Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung wird unser Grundstück, auf dem bereits ein Haus steht geteilt. Auf der anderen Hälfte haben wir jetzt die Möglichkeit noch ein Haus zu bauen. In diesem Zuge wird zu unserem Grundstück eine neue kleine Straße gebaut. Kanalisation liegt bereits.
Die Stadt kann uns momentan nicht die konkreten oder wenigstens einigermaßen konkret die Kosten nennen, so daß ich evtl. in ein Faß ohne Boden investieren müßte.
Wie kann ich mich hier vertraglich absichern.
Gibt es evtl. andere Tipps für mein ‚Problem‘?
Grüße
Carolin
Dazu kann man tatsächlich kaum eine gute, d.h. präzise Antwort geben. Die Erschließungskosten hängen vom Ausbaugrad ab, welche Luxuslampen montiert werden, Marmor- oder „Aldi“-Randsteine, Länge des Staßenanteils uvm. Im Zweifel stellt dich schon mal auf 10TDM + X ein. In jedem Fall lohnt es sich - meist - die Abrechnung durch einen spezialisierten Anwalt nachrechnen zu lassen. Irgendwo habe ich mal gelesen, daß mehr als die Hälfte, ich glaube es waren sogar über 70% aller Erschließungssatzungen fehlerhaft sein sollen.
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