Hallo Experten,
mal eine Frage fern ab von jeder Praxis:
Gibt es im HGB Regelungen, bei denen keiner der Beteiligten Kaufmann sein muss?
Danke und Gruß
Janus
Hallo Experten,
mal eine Frage fern ab von jeder Praxis:
Gibt es im HGB Regelungen, bei denen keiner der Beteiligten Kaufmann sein muss?
Danke und Gruß
Janus
Hab gerad zwar keins Vorliegen, aber in §1 ist geregelt auf wen das HGB zutrifft. Soweit es in mir in Erinnerung ist, sind das nur Kaufleute.
also in § 1 steht nicht, dass das HGB nur auf kaufleute anwendbar ist, vielmehr ist hier definiert, wer kaufmann ist. Es gibt schon Vorschriften im HGB, die nichts mit kaufleuten zu tun haben, so etwa die 59ff
gruss
hi,
natuerlich gibt es auch eine menge anderer regelungen im HGB, die auf nicht-kaufleute anwendbar sind. hier reicht die schlichte unternehmereigenschaft.
bsp.: in den abschnitten §§ 343ff. BGB (bsp. kommission, fracht, beförderung umzugsgut, spedition, lagergeschäft) und m.E. ist der ganze seehandel nicht mehr originär kaufmanns-recht.
mfg vom
showbee
Vielen Dank
Hallo,
vielen Dank - genauso habe ich es in der Klausur auch gesehen.
Gruß der Janus
bsp.: in den abschnitten §§ 343ff. BGB (bsp. kommission,
fracht, beförderung umzugsgut, spedition, lagergeschäft) und
m.E. ist der ganze seehandel nicht mehr originär
kaufmanns-recht.