Schadensersatz/Schmerzensgeld bei defektem Produkt

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Okt 2005

Folgendes Problem, jemand benutzt ein von einem Händler verkauftem Produkte (nicht von ihm hergestellt). Es passiert ein Unfall, der Kunde hat Gehirnerschütterung/Prellungen etc.

Kann der Kunde nun generell von ihm als Händler Schadensersatz/Schmerzensgeld fordern? Es folgt noch dass das Produkt vermutlich nicht nach seinem Einsatzzweck benutzt wurde (eindeutig beschrieben in Handbuch)....lässt sich nur leider nicht 100% nachweisen. Es liegen aber sogar Foto´s vom Produkt vor, und da kann man sehen dass der Einsatzzweck nicht dementsprechend war.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schadensersatz/Schmerzensgeld bei defektem Pro

    Hi OJ81, Kann der Kunde nun generell von ihm als Händler
    Schadensersatz/Schmerzensgeld fordern?
    Man kann, muß aber beweisen, dass das Gerät trotz bestimmungsgemäßen Gebrauch unsicher war und damit den Schaden auslöste. Es folgt noch dass das
    Produkt vermutlich nicht nach seinem Einsatzzweck benutzt
    wurde (eindeutig beschrieben in Handbuch)....lässt sich nur
    leider nicht 100% nachweisen.
    Damit stehst Du nackt da! Es liegen aber sogar Foto´s vom
    Produkt vor, und da kann man sehen dass der Einsatzzweck nicht
    dementsprechend war.
    Da kann man dem Händler/Hersteller auch keinen Vorwurf machen.

    Gruß
    Wolfgang D.

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schadensersatz/Schmerzensgeld bei defektem P

      Man kann vom Händler Schmerzensgeld etc. verlangen, er hat das Produkt verkauft und nicht hergestellt. Warum gibt es dann ein Produkthaftungsgesetz?

      Wie gesagt, es liegen Foto´s vor von dem defekten Produkt, darauf kann man erkennen dass es nicht bestimmungsgemäß (eben gemäß Handbuch) verwendet wurde. Mit nem Rennmotorrad fahr ich ja auch nicht auf die MX Strecke, ähnlich wär es hier. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schadensersatz/Schmerzensgeld bei defektem Pro

    Hallo,

    zu dem Thema: Es folgt noch dass das
    Produkt vermutlich nicht nach seinem Einsatzzweck benutzt
    wurde (eindeutig beschrieben in Handbuch)....lässt sich nur
    leider nicht 100% nachweisen. Es liegen aber sogar Foto´s vom
    Produkt vor, und da kann man sehen dass der Einsatzzweck nicht
    dementsprechend war.
    kenne ich noch den Begriff "naheligender Missbrauch/Gebrauch". Da ich selber nicht rechtskundig im Sinne der Rechtsberatung bin, weiß vielleicht noch jemand anderes darüber mehr.

    Gruß, Karin

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