Hallo Experten,
A verkauft privat an B ein gebrauchtes Auto (9 Jahre alt und 4 Vorbesitzer). Der Kauf wurde mit einem ADAC Kaufvertrag abgeschlossen. Dort ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und der Wagen wurde als unfallfrei bezeichnet.
A hat vor dem Kauf bei der Durchsicht eine kaum sichtbare größere Delle an der Seite dem B gezeigt. B meinte daraufhin, dass es mal evtl ein Unfall gehabt haben könnte oder jemand wäre beim Ausparken dagegen gefahren und hat den Wagen an der Stelle sehr penibel untersucht.
A verneinte einen Unfall, da es in seiner Zeit keinen Unfall hatte und von seinem Vorbesitzer wurde auch kein Unfall berichtet und per Vertrag ausgeschlossen. A hatte den Wagen nur ein paar Monate gehabt.
Diese Delle wurde nicht in den Vetrag geschrieben und der Wagen als unfallfrei bezeichnet. B kauft den Wagen und kommt jetzt nach 4 Wochen an und sagte, dass der Wagen mal ein Unfall gehabt haben müßte. Er hat sich den Wagen nochmal sehr genau angeschaut.
Falls ein Gutachter jetzt den Unfall bestätigen könnte, was könnte B von A fordern ?
Kann A dann von seinem Vorbesitzer dann auch was fordern, denn in seiner Zeit ist kein Unfall passiert und er hat bis dato von einem Unfall keine Kenntnisse gehabt? A ist nur die Delle (die schlecht sichtbar ist) aufgefallen. mehr nicht. Der Vorgänger von A hat auf die Delle nicht verwiesen.
Danke und Gruß, Marsi