.

ich habe 6 Jahre in einer Bußgeldstelle gearbeitet - jetzt rat mal…

(Die „Halterhaftung“ gibt es nur bei Halte- und Parkverstöße)