Nötigung, Drängeln, Strafgesetz

Hallo,

ein Kunde fährt mit seinem Auto auf der Autobahn. er befindet sich auf der linken von 2 Spuren mit ca. 180 km/h. Es gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ein Fahrer,Herr X, mit einem großen Audi fährt auf die Autobahn auf und wechselt vom Beschleunigungsstreifen auf die ganz linke Spur und bremst somit den Kunden plus folgende Autofahrer auf 100 km/h stark herunter.

Danach fährt Herr X mit ca. 140 km/h circa 20 km !!! auf der linken Spur ohne eine seiner ausreichenden Möglichkeiten auf die rechte Spur zu fahren zu nutzen.

Der Kunde verringert das ein oder andere Mal den Abstand. Er versucht dem Vordermann zu singalisieren, dass er schneller ist.

Auch dem Kunden folgt in zu geringen Abstand eine Kolonne an anderen Fahrzeugen. Porsche und BMW deuten mit rechts Fahren ihre Schnelligkeit an, überholen aber nicht und scheren wieder ein.

Der Kunde blinkt einmal links und betätigt die Lichthupe. Als Anerkennung zeigt ihm Herr X das seine Nebelschlußleuchte funktioniert in dem er diese mehrmals hintereinander an und ausschaltet.
Dann beschleunigt er von ca. 140 km/h auf 180 km/h, verringert aber wieder sofort die Geschwindigkeit auf 140 km/h.

Alles folgt unter Berücksichtigung, daß eine Strecke von 20 km zurückgelegt wurde und sich eine größere Kolonne gebildet hat. Alle nutzen natürlich auch die linke Spur und bilden damit den Grundstein einens kleinen Staus.

Als nach 20 km die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt wird, fährt Herr X auf die rechte Spur und lächelt den Überholenden Kunden an.

Der Kunde wird abends von der Polizei angehalten und erfährt, dass ihn jemand wegen Nötigung angezeigt hat.

Er stellt schockiert fest, dass diese Anzeige nach Strafgesetzbuch festgehalten wird.
Er macht zugleich eine Aussage und schildert seine Darstellung des Vorfalls.

Der Kunde wird in naher Zukunft von der Polizei zur Vernehmung geladen.

Welche Strafen sind zu erwarten ?

Sind überhaupt Strafen zu erwarten ?

Wie soll sich der Kunde bestenfalls verhalten ?

Gibt es die Möglichkeit,dass Herr X von seiner Anzeige absieht ?

Gegenanzeige
Hallo Makler,

An Stelle des Kunden würde ich eine Gegenanzeige machen.
Und zwar wegen Nötigung und Verkehrsbehinderung. In Deutschland gilt immer noch das Rechtsfahrgebot und ein Richter hat mal in einer Reportage (Sat1 Automagazin vor einigen Monaten) gesagt, wenn man einem „Hindernis“ nach ein paar Kilometern durch die Lichthupe sein Fehlverhalten klarzumachen versucht, dies durchaus erlaubt sei. Ich glaube mich erinnern zu können, daß dieser Richter den Spitznamen „Richter Gnadenlos“ hat.

Gruß
Sticky

Hallo sticky,

danke soweit für deine Auskunft. Habe auch in der letztn ADAC Zeitschrift nachgelesen, dass es, wenn man längere Zeit links fährt und blockiert, auch als Nötigung zählt.

Auch hier gehts dann ins Strafgesetzbuch.

Was passiert bei Aussage gegen Aussage ?

Danke

Alex

Sind überhaupt Strafen zu erwarten ?

Eine Frage der Beweislage.

Wie soll sich der Kunde bestenfalls verhalten ?

Vielleicht erst mal abstreiten :smile: Wenn es keine Beweie gibt, ist die Sache doch gegessen.

Gibt es die Möglichkeit,dass Herr X von seiner Anzeige absieht
?

Ja, aber an der Strafverfolgung wird das nichts ändern. Es geht doch hier nicht um höchstpersönliche Rechtsgüter des X, sondern um die Sicherheit des ganzen Straßenverkehrs.

Levay

Vorsicht damit!

Einerseits ist Lichthupe nicht zwingend Nötigung. Andererseits kann das gleichwohl eine Nötigunf darstellen, auch wenn sich der andere Fahrer falsch verhält. Das berechtigt NICHT dazu, selbst Unrecht zu begehen.

Levay

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Was passiert bei Aussage gegen Aussage ?

in dubio pro reo

Levay

Hallo,

Was passiert bei Aussage gegen Aussage ?

in dubio pro reo

nanana, wir haben hier noch immer die freie Beweiswürdigung. Ich denke, Du meinst das Richtige, (nämlich der Richter weiß nicht, wessen Aussage richtig ist), aber bei dem klassischen „Aussage gegen Aussage“ kann der Richter sehr wohl eine Verurteilung aussprechen, wenn der die Angaben des „Geschäditen“ Zeugen für glaubhaft erachtet.

Andernfalls würden wohl der Großteil aller Strafverfahren im unteren Bereich von Körperveletzung und Diebstahl, etc. mit einem Freispruch enden, was nicht der Fall ist. Denn hier ist es überwiegnd so, dass der Richter lediglich die Aussage des Anzeigestellers und diejenige des Angeklagten hat.
Gruß,
Dea

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Danke erst mal an alle,

morgen hat der Kunde bei der örtlichen Polizei eine Vorladung.

Vielleicht weiß man dann wer.

Alex

Es ist doch ganz klar, …
…dass Du dummerweise garnicht dort warst, Makler,
sondern bei einem ganz anderen Kunden?
Wie konnte Dir sowas nur entgehen _fg_

Du hast noch Glück gehabt;
es gibt auch Zeitgenossen,
die scheren aus und bremsen ab bis auf 80 auf der linken Fahrspur.

Gute Reise weiterhin - digi (aEg)