Hallo!
Ich suche nach Informationen darüber, in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, wenn ein Gerüst vor dem Haus steht und Bauarbeiten durchgeführt werden. Danke!
Diana
Hier ein paar Beispiele.
Wird im Zuge von Bauarbeiten das Haus eingerüstet und mit Planen verhangen, so das der Balkon nicht genutzt werden kann und die Wohnung übermäßig abgedunkelt ist, 15% Minderung (AG Hamburg, WM 96,30)
Bei erheblichem Baulärm über 6 Monate hinweg-22% Minderung (LG Hannover WM 86,311)
Bauarbeiten im Haus, erhebliche Lärmbeeinträchtigung- 30% Minderung
(AG Hamburg WM 9,91 VII)
Umfassende Bauarbeiten (Dachgeschossausbau) im Haus- 60% Minderung
(AG Hamburg WM 87,272)
-80% Minderung (LG Hamburg 307 S 135,95)
Ist infolge des Baulärms ein öffnen des Fensters und eine normale Unterhaltung nicht möglich, kommt es infolge der Bauarbeiten zu erschütterungen in der Wohnung usw.- 25% Minderung
(LG Darmstadt, WM 84,245)
Jetzt addiere aber nicht direkt alles zusammen. Such Dir aus, was für eine Beeinträchtigung Du hast. Wenn der vermieter gegen die Minderung angeht, kann er Dir nicht kündigen, weil Du eventuell zuviel gemindert hast, denn die obigen Zahlen sind in der Form schon zugesprochen worden, können aber von einem anderen Gericht anders bewertet werden. Vielleicht kennt der Vermieter seine Pflichten und akzeptiert. Du brauchst übrigens zur Minderung nicht die Erlaubnis des Vermieters. Du musst ihm nur ca. 14 tage gewähren zur Bereinigung des Mangels, das bei einer Baustelle aber schwierig sein dürfte.
Gruß
roleover