Hallo,
weiter unten, kurz vor dem Verschwinden ins Archiv, steht noch folgende Frage von mir:
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Bei uns gibt es neben einem still gelegten Gebäude der Deutschen Bahn einen Parkplatz, auf dem laut Schild das Parken nur für Bahnangehörige erlaubt ist. Da auf dem Platz, auf den sicher hundert Autos passen wurden, immer mal nur 5 oder 6 rumstehen, parkt jemand dort gelegentlich, der eigentlich nicht dazu berechtigt ist.
Jetzt bekam er eine schrichtliche Verwarnung mit Forderung von 15 EU von der Bundespolizei.
Nanu? Die ehemalige Bundesbahn ist als Bahn AG doch jetzt privat? Da darf die Polizei kassieren?
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Die Antworten haben sich dann aber vorwiegend auf eine Diskussion über die Zuständigkeit von Polizei am Bahnhof und die Entwicklung von der Bahnpolizei über Grenzschutz zur Bundespolizei unter besonderer Beachtung der Unterschiede in BRD und DDR und der Folgen der Wiedervereinigung.
Mein eigentliches Anliegen ist dabei zu kurz gekommen. Ich frage deshalb noch mal, diesmal noch deutlicher:
Darf die Polizei ein Verwarnungsgeld kassieren, wenn jemand auf einem Privatgelände parkt?
Wenn jemand widerrechtlich auf dem Parkplatz meines Privathauses parkt, muss ich mich m. W. rein privatrechtlich um die Sache kümmern. Ggf. also auf eigene Kosten abschleppen lassen und die Kosten danach einklagen. Wobei das Gericht dann prüft, ob die Entfernung wirklich dringend erforderlich war. Ein „Knöllchen“ bekommt der Falschparker meines Wissens nicht.
Wenn aber jemand aber dem privaten Gelände der Bahnn AG parkt, kassiert die Polizei?
Ach ja, jemand hatte gefragt, gegen welche Gesetze verstoßen worden sein soll. Es waren:
§ 55ff des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
§ 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
§ 64b der Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (BO)
§ 55ff bezieht sich nur auf das Recht auf Anhörung nach einem Vergehen.
Was die anderen Paragraphen angeht: Das sind doch bahninterne Vorschriften, die ein Nicht-Eisenbahner überhaupt nicht kennt oder kennen muss!
Also nochmal die Frage: Darf die Polizei das? Zumal niemand belästigt oder behindert wurde, und, weil der Platz, wie dargestellt, stets gähnend leer ist, wurde auch niemand seine Parkrechts beraubt.
Grüße
Carsten