GbR-Recht / massive Probleme mit Partner

ch habe vor einem halben Jahr mit einem Kumpel eine GbR (Webhosting und -design) gegründet. Nun hat dieser Mensch
unseren Kunden Versprechungen gemacht, von denen ich nichts
wußte und die auch nicht zu realisieren sind. Ein Kunde droht
uns nun auf Schadenersatz zu verklagen. Wie komme ich aus der
Geschichte wieder heraus? Gott sei Dank gibt es keine schrift-
lichen Verträge mit diesem Kunden (soweit ich weiss…:frowning:),
dennoch sind wohl alle Gespräche unter dem Mantel der GbR ge-
laufen. Mein größtes Problem ist allerdings, daß mein „Kumpel“
seit zwei Monaten wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint -ich komme nirgends an ihn ran. Ich will ihn natürlich nicht
unbedingt anzeigen, bin außerdem nicht rechtsschutzversichert.
Die GbR werde ich natürlich umgehend kündigen, noch besteht sie
allerdings. Es gibt im übrigen weder einen Gesellschaftervertrag
noch sonstige schriftliche Vereinbarungen außer dem Gewerbeschein und der Meldung beim Finanzamt.
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen
Tipp geben, wie ich aus dem Mist wieder herauskomme?

Vielen Dank,
Kalle

Hallo Kalle,

da hast Du Dir ja was Schönes eingebrockt. Ich sage es immer und immer wieder: Leute macht Verträge, auch - und gerade - mit Freunden!!!

Vorab noch eine kleine Korrektur: es gibt keinen GesellschaftERvertrag sondern nur einen GesellschaftSvertrag.

Es ist schon mal sehr hilfreich, daß keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden existieren. Dieser müßte ohnehin, wenn er Dich auf Schadenersatz verklagen will, den ihm entstandenen Schaden erst einmal beweisen (wir sind hier schließlich nicht in den Staaten und haben keine Geschworenen, die jemandem, der sich bei McDonalds durch eigene Blödheit mit Kaffee verbrüht hat, 4 Mio. $ zusprechen).

Wenn Du mich fragst, ist die GbR die dämlichste (wenn auch einfachste) Rechtsform, die man wählen kann. Sicher, man hat nicht das Gerenne zum Notar, zum Handelsregister und muß kein Stammkapital einzahlen/nachweisen. Genau da liegt aber die Gefahr!

Du kannst nämlich NICHT einfach die GbR verklagen (die Klage würde wegen fehlender Passivlegitimation sofort abgewiesen werden), sondern mußt JEDEN Gesellschafter einzeln in Anspruch nehmen. Theoretisch kannst Du Dir auch einen einzelnen rauspicken, ihn vor den Kadi schleifen und ruinieren, während die anderen fein raus sind. Sprich Du haftest - auch wenn Du nur 1 % der GbR-Anteile hältst - mit Deinem gesamten (privaten) Vermögen für Verbindlichkeiten der GbR. Soviel in groben Zügen zum Thema „Haftung“…

Auch wenn es ärgerlich ist, kannst Du Deinem Kumpel nicht einmal die sogenannte „Geschäftsführung ohne Auftrag“ vorwerfen, weil vom Gesetz her (die GbR-Problematik fällt unter §§ 705 - 740 BGB) die Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinschaftlich wahrnehmen. In diesem Fall hast Du allerdings gemäß § 711 BGB bei jedem einzelnen Geschäft, das von Deinem Freund angezettelt wurde (Dir allerdings nicht sonderlich behagt) ein Widerspruchsrecht. Machst Du dies geltend, MUSS das Geschäft unterbleiben.

Man kann zwar per Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung einem (oder mehreren) Gesellschaftern einzeln übertragen, aber diesen gibt es ja in Deinem Fall blöderweise nicht.

Leider ist der entsprechende Abschnitt des BGB leicht angestaubt. Große Teile daraus stammen nämlich aus dem Jahre 1896 (kein Zahlendreher; ich meine tatsächlich das 19. Jahrhundert), als die Verträge noch per Handschlag geschlossen wurden und viele „einfache“ Leute häufig des Lesens nicht bzw. kaum mächtig waren.

Zu klären wäre, ob die GbR überhaupt wirksam zustande gekommen ist.

Auch wenn Du Deinem Kumpel am liebsten eigenhändig erwürgen, teeren und federn würdest, wo er sich gerade aufhält ist überhaupt nicht relevant (siehe oben „Haftung“).

An Deiner Stelle würde ich versuchen, mich mit dem Kunden zu einigen. Vielleicht läßt er ja mit sich reden.

Fazit:

  1. die GbR sofort fristlos kündigen;
  2. dem Koryphäe vorsorglich aus wichtigem Grund die Geschäftsführung entziehen (siehe § 712 BGB). Da Ihr wahrscheinlich 50:50-Partner seid, wird es ein bißchen schwierig, weil dazu eigentlich ein Mehrheitsbeschluß erforderlich ist;
  3. 50.000 DM zusammenkratzen, eine GmbH gründen, damit Du aus der persönlichen Haftung rauskommst (bei einer GmbH haftet nur das gezeichnete Stammkapital; Ausnahme: Der Geschäftsführer haftet persönlich für Arbeitnehmeranteile an Sozialabgaben und einbehaltene Lohnsteuer);
  4. IN ZUKUNFT VERTRÄGE SCHLIESSEN!!!

Melde Dich doch einfach, wenn Du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Tessa

Hallo,
eine GdbR bedarf keiner schriftlichen Vereinbarung; hier gilt das Prinzip : Übereinstimmende Willenserklärung.

Zudem wurde wohl beim FA und im Gewerbeanmeldung die GdbR angemeldet, also ohnehin existent.

Den Partner die GdbR per Einschreiben-Rückschein „fristlos“ auskündigen; unbedingt Gründe benennen: wichtigster Grund derzeit:
unbekannter Aufenhalt, gibt über Geschäftsabläufe keine Auskunft, steht der GdbR nicht zur Verfügung, trifft mit „Kunden“ Vereinbarungen, welche nicht innerhalb des Vertrages der GdbR vereinbart wurden.

Falls das Einschreiben-Rückschein zurückkommt, also nicht angenommen wurde, um so besser für Sie, ist der Nachweis, dass Ihr Geschäftspartner „unauffindbar“ ist.
Das genügt vorläufig, um die Gesellschaft „aufzulösen“;
mit dem Kunden, welcher mit Klage droht, ein „offenes Gespräch“ führen und hoffen, dass er Verständnis zeigt, dass die „Vereinbarung“ so nicht eingehalten werden kann.
mfg
peter

allerdings. Es gibt im übrigen weder einen
Gesellschaftervertrag
noch sonstige schriftliche Vereinbarungen außer dem
Gewerbeschein und der Meldung beim Finanzamt.
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir
einen
Tipp geben, wie ich aus dem Mist wieder herauskomme?

Vielen Dank,
Kalle

Hallihallo,
vielen Dank für Deine und Peters Hilfe.
Mein Kompagnon hat sich gestern tatsächlich gemeldet und ich habe ihm die Hölle heiß gemacht. Wir werden die GbR gemeinsam
kündigen. Ferner haben wir vereinbart, daß er sämtliche Kunden,
mit denen er Gespräche hatte, übernimmt und in eigenem Namen
weiterbetreut (wir haben beide zusätzl. einen Gewerbeschein für
eine Einzelunternehmung). Ich will nun einen Vertrag anfertigen,
wo er mich für jede Haftung aus Forderungen dieser Kunden aus-
schliesst. Ferner möchte ich Veträge mit diesen Kunden, in denen
sie ihrerseits mich von der Haftung ausschliessen. Kann man
in so einem Fall formlose Verträge erstellen, und ist das ganze
überhaupt in dieser Form dann hieb- und stichfest?

Vielen Dank für weitere Infos,
Kalle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

erst einmal herzlichen Glückwunsch!!! So lassen sich Probleme am Leichtesten lösen.

Falls Du bzw. Ihr bei der Abwicklung Probleme (Haftung!!!) habt, mailt mich bitte an…

Viele Grüße

Tessa