Hallo,
ein Kunde fährt mit seinem Auto auf der Autobahn. er befindet sich auf der linken von 2 Spuren mit ca. 180 km/h. Es gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ein Fahrer,Herr X, mit einem großen Audi fährt auf die Autobahn auf und wechselt vom Beschleunigungsstreifen auf die ganz linke Spur und bremst somit den Kunden plus folgende Autofahrer auf 100 km/h stark herunter.
Danach fährt Herr X mit ca. 140 km/h circa 20 km !!! auf der linken Spur ohne eine seiner ausreichenden Möglichkeiten auf die rechte Spur zu fahren zu nutzen.
Der Kunde verringert das ein oder andere Mal den Abstand. Er versucht dem Vordermann zu singalisieren, dass er schneller ist.
Auch dem Kunden folgt in zu geringen Abstand eine Kolonne an anderen Fahrzeugen. Porsche und BMW deuten mit rechts Fahren ihre Schnelligkeit an, überholen aber nicht und scheren wieder ein.
Der Kunde blinkt einmal links und betätigt die Lichthupe. Als Anerkennung zeigt ihm Herr X das seine Nebelschlußleuchte funktioniert in dem er diese mehrmals hintereinander an und ausschaltet.
Dann beschleunigt er von ca. 140 km/h auf 180 km/h, verringert aber wieder sofort die Geschwindigkeit auf 140 km/h.
Alles folgt unter Berücksichtigung, daß eine Strecke von 20 km zurückgelegt wurde und sich eine größere Kolonne gebildet hat. Alle nutzen natürlich auch die linke Spur und bilden damit den Grundstein einens kleinen Staus.
Als nach 20 km die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt wird, fährt Herr X auf die rechte Spur und lächelt den Überholenden Kunden an.
Der Kunde wird abends von der Polizei angehalten und erfährt, dass ihn jemand wegen Nötigung angezeigt hat.
Er stellt schockiert fest, dass diese Anzeige nach Strafgesetzbuch festgehalten wird.
Er macht zugleich eine Aussage und schildert seine Darstellung des Vorfalls.
Der Kunde wird in naher Zukunft von der Polizei zur Vernehmung geladen.
Welche Strafen sind zu erwarten ?
Sind überhaupt Strafen zu erwarten ?
Wie soll sich der Kunde bestenfalls verhalten ?
Gibt es die Möglichkeit,dass Herr X von seiner Anzeige absieht ?
Wenn es keine Beweie gibt, ist die Sache doch gegessen.