Hallo,
angenommen Herr A kauft sich ein elektronisches Gerät und geht sehr pfleglich damit um. 10 Monate später ist das Gerät defekt und Herr A schickt diese Gerät zu dem Hersteller in dem festen Glauben er hätte noch Garantie und bekommt es repariert. Hersteller B schreibt kurz darauf zurück dass seiner Fachmeinung nach Herr A den Schaden selber herbeigeführt hat und eine Grantie ablehnt.
Herr A droht mit Anwalt worauf Hersteller B gar nicht reagiert.
Muss Herr A jetzt beweisen dass der Schaden durch ein fehlerhaftes Gerät/Bauteil verursacht wurde und nicht durch ihn?
Was kann Herr A in so einem Fall noch tun?
Vielen Dank für jede Antwort in diesem rein fiktiven Fall…
Gruss Christian
Hallo,
Hi,
wie lange du Garantie auf das Gerät hast, kannst nur du bzw. Hersteller wissen.
Ein Recht auf Garantie gibt es nicht.
Das, was irrtümlicherweise oft als Garantie angesehen wird (2 Jahre) ist die Sachmangelhaftung.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestanden hat, beim Hersteller.
Danach beim Käufer.
Sieht also schlecht für dich aus, wenn du keine (mehr) Garantie hast.
Näheres in der FAQ 1152 http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Gruß.Timo
angenommen Herr A kauft sich ein elektronisches Gerät und geht
sehr pfleglich damit um. 10 Monate später ist das Gerät defekt
und Herr A schickt diese Gerät zu dem Hersteller in dem festen
Glauben er hätte noch Garantie und bekommt es repariert.
Hersteller B schreibt kurz darauf zurück dass seiner
Fachmeinung nach Herr A den Schaden selber herbeigeführt hat
und eine Grantie ablehnt.
Herr A droht mit Anwalt worauf Hersteller B gar nicht
reagiert.
Muss Herr A jetzt beweisen dass der Schaden durch ein
fehlerhaftes Gerät/Bauteil verursacht wurde und nicht durch
ihn?
Was kann Herr A in so einem Fall noch tun?
Vielen Dank für jede Antwort in diesem rein fiktiven Fall…
Gruss Christian
Hallo Christian,
ich glaube nicht, dass !!! mit seinem Posting die Sache trifft. Denn der Hersteller hat sich dir gegenüber nicht etwa darauf berufen, dass du gar keine Garantie habest (für Gewährleistungsansprüche ist er ohnehin nicht zuständig), sondern dass du den Fehler selbst verursacht hast.
Recht hat !!!, wenn er schreibt, dass nur du wissen kannst, wie lange deine Garantie ist. Das ergibt sich nämlich aus Garantievertrag, und den hast du ja abgeschlossen. Aber auch auf ein Verstreichen der Fristen hat sich der Hersteller ja gar nicht berufen, wie du schreibst.
Im Grunde verstehe ich deine Frage genauso wenig wie die Antwort von !!!: Denn die Antwort liegt doch schon in deiner Frage. Der Hersteller sagt, du bist Schuld. Es ist also eine reine Frage der Beweisbarkeit und hat doch mit „Kulanz“ nichts zu tun.
Levay