Hallo Jan,
Ein Tisch geht auf einer Party kaputt, weil 3 Freunde
„rumalbern“.
Person 1 kitzelt Person 2. Person 3 hält Person 2 fest, sodass
er nicht weglaufen kann.
Dadurch kommt Person 2 gegen den Mamortisch und die
Tischplatte fällt runter.
Wer ist an dem Fall beteiligt?
Wer muss den Schaden ersetzen?
Alle drei Personen oder nur einer von denen? Gibt es eine
Begründung?
Natürlich alle 3 (Kausalität). Hätte eine Person gefehlt, wäre der Vorgang ein anderer gewesen; vermutlich wäre im konkreten Fall kein Schaden entstanden.
Wie läuft das eigentlich ab, wenn der Gastgeber der Party
keine Rechnung für den Tisch hat, wenn die
Haftpflichtversicherung eingesetzt werden soll. Zahlt sie
dann? Weil ja keine Rechnung vom Tisch vorhanden ist. Gibt es
Der Geschädigte muß den Schaden beziffern und belegen bzw.glaubhaft machen, z.B. anhand eines Angebots (Möbelkatalog) für einen ähnlichen Tisch (aber nicht die Einzelanfertigung einer Marmortischplatte beim Steinmetz!).
Auf dem Tisch befanden sich noch Gläser (für die er natürlich
auch keine Rechnung hat). Müssen die auch ersetzt werden?
Ich als Gastgeber würde schon Wert darauf legen, dass auch diese ersetzt werden und als Verursacher wäre es für mich Ehrensache, den Schaden zu begleichen, egal ob hinterher eine Versicherung aufkommt oder nicht. Auch hier: Kosten durch ein Angebot für ähnliche Gläser glaubhaft machen.
Anhand der Tischreste und der übriggebliebenen Gläser kann man im Zweifelsfall schon feststellen, ob hochwertige Antiquitäten oder Ikea-Mobiliar/Geschirr zu Bruch gingen, also Vorsicht vor Übertreibugen!
In der Regel muß ein Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Über die Schadenshöhe kann man sich hinterher dann einigen, indem jeder Versicherte eine (Gesamt-)Schadensaufstellung einreicht und seinen Anteil einfordert, zu der sich die Versicherung dann äußert. Als Schadenshöhe würde ich den Wiederbeschaffungswert angeben, bis zu einer gewissen „Schmerzgrenze“ sind Versicherungen kulant und verzichten auf eine Zeitwertregelung.
Viel Erfolg!
Wolfgang D.