Ich habe eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung begangen und bekam deswegen am 3.8. und am 7.8. eine Verwarnung über 30,-- bzw. 50,-- DM. Gemessen wurde am 17.7. um 19.55 und - drei Minuten später - um 19.58. Ist dies zulässig - fürs gleiche Vergehen gleich zweimal zur Kasse gebeten zu werden?
Ich habe eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung
begangen und bekam deswegen am 3.8. und am 7.8. eine
Verwarnung über 30,-- bzw. 50,-- DM. Gemessen wurde am 17.7.
um 19.55 und - drei Minuten später - um 19.58. Ist dies
zulässig - fürs gleiche Vergehen gleich zweimal zur Kasse
gebeten zu werden?
Meiner Meinung nach geht das schon.
Schließlich wirst Du ja nicht 2x für das gleiche Vergehen zur Kasse gebeten.
Du bist 2x geblitzt worden, warst dementsprechend auch 2x zu schnell.
Ich würde das eher unter der Rubrik „dumm gelaufen“ verbuchen.
Ich denke schon. Wenn du im Halteverbot parkst, bekommst du auch
mehrere Verwarnungen in zeitlicher Folge. Die späteren werden
sogar immer teurer!
Gruß
R.B.
Wenn keine rote Ampel zwischen den beiden Tatorten war und es technisch möglich ist, ununterbrochen schnell zu fahren (keine Stopschilder, keine rechtwinkligen Abbiegungen o.ä.) dann handelt es sich um eine einzige Ordnungswidrigkeit, für die man nur einmal belangt werden kann. Ruf doch mal auf der Bußgeldstelle an, die beißen nicht. Mfg Norbert
Ich denke schon. Wenn du im Halteverbot parkst, bekommst du
auch
mehrere Verwarnungen in zeitlicher Folge. Die späteren werden
sogar immer teurer!
Gruß
Wie jetzt?? Ich parke im Halteverbot, kriege ein Knöllchen nach 30 Minuten kommt die Politesse zurück und kann mir noch ein Knöllchen verpassen??? Das glaube ich nicht.
Schon zweimal durchexerziert. Das war zwar nicht nach 30 Minuten,
sondern im einen Fall nach ca. 5 Stunden und dann noch ein mal
nach einem weiteren Tag (also drei Verwarnungen!). Es war auch
nicht direkt ein Halteverbotsschild, sondern an der Ecke einer
größeren Verkehrsinsel, und es hat dieser Dame (oder war es ein
Herr?) der Abstand zur Ecke nicht gereicht. Begründung nach
Erkundigung war: Das Vergehen wird schwerer, je länger man so
behindernd parkt.
Gruß R.B.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
auch wenn’s fies ist: es sind tatsächlich zwei Delikte.
Du mußt bedenken, daß Du immer zwei Mal geblitzt wirst (1 x vorne, 1 x hinten). In Deinem Fall blitzte es also insgesamt vier Mal. Dann ist es - leider - nicht nur zulässig, sondern sogar absolut rechtens, daß Du zwei Knöllchen bekommst.
Also: zähneknirschend zahlen und sich nicht nochmal beim zu schnellen Fahren erwischen lassen…
immernoch ungläubig Zauberm@us
P.S. Stell Dir mal vor Du bist im U
rlaub für eine Woche und der Schreiber macht sich den Spaß daraus x-mal vorbeizukommen… Dann kannst Du Dir nach dem Urlaub ein neues Auto kaufen… ;o)
Schon zweimal durchexerziert. Das war zwar nicht nach 30
Minuten,
sondern im einen Fall nach ca. 5 Stunden und dann noch ein mal
nach einem weiteren Tag (also drei Verwarnungen!). Es war auch
nicht direkt ein Halteverbotsschild, sondern an der Ecke einer
größeren Verkehrsinsel, und es hat dieser Dame (oder war es
ein
Herr?) der Abstand zur Ecke nicht gereicht. Begründung nach
Erkundigung war: Das Vergehen wird schwerer, je länger man so
behindernd parkt.
Gruß R.B.
Musste ich. Auf ein Verfahren wollte ich es wegen der 90 Mark
nicht ankommen lassen. In solchen Fällen bist du immer der Depp.
immernoch ungläubig Zauberm@us
P.S. Stell Dir mal vor Du bist im U
rlaub für eine Woche und der Schreiber macht sich den Spaß
daraus x-mal vorbeizukommen… Dann kannst Du Dir nach dem
Urlaub ein neues Auto kaufen… ;o)
Ich denke mal, dann hätten die es abgeschleppt. Und dann wären
auch etliche hundert Mark fällig gewesen.
Ich hab mir jetzt für etliche TDM einen Garagenplatz gekauft für
den Pkw. Und für knapp 100 DM einen Parkplatz gemietet fürs
Wohnmobil. Ist zwar umgerechnet teurer, aber man hat ja auch was
davon (kein Parkplatzsuchstress)…
Schon zweimal durchexerziert. Das war zwar nicht nach 30
Minuten,
sondern im einen Fall nach ca. 5 Stunden und dann noch ein mal
nach einem weiteren Tag (also drei Verwarnungen!). Es war auch
nicht direkt ein Halteverbotsschild, sondern an der Ecke einer
größeren Verkehrsinsel, und es hat dieser Dame (oder war es
ein
Herr?) der Abstand zur Ecke nicht gereicht. Begründung nach
Erkundigung war: Das Vergehen wird schwerer, je länger man so
behindernd parkt.
Gruß R
Du mußt bedenken, daß Du immer zwei Mal geblitzt wirst (1 x
vorne, 1 x hinten). In Deinem Fall blitzte es also insgesamt
vier Mal. Dann ist es - leider - nicht nur zulässig, sondern
sogar absolut rechtens, daß Du zwei Knöllchen bekommst.
Hallo,
verstehe ich das richtig…?
Rein hypothetisch, natürlich, könnten also auf einem Straßenabschnitt Geschwindigkeitsmessungen innert beispielsweise 100 m durchgeführt werden, und ich hätte dann die n-fache Strafe zu erwarten…?
Mit dem Parken sehe ich es ja ein, klar, ich behindere ja längere Zeit, aber während der Fahrt liegt es ja in der Natur der Sache, daß ich mich dabei fortbewege, und daß ich dabei auch eine Strecke zurücklege. Daher habe ich m. M. keine Straftaten, so lange ich nicht durch Verringerung der Geschwindigkeit diese wieder neu aufbauen werde, begangen, sondern eben nur eine…
MfG
Michael Zettler
Hi Michael!
ich erinnere mich an einen Fernfahrer, der wegen eines ähnlichen Falles ein Urteil erwirkt hatte.
Bei ihm war allerdings der Zeitraum zwischen den beiden „Blitzen“ grösser.
Ich habe das Urteil hier in der Tageszeitung gelesen… aber wann und wo??? keine Ahnung!
Ayla, die nicht versteht, warum es vorne und hinten blitzen kann…
oje, mit Hypothesen werden wir dummerweise nicht weiterkommen.
Freilich, Du bewegst Dich und legst die Strecke (shit, ich habe gehofft, daß ich mit Physik nie wieder in meinem Leben zu tun haben werde, obwohl ich dieses Fach geliebt habe!) zurück.
Leider ist die Polizei manchmal so dreist, innerhalb von weningen hundert Metern direkt zwei Radarfallen aufzustellen. Und da das Geblitze innerhalb von Sekundenbruchteilen erfolgt…
Daher habe ich m. M. keine Straftaten, so lange ich nicht durch Verringerung der Geschwindigkeit diese wieder neu aufbauen werde, begangen sondern eben nur eine…
Eben nicht! Falls Du bei der zweiten Blitzaktion auch zu schnell gefahren bist, bist Du ebenfalls dran!
Einspruch erheben und Foto zeigen lassen…
Auf dem Verwarnungsbogen „NEIN“ ankreuzen, sonst nichts ausfüllen, zurückschicken und warten bis das Foto kommt, oder DIE Foto’s !!
Oder geh zur zuständigen Verkehrspolizei, die die Mobilblitzer betreibt und laß Dir die Fotos zeigen.
Andererseits, wenns blitzt kriegt man das im Normalfall mit. Also müßtest Du wissen, daß Du zweimal geblitzt wurdest.
Ayla, die nicht versteht, warum es vorne und hinten
blitzen kann…
Manchmal bauen die bösen Jungs 2 Fotoapparate auf, damit man auch die Motoradfahrer erwischt und diejenigen, die gerade „zufällig“ ihr vorderes Nummernschild irgendwo verlegt haben )
Hallo,
verstehe ich das richtig…?
Rein hypothetisch, natürlich, könnten also auf einem
Straßenabschnitt Geschwindigkeitsmessungen innert
beispielsweise 100 m durchgeführt werden, und ich hätte dann
die n-fache Strafe zu erwarten…?
Mit dem Parken sehe ich es ja ein, klar, ich behindere ja
längere Zeit, aber während der Fahrt liegt es ja in der Natur
der Sache, daß ich mich dabei fortbewege, und daß ich dabei
auch eine Strecke zurücklege. Daher habe ich m. M. keine
Straftaten, so lange ich nicht durch Verringerung
der Geschwindigkeit diese wieder neu aufbauen werde, begangen,
sondern eben nur eine…
MfG
Michael Zettler
Du seist herzlich eingeladen, das schöne Osnabrück zu besuchen. Fahre einfach von der BAB A1 AS OS-Nord ab Richtung City. Am Ende des vierspurigen Autobahnzubringers, auf dem du noch gut Gas geben kannst, steht das gelbe Schild - geschlossene Ortschaft, also 50 km/h.
Der erste Blitzer steht dann nach 300 m rechts, der zweite nur 150 m weiter links (beide festinstalliert).
Glaub mir, das haben schon viele da geschafft…
Also, wer so eine Sache mal zum Bundesverfassungsgericht bringen will und nicht weiß, wie er es anstellen soll binnen 30 Sekunden 2x geblitzt zu werden - Osnabrück hilft gern.
P.S. Dagegen sind deine 3 Minuten dazwischen ja harmlos… Derweil kannst du abgebogen sein, die Ortschaft verlassen haben und und und…
Manchmal bauen die bösen Jungs 2 Fotoapparate auf, damit man
auch die Motoradfahrer erwischt und diejenigen, die gerade
„zufällig“ ihr vorderes Nummernschild irgendwo verlegt haben
und galubt mir, wir Motorradfahrer sind darüber gar nicht begeistert!
Ralph