Parken auf Gelände der Deutschen Bahn

Hallo,

bei uns gibt es neben einem still gelegten Gebäude der Deutschen Bahn einen Parkplatz, auf dem laut Schild das Parken nur für Bahnangehörige erlaubt ist. Da auf dem Platz, auf den sicher hundert Autos passen wurden, immer mal nur 5 oder 6 rumstehen, parkt jemand dort gelegentlich, der eigentlich nicht dazu berechtigt ist.

Jetzt bekam er eine schrichtliche Verwarnung mit Forderung von 15 EU von der Bundespolizei.

Nanu? Die ehemalige Bundesbahn ist als Bahn AG doch jetzt privat? Da darf die Polizei kassieren?

Grüße
Carsten

Nanu? Die ehemalige Bundesbahn ist als Bahn AG doch jetzt
privat? Da darf die Polizei kassieren?

Hallo,

Vater Staat hat aber noch Aktien an der Bahn, oder?
Sicher, daß es die Bundes- und nicht die Bahnpolizei war?

Gruß
Sticky

Hallo Carsten,

Die Liegenschaften der Deutschen Bahn AG (sowie deren Töchter) stellen einen „Sonderfall“ dar.
Der Bundesgrenzschutz bzw.jetzt ja Bundespolizei nimmt im Namen und für Rchnung der Bundesrepublik Deutschland das „Hausrecht“ dort wahr.

Daher erhälst du das „Knöllchen“ auch direkt von der Bundespolizei.

Und nicht von der Ortspolizei,wie wenn du z.B. widerrechtlich auf einem Privat-Grundstück parkst…

mfg

Frank

Hallo,

Sicher, daß es die Bundes- und nicht die Bahnpolizei war?

Ja.

Erstens stand das auf dem Brief drauf.

Zweitens gibt es seit vielen Jahren gar keine Bahnpolizei mehr.
Die Arbeiten wurden dem Bundesgrenzschutz zugewiesen, die Bahnpolizisten übernommen.
Und der nannte sich dann in Bundespolizei um.

Grüße
Carsten

Hallo Frank,

Und nicht von der Ortspolizei,wie wenn du z.B. widerrechtlich auf einem Privat-Grundstück parkst…

das wundert mich ja gerade: Wenn jemand auf einem Privatgrundstück parkt, bekommt er ein Knöllchen? Ich denke, dann muss sich der Grundstücksbesitzer zivilrechtlich mit dem Falschparker rumärgern?

Grüße
Carsten

Normalerweise müsste da irgendo - spätestens bei der Zahlungsaufforderung, der § stehen gegen den Du verstoßen haben sollst…
Welcher solls denn sein?

ElC.

Hi,

Jetzt bekam er eine schrichtliche Verwarnung mit Forderung von
15 EU von der Bundespolizei.

kann es sein, daß diese Forderung kein Bußgeld sondern eine Kostenpauschale ist?
Damit wären wir, auch wenn es die Bundespolizei ist, im Bereich Zivilrecht. Und eine solche Kostenpauschale ist gegen Besitzstörer meines Wissens von den Gerichten anerkannt (war mal vor einiger Zeit irgendwo im TV, nach dem Motto „Privatleute dürfen Knöllchen ausstellen“).
Aber so wirklich weiß ich es auch nicht…

Gruß Stefan

kann es sein, daß diese Forderung kein Bußgeld sondern eine
Kostenpauschale ist?

Die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei) ist ein Organ der Executiven und somit gleichgesetzt mit der Polizei. Polizei wie wir sie eigentlich meinen ist Ländersache, der Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei ist das gleiche auf Ebene des Bundes.

Sie ist somit zuständig für Sachen des Bundes und da das Bahngelände halt Eigentum des Bundes ist (auch wenn die Bahn privatisiert ist, ist es das Gelände noch lange nicht; warum auch die Diskussion heftig im Gange ist, dass eigentlich der Bund das Streckennetz pflegen und warten müsste) nimmt diese Bundespolizei hier die hoheitlichen Aufgaben war. Und kann ganz normale Knöllchen verteilen; diese kassiert dann aber nicht das Land sondern der Bund.

Die Frag ist natürlich, ob der Parker nicht Bahnangehöriger war und ob er nicht einen kennt, der zufällig heute mal mit diesem Auto gefahren ist und dort geparkt hat (:open_mouth:

Hallo Carsten,

viele Großbetriebe bzw. Kaufhauskonzerne haben mit den Kommunen Vereinbarungen abgeschlossen,wonach Polizei bzw. Ordnungsamt die
„eigentlich“ Privaten Parkflächen dieser Gesellschaften „überwacht“.

mfg

Frank

Hallo Roger,

mal zur Richtigstellung:

Die Deutsche Bundesbahn war eine Unmittelbare Bundesbehörde mit eigenem Verwaltungsunterbau und besaß eine sogenannte
„Sonderpolizei des Bundes,die BAHNPOLIZEI“.
Die Bahnpolizei gliederte sich in die
1.Haupamtliche (Uniformierte) Bahnpolizei und die
2.Nebenamtliche (Nichtuniformierte) Bahnpolizei.

Die Hauptamtliche BP führte die Blaue Polizei-Unfiform mit dem
Schriftzug „Bahnpolizei“ und führte Waffe und Schlagstock mit.

Die Nebenamtliche BP war der „Normale Eisenbahner“ als Schaffner,
Schrankenwärter,Lokomotivführer z.B. ,der im Konkreten Fall wie z.B.bei Schwarzfahrern als Polizei-Beamter tätig werden konnte.
(Wobei die „Nebenamtliche“ übrigens die „älteste BP“ ist,da es sie
bereits seit der ersten Eisenbahn in D 1835 gibt…).

In der BRD waren alle Hauptamtlichen BP-Kräfte von 1949 bis 1991
Vollausgebildete Eisenbahner des Mittleren/Geh. Dienstes,die sich
anschließend auf den BP-Schulen in einer 2 Jährigen Ausbildung
zum Bahnpolizisten qualifizierten.

In der DDR wurde nach dem 2.Wk von diesem Schema ganz abgewichen und
eine „Kasernierte“ TRANSPORT-Polizei eingerichtet.

Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde nun ein „Problem“ akut,das
sich nur über einen „Kunstgriff“ lösen ließ…
Da zum damaligen Zeitpunkt die Länder noch nicht bereit waren,Polizei-
Kompetenzen vollständig beim Bund zu konzentrieren,kam es zu der
„Hilfskonstruktion“ einer „Bahnpolizei beim Bundesgrenzschutz“.
Bei den einzelnen Grenzschutzpräsidien wurden „Fachabteilungen
Bahnpolizei“ eingerichtet,die für den Eisenbahn-Verkehr und die
Liegenschaften im jeweiligen Bereich zuständig waren.
Von den ehemaligen Bahnpolizisten der Deutschen Bundesbahn blieben
allerdings 10 % ( 400 BP von 4.000 Hauptamtlichen) weiterhin bei ihrem
„alten Dienstherrn“ (DB) und ließen sich „nur Überstellen“…

mfg

Frank

Hallo,

und wie viel müssen die Betriebe dafür bezahlen? Das wird ja wohl nicht als kostenlose Dienstleistung seitens der Kommune erbracht? Wäre ja ein Witz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

wohl nicht als kostenlose Dienstleistung seitens der Kommune
erbracht? Wäre ja ein Witz.

Nööö…das zahlt ja der Autofahrer…*grinz*…
Aber Spaß beiseite…die Vereinbarungen,die ich kenne,sehen eine
„Monatliche Aufwandspauschale“ vor,die der Eigentümer der Stadt bezahlt.
Im Gegenzug hat die Stadt Anspruch auf alle „Gebühren“…
rate mal wer hier mehr „verdient“…:smile:)

nur so zur Info: Bahnpolizei/Bundespolizei
Hallo, hab grad was interessantes gelesen.

Zweitens gibt es seit vielen Jahren gar keine Bahnpolizei
mehr.
Die Arbeiten wurden dem Bundesgrenzschutz zugewiesen, die
Bahnpolizisten übernommen.

Ab 03.10.1990 obliegt dem BGS-Ost neben der Aufgabe Grenzschutz auch die Aufgaben der Bahnpolizei (§ 3 BPOLG) und Schutz vor Angriffen auf die Luftsicherheit ( § 4 BPOLG) Wie schon geschrieben wurde war vor 1990 die TRAPO (Transportpolizei) die Bahnpolizei in der DDR.

Am 01.04.1992 Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auch in den alten Bundesländern.

Grüße
Carsten

Gruß zurück aus Walsrode
Wagenmeister