Namensänderung Kind nach Scheidung

Frau A, deutsche Staatsangehörige, hat Herrn B, iranischer und deutscher Staatsangehöriger 2002 geheiratet. Man hat sich geeinigt, dass jeder seinen Namen behält.
Das 2003 geborene Kind trägt den Nachnamen des Vaters, Herr B.

Frau A will sich scheiden lassen und dass das Kind ihren Nachnamen annimmt. Zwar gibt es bei den Grenzbehörden in Deutschland und den Schengen-Staaten ein Grenzbeschluss, dass der Vater des Kindes nicht außer Landes reisen kann (nur 1 Jahr befristet!), jedoch gibt es Fälle, bei denen die Behörden geschlampt haben und wenn das Kind den Namen des Vaters hat und der noch obendrein den deutschen Paß, dann ist die Gefahr gegeben, dass der Kindesvater mit dem Kind evtl. auch ohne Vorwarnung in seine Heimat ausreist!

Ist so ein Grund ausreichend vor dem Familiengericht den Nachnamen für das Kind zu ändern oder muß der Vater da zustimmen (was Herr B. bestimmt nicht macht!).

Danke für die Antworten!

LG

Hallo.

Frau A, deutsche Staatsangehörige, hat Herrn B, iranischer und
deutscher Staatsangehöriger 2002 geheiratet. Man hat sich
geeinigt, dass jeder seinen Namen behält.
Das 2003 geborene Kind trägt den Nachnamen des Vaters, Herr B.

Frau A will sich scheiden lassen und das das Kind ihren
Nachnamen annimmt. Zwar gibt es bei den Grenzbehörden in
Deutschland und den Schengen-Staaten ein Grenzbeschluss, dass
der Vater des Kindes nicht außer Landes reisen kann (nur 1
Jahr befristet!), jedoch gibt es Fälle, bei denen die Behörden
geschlampt haben und wenn das Kind den Namen des Vaters hat
und der noch obendrein den deutschen Paß, dann ist die Gefahr
gegeben, dass der Kindesvater mit dem Kind evtl. auch ohne
Vorwarnung in seine Heimat ausreist!

Ist so ein Grund ausreichend vor dem Familiengericht den
Nachnamen für das Kind zu ändern oder muß der Vater da
zustimmen (was Herr B. bestimmt nicht macht!).

Ein Schuss ins Blaue:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
bundesgerichtshof.de - suche nach ‚Namensrecht AND Scheidung AND Kind‘
http://gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_id=8…

HTH
mfg M.L.

persönliche Anmerkung & Vorschlag
Hallo Markus,

ich persönlich finde eine Antwort nur aus Link bestehend etwas
ätzend.
Wenn schon jemand auf eine Frage eingeht, ist das ja sehr nett. Wenn
der Fragende sich dann der Mühe unterzieht, diese Sucherei nochmals
zu machen, ok, er will ja was Wissen.
Aber es gibt ja auch noch andere, die einfach mal interessehalber
auch schlaue Infos bekommen. Jetzt darf sich also jeder nochmal durch
die Materie wühlen?
Nicht im Sinne des Erfinders, w-w-w meine ich.
Dann spar dir lieber die Mühe.

HTH
mfg T-Bird

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Hallo Teevogel.

…interessante ViKa :wink:

ich persönlich finde eine Antwort nur aus Link bestehend etwas
ätzend.

Entschuldigung, mir war der zu schreibende Text gerade entfallen.

Wenn schon jemand auf eine Frage eingeht, ist das ja sehr
nett. Wenn
der Fragende sich dann der Mühe unterzieht, diese Sucherei
nochmals
zu machen, ok, er will ja was Wissen.

Beim BGH-Urteil musste man jedenfalls nur den einleitenden Teil lesen, warum ein Nachname nicht geändert werden darf.

Aber es gibt ja auch noch andere, die einfach mal
interessehalber
auch schlaue Infos bekommen. Jetzt darf sich also jeder
nochmal durch
die Materie wühlen?

Anders herum: warum Romane schreiben, wenn man über den Erfolg dieser Aktion nicht informiert wird ?

Nicht im Sinne des Erfinders, w-w-w meine ich.
Dann spar dir lieber die Mühe.

Es soll ja noch Leute geben, die ihrer Arbeit nachgehen und deswegen nicht mit dem Schreiben von (langen) Texten zubringen (können).

mfg M.L.

Hallo!

Hat denn Frau A konkret Angst, der Mann könnte das Kind entführen?

Ich kann da keinen Tip geben, ich habe nur einmal eine sehr traurige Geschichte gehört von einer geschiedenen Mutter, die geahnt hatte, dass ihr Ex-Mann ihre (kleinen) Kinder entführen würde; sie musste aber laut Gerichtsbeschluss ihre Kinder alle 2 Wochen ihrem Mann für ein Wochenende überlassen, obwohl sie ihre Sorge dem Richter mitgeteilt hatte.

Es ist so gekommen, wie sie befürchtet hatte, und bis heute hat sie keine Spur mehr von ihren Kindern; sie hat sie seit ca. 5 Jahren nicht gesehen.

Es gibt eine Elterninitiative, die sich mit solchen Fällen befasst, und wenn, dann wissen die wohl am besten, wie man das im Vorfeld machen kann, um eine Entführung zu verhindern. Wenn man etwas machen kann.

http://www.vermisste-kinder.de

Viele Grüße
Thea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OT: persönliche Anmerkung & Vorschlag

Hallo Markus,
ich persönlich finde eine Antwort nur aus Link bestehend etwas
ätzend.

Hallo, T-Bird,
die Hilfe hier wird freiwillig und kostenlos gegeben, sie wird also quasi geschenkt.

Und kennst Du nicht das alte Sprichwort von dem geschenkten Gaul, dem man nicht ins Maul schauen soll?

Denk mal drüber nach.
Gruß
Eckard

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Hallo,

ich persönlich finde eine Antwort nur aus Link bestehend etwas
ätzend.

das mußt Du schon entschuldigen. Die Antworten von M.L. bestehen eigentlich immer nur aus mehr oder weniger passenden Links. Warum das so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Neulich schrieb jemand mal sehr zutreffend, daß es hier einige Spezialisten gibt, die anläßlich einer Frage sich selbst mal eben durch google-Recherche zum Experten machen und entsprechend - ebenfalls mehr oder weniger - sinnvolle Antworten geben. Insofern ist es fast begrüßenswert, wenn derartige Experten sich nicht die Mühe machen, die gefundenen Texte umzuformulieren, sondern ganz offensichtlich - durch die nackte Verlinkung - kenntlich machen, daß sie selber keine Ahnung haben, sondern nur auf das Wissen oder Unwissen Dritter zurückgreifen.

Gruß,
Christian

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hi

frage 1: was hat der nachname mit einer befürchteten geplanten kindesentführung zu tun? ich gehe recht in der annahme, die frage war vorgeschoben und es geht um etwas viel schwerwiegerendes?

frage 2: ist es eigentlich verboten, sein eigenes kind in sein eigenes land mitzunehmen, wenn man außerdem aus seinem eigenen land ausreist (d.h. überhaupt nie ausland betritt!)? ich denke nicht!

frage 3: wie kann man verhindern, daß ab einreise des vaters in den iran die iranischen gesetze gelten und das kind dann (übrigens völlig rechtens - denn es gilt geltendes recht des jeweiligen staates für seine jeweiligen staatsbürger) futsch ist? ich glaube gar nicht!

die einzige chance wäre, als mutter mit dem kind unterzutauchen und beide namen zu ändern. u.u. umzug ins eu-ausland. (also dasselbe zu tun wie der vater - ABER ZUERST.) es ist nämlich völlig legal, mit seinem eigenen kind dort herumzureisen soviel man will, vor allem dort, wo man auch staatsbürger ist.

ich wünsche dir alles erdenklich gute.

gruß
dataf0x

Frau A, deutsche Staatsangehörige, hat Herrn B, iranischer und
deutscher Staatsangehöriger 2002 geheiratet. Man hat sich
geeinigt, dass jeder seinen Namen behält.

Es wurde demnach keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben und auch keine Rechtswahl getroffen? Herr B. ist auch wirklich Doppelstaatler?

Das 2003 geborene Kind trägt den Nachnamen des Vaters, Herr B.

Das ging aber nicht automatisch, sondern bedurfte der Mitwirkung der Eltern. Innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes müssen sich Eltern mit gemeinsamer Sorge für das Kind, die keinen Ehenamen tragen, darauf einigen, wessen Familiennamen das Kind als Geburtsnamen bekommen soll. Die Entscheidung wurde nach deutschem Recht zugunsten B. getroffen, nehme ich an. Oder gab es gar eine Rechtswahl zu iranischem Recht? (Das würde die Sache noch weiter verkomplizieren.)

Frau A will sich scheiden lassen und dass das Kind ihren
Nachnamen annimmt.

Da hat Markus dir zwar nicht ganz den richtigen Link gegeben, da es in der zitierten BGH-Entscheidung um ein nach § 1618 BGB einbenanntes Kind ging (das Kind von Frau A. und Herrn B. führt seinen Namen ja nach § 1617 BGB), aber es ist im Fall von Frau A. leider nicht anders. Denn in dem im Tenor der Entscheidung zitierten § 1617 c Abs. 2 steht:
„Abs. 1 gilt entsprechend, …
2. wenn sich in den Fällen der §§ 1617, 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert.“
Abs. 1 sagt, dass sich das Kind der Ehenamenbestimmung seiner Eltern durch eigene Erklärung anschließen muss, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat. Der Umkehrschluss ist, dass das unter 5 Jahre alte Kind per Gesetz der Namensbestimmung seiner Eltern folgt.
Jetzt ist dort zwar auch der § 1617 BGB aufgeführt, bei dem ein Gleiches gilt. Der Knackpunkt ist nur, Frau A. kann ihren Namen nur durch Eheschließung ändern. Aber selbst wenn sie einen von ihrem Geburtsnamen abweichenden Familiennamen führen würde und dann wieder ihren Geburtsnamen annimmt, würde das Kind nicht folgen, da es seinen Namen vom Vater herleitet.
Also über Zivilrecht (beim Standesamt) ist da nichts zu machen. Frau A. könnte höchstens versuchen, eine öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der Namensänderungsbehörde zu bewirken. Die kostet allerdings ein bisschen mehr und man muss sie auch stichhaltich begründen, weil die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich sein muss (enge Auslegung durch die Gerichte).

Zwar gibt es bei den Grenzbehörden in
Deutschland und den Schengen-Staaten ein Grenzbeschluss, dass
der Vater des Kindes nicht außer Landes reisen kann (nur 1
Jahr befristet!), jedoch gibt es Fälle, bei denen die Behörden
geschlampt haben und wenn das Kind den Namen des Vaters hat
und der noch obendrein den deutschen Paß, dann ist die Gefahr
gegeben, dass der Kindesvater mit dem Kind evtl. auch ohne
Vorwarnung in seine Heimat ausreist!

Wenn Frau A. geschieden wird, behalten beide Elternteil grundsätzlich erst mal das Sorge- und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Also müssen sich beide immer darüber einigen, wo sich das Kind aufhält. Wenn Frau A. aber die begründete Befürchtung hat, dass das Kind ins Ausland entführt werden soll (und nichts anders als Entführung/Kindesentzug wäre das - allerdings auch von beiden Seiten), dann kann sie bei der Scheidung schon den Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind beantragen.
Wenn sie das bekommen hat, kann der Vater für das Kind schon mal keinen Reisepass beantragen. Allein könnte er das auch nicht bei gemeinsamer Sorge, die Mutter allerdings auch nicht. Aber da gibt es leider die oben zitierten „schlampigen (Melde-) Behörden“. Frau A. sollte ihre Meldebehörde zumindest auf das Problem aufmerksam machen.

Ist so ein Grund ausreichend vor dem Familiengericht den
Nachnamen für das Kind zu ändern oder muß der Vater da
zustimmen (was Herr B. bestimmt nicht macht!).

Das Familengericht nimmt keine Namensänderungen bei Kindern vor. Entweder es gibt eine Möglichkeit nach BGB, dann ist die Erklärung beim Standesamt abzugeben (entgegen nimmt die Erklärung jeder Standesbeamte, zuständig ist der Geburtenbuchführer), was hier aber nicht der Fall ist, oder man versucht die öffentlich-rechtliche Namensänderung, dann bei der Namensännderungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Das Familiengericht kommt erst ins Spiel, wenn eine Zustimmung/Einwilligung des Vaters (als Sorgeberechtigter und/oder Namensgeber) ersetzt werden muss, wenn dieser das verweigert, wie wohl im Fall von Frau A.

Die Regelung der grenzüberschreitenden Sorgestreitigkeiten im zweiten Link von Markus würden Frau A. allerings auch wenig bringen, wenn der Vater das Kind in den Iran entführt. Der gehört m.K.n. nicht der EU an, oder bin ich da nicht a.d.L.?
HeinzEric

Hallo

frage 2: ist es eigentlich verboten, sein eigenes kind in sein
eigenes land mitzunehmen, wenn man außerdem aus seinem eigenen
land ausreist (d.h. überhaupt nie ausland betritt!)? ich denke
nicht!

Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschließlich bei der Mutter ist, könnte es verboten sein. Ich glaube aber nicht, dass das an irgendeiner Grenze überprüft wird.

die einzige chance wäre, als mutter mit dem kind
unterzutauchen und beide namen zu ändern. u.u. umzug ins
eu-ausland. (also dasselbe zu tun wie der vater - ABER
ZUERST.) es ist nämlich völlig legal, mit seinem eigenen kind
dort herumzureisen soviel man will, vor allem dort, wo man
auch staatsbürger ist.

Das ist wohl ein sehr guter Vorschlag.

Viele Grüße
Thea

die einzige chance wäre, als mutter mit dem kind
unterzutauchen und beide namen zu ändern. u.u. umzug ins
eu-ausland. (also dasselbe zu tun wie der vater - ABER
ZUERST.) es ist nämlich völlig legal, mit seinem eigenen kind
dort herumzureisen soviel man will, vor allem dort, wo man
auch staatsbürger ist.

Das ist wohl ein sehr guter Vorschlag.

die Mutter, die Mutter hat immer recht !

einfach fassungslos
maxet.

Hallo

die einzige chance wäre, als mutter mit dem kind
unterzutauchen und beide namen zu ändern. u.u. umzug ins
eu-ausland. (also dasselbe zu tun wie der vater - ABER
ZUERST.) es ist nämlich völlig legal, mit seinem eigenen kind
dort herumzureisen soviel man will, vor allem dort, wo man
auch staatsbürger ist.

Das ist wohl ein sehr guter Vorschlag.

die Mutter, die Mutter hat immer recht !

Ich meinte, es ist wohl der einzige Vorschlag, der irgend etwas bringen könnte.

Klar ist das ein Vorurteil, aber so gut wie alle Kinder in dem Alter (ca. 2 - 3), die ich jedenfalls kenne, hängen erheblich viel stärker an ihrer Mutter als an ihrem Vater. Muss natürlich hier nicht zutreffen.

Außerdem wird hier - vielleicht nicht ganz ohne Grund - befürchtet, dass das Kind der Mutter entzogen werden soll. Dies täte der Vater gewiss nicht aus Liebe zum Kind, denn er würde damit ja auch dem Kind seine Mutter entziehen. In den Fällen, in denen ich von solchen Geschichten gehört habe, ist es offensichtlich in erster Linie passiert, um sich an der Frau zu rächen (weil sie sich getrennt hat).

Natürlich ist es auch nicht günstig, wenn das Kind dem Vater bzw. dem Kind der Vater entzogen wird, insbesondere, weil hier ja evtl. dem Vater auch unrecht getan wird. Aber besser als wenn so ein kleines Kind dann plötzlich weg ist.

Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes. Ich vermute deshalb, dass sie es ist, die sich meistens um das Kind kümmert.

Klar sind das alles Vorurteile, aber sie treffen halt ziemlich oft zu.

Viele Grüße
Thea

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Von Aufenthaltsbestimmungsrecht steht da ja gar nichts in dem ursprünglichen Beitrag. Die sind ja auch noch nicht geschieden. Das wird ja wohl erst bei der Scheidung festgelegt, oder wenigstens Trennung.

Grüße
Thea

Von Aufenthaltsbestimmungsrecht steht da ja gar nichts in dem
ursprünglichen Beitrag.

Eben, und das ist ein ziemlich entscheidender Punkt. Ich verstehe sehr gut, daß man bei solchen Geschichten immer geneigt ist, in dem Vater eine gewisse Gefahr zu sehen, aber sowohl Unschuldsvermutung als auch Neutralität gebieten es meiner Meinung nach, diese Neigung zu unterdrücken.

Es muß, kann und wird legale und halbwegs faire Möglichkeiten geben, sich vor dieser Gefahr zu schützen.

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre. Auch, wenn Mutter das nicht gefällt und sich kaum jemand von uns damit identifizieren könnte.

Gruß,

Malte

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Hallo

Im Großen und Ganzen bilde ich mir überhaupt kein Urteil, sondern gehe davon aus, dass die Fragestellerin sich evtl. ein Urteil bilden kann und auswählt, was auf ihren Fall passt oder nicht.

Es muß, kann und wird legale und halbwegs faire Möglichkeiten
geben, sich vor dieser Gefahr zu schützen.

Ich glaube eher nicht, eben weil ja keiner vorverurteilt werden darf. Wenn es jedoch schon passiert ist, dann ist es ja zu spät.

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein
verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in
das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre.

Falls es sich bei dem Kind um ein Mädchen und bei dem Heimatland um den Iran handeln sollte, würde ich aber ein kleines bisschen dazu neigen, dies doch pauschal zu behaupten.

Viele Grüße
Thea

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Hallo

Falls es sich bei dem Kind um ein Mädchen und bei dem
Heimatland um den Iran handeln sollte, würde ich aber ein
kleines bisschen dazu neigen, dies doch pauschal zu behaupten.

In Anbetracht der angespannten Situation dort, dass die sich da alle gegenseitig von der Landkarte vertilgen wollen, würde ich es auch für einen Jungen pauschal eher für ungünstig halten, dort aufzuwachsen.

Viele Grüße
Thea

Hallo

Falls es sich bei dem Kind um ein Mädchen und bei dem
Heimatland um den Iran handeln sollte, würde ich aber ein
kleines bisschen dazu neigen, dies doch pauschal zu behaupten.

In Anbetracht der angespannten Situation dort, dass die sich
da alle gegenseitig von der Landkarte vertilgen wollen, würde
ich es auch für einen Jungen pauschal eher für ungünstig
halten, dort aufzuwachsen.

würdest Du das bei einem Jungen mit deutschem Vater und israelischer Mutter genauso sehen? Wirklich genauso?

Gruß,

Malte

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Hi,

Eben, und das ist ein ziemlich entscheidender Punkt. Ich
verstehe sehr gut, daß man bei solchen Geschichten immer
geneigt ist, in dem Vater eine gewisse Gefahr zu sehen, aber
sowohl Unschuldsvermutung als auch Neutralität gebieten es
meiner Meinung nach, diese Neigung zu unterdrücken.

Das sehe ich in diesen speziellen Fällen ein wenig anders. Das Problem ist einfach, daß eine Entziehung des Kindes nicht mehr revidiert werden kann. Und da habe ich vollstes Verständnis, wenn eine betroffene Mutter auch vor moralisch zweifelhaften Methoden, ja sogar vor illegalen Aktionen, nicht halt macht.

Es muß, kann und wird legale und halbwegs faire Möglichkeiten
geben, sich vor dieser Gefahr zu schützen.

Ich kenne keine. Wie soll das auch funktionieren?

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein
verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in
das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre. Auch, wenn
Mutter das nicht gefällt und sich kaum jemand von uns damit
identifizieren könnte.

Da hast Du natürlich recht. Aber wenn mit dem Umzug ins Heimatland des Vaters ein Entzug der Mutter einhergeht, kann man dieses Pauschalurteil sehr wohl fällen!

Das Problem ist imho, daß Elternteile aus bestimmten Ländern schon bei einer einfachen „Urlaubsreise“ Tatsachen schaffen können, die der andere Elternteil nicht mehr revidieren kann. Hier stößt unser Rechtstaat mit seiner Unschuldsvermutung an eine seiner Grenzen.

Gruß Stefan

Hi,

Eben, und das ist ein ziemlich entscheidender Punkt. Ich
verstehe sehr gut, daß man bei solchen Geschichten immer
geneigt ist, in dem Vater eine gewisse Gefahr zu sehen, aber
sowohl Unschuldsvermutung als auch Neutralität gebieten es
meiner Meinung nach, diese Neigung zu unterdrücken.

Das sehe ich in diesen speziellen Fällen ein wenig anders. Das
Problem ist einfach, daß eine Entziehung des Kindes nicht mehr
revidiert werden kann. Und da habe ich vollstes Verständnis,
wenn eine betroffene Mutter auch vor moralisch zweifelhaften
Methoden, ja sogar vor illegalen Aktionen, nicht halt macht.

das menschliche, emotionale Verständnis ist die eine Seite.
Dieses Verständnis kann und darf aber nicht die erste Geige in einer rechtlichen Betrachtung spielen.

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein
verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in
das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre. Auch, wenn
Mutter das nicht gefällt und sich kaum jemand von uns damit
identifizieren könnte.

Das Problem ist imho, daß Elternteile aus bestimmten Ländern
schon bei einer einfachen „Urlaubsreise“ Tatsachen schaffen
können, die der andere Elternteil nicht mehr revidieren kann.
Hier stößt unser Rechtstaat mit seiner Unschuldsvermutung an
eine seiner Grenzen.

Nochmal deutlich: Ich behaupte keineswegs, daß diese Gefahr nicht besteht oder sowas. Aber so, wie Du es da gerade schreibst, ist das nichts anderes als unverhohlener, offener Rassismus. Schau Dir Deine Aussage mal mit nem Schritt Abstand an…

Gruß,

Malte

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Hi,

das menschliche, emotionale Verständnis ist die eine Seite.
Dieses Verständnis kann und darf aber nicht die erste Geige in
einer rechtlichen Betrachtung spielen.

Das ist völlig richtig! Aber ich frage mich, wie Du aus meinen Anmerkungen eine rechtliche Betrachtung herrausliest. Es ging (ausgehend von Dataf0x) um praktische Ratschläge, wie die betroffene Mutter mit der rechtlichen Situation umgehen könnte. In diesem Zusammenhang hast Du gefordert die Ängste zu unterdrücken.
Dieser Forderung habe ich widersprochen, weil ich als Vater weiß daß im Zusammenhang mit den eigenen Kindern Recht und Moral nicht mehr erstrangig sind.

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein
verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in
das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre. Auch, wenn
Mutter das nicht gefällt und sich kaum jemand von uns damit
identifizieren könnte.

Das Problem ist imho, daß Elternteile aus bestimmten Ländern
schon bei einer einfachen „Urlaubsreise“ Tatsachen schaffen
können, die der andere Elternteil nicht mehr revidieren kann.
Hier stößt unser Rechtstaat mit seiner Unschuldsvermutung an
eine seiner Grenzen.

Nochmal deutlich: Ich behaupte keineswegs, daß diese Gefahr
nicht besteht oder sowas. Aber so, wie Du es da gerade
schreibst, ist das nichts anderes als unverhohlener, offener
Rassismus. Schau Dir Deine Aussage mal mit nem Schritt Abstand
an…

Das habe ich getan, aber unverhohlenen, offenen Rassismus kann ich trotzdem nicht entdecken. Das mußt Du mir schon mal genauer erläutern…

Gruß Stefan