Schweiz: Mord/Totschlag

Hallo,

im Zusammenhang mit dem jetzt laufenden Prozess um die Tötung des Fluglotsen sind in der Presse sehr unterschiedliche und insb. merkwürdige Ausführungen zu den Delikten Mord und Totschlag erschienen. Das reichte von, es wird nicht wegen Mord angeklagt, weil der Vorsatz fehlte, bis zu die Verteidigung plädiert auf Totschlag wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit.

Dies alles hat mit den Inhalten der genannten Delikte im deutschen Recht nun gar nichts zu tun. Ich frage mich daher, ob es nur die üblichen Fehlleistungen der Presse sind, oder ob die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag im schweizer Recht tatsächlich eine andere ist (obwohl ja sonst sehr viele Gemeinsamkeiten zwischen beiden Rechtssystemen bestehen).
Weiß jemand Bescheid?
Gruß,
Dea

http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Schweiz

thx

http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Schweiz

Artikel teilweise falsch

http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Schweiz

Hallo,
Vorsicht bei Wikipedia! Dieser Artikel enthält zum österreichischen Recht die Aussage: „Es ist anzunehmen, dass sich auch hier für die Unterscheidung zwischen der Verhängung einer lebenslangen und zeitigen Freiheitsstrafe verschiedene (wohlgemerkt ungeschriebene) Merkmale eingebürgert haben.“ Das ist völliger Quatsch. Die Strafbemessung hängt keineswegs von irgendwelchen „eingebürgerten ungeschriebenen Merkmalen“ ab (das wäre in einem Rechtsstaat auch gar nicht möglich), sondern ist ausführlich im vierten Abschnitt des österreichischen Strafgesetzbuches (§§ 32 ff StGB) geregelt. Es wäre zu prüfen, ob der Artikel zum deutschen oder Schweizer Recht auch solche Fehler enthält.
Grüße, Peter

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Hallo,

erfahrungsgemäß ist die Qualität beim Spiegel bzw. Spiegel-online sehr gut. Aus diesem Grund lege ich Dir bezüglich Deiner Frage den folgenden Link nahe: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,381126,00.html

Hier der Absatz ab der Überschrift: „Obergericht Zürich, Oktober 2005“

mit besten Grüßen
Steffen B.

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