'Belästigung' durch den Nachbarn

Zuerst mal ein freundliches Hallo an Alle

A (weiblich) hat ein Problem und ich werde versuchen es kurz zu schildern, was nicht ganz einfach sein wird, da dieser Zustand über ein Jahr anhält.
A lebt mit ihrem Freund seit 5 Jahren in dessen Eigenheim, 2-Familien-Haus, das obere Stockwerk haben sie vermietet.
Ursprünglich war das Grundstück ein Flurstück, das der Vorbesitzer mit deren heutigen Nachbar erworben hat. Besitzstandsmässig ist alles geklärt und geregelt und auch im Grundbuch eingetragen. Aber wie es im Leben so ist, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem bösen Nachbarn nicht gefällt. A und ihr Freund versuchen an der Spirale der Bösartigkeiten nicht weiter zu drehen und reagieren auf die verschiedenen Aktionen des Nachbarn gar nicht. D.h. jetzt müssen sie, weil sie verklagt wurden. Aber darauf will ich gar nicht hinaus, denn das Ganze ist viel zu komplex und wird von einem Anwalt geregelt.
Was mich belastet ist eine Art „Aufmerksamkeit“ die A vom Nachbarn entgegengebracht wird. Kurz zu den Personen. A und der Nachbar sind ca. gleich alt, beide Mitte 40. Der Nachbar, lebt mit seiner Frau und seinen zwei fast erwachsenen Söhnen (ca. 18 und 20 Jahre) in seinem Einfamilienhaus. Seit Monaten beobachtet er A. Wenn A etwas im Garten arbeitet, steht er am Fenster und schaut zu. Wenn A mit dem Auto nachhause kommt und die Einkäufe aus dem Kofferraum auslädt, dann steht der Nachbar auf seiner Treppe und schaut zu. Wenn A auf die Terrasse geht und raucht, dann steht der Nachbar am Fenster und schaut zu. Fast ist es, als ob er einen Bewegungsmelder installiert hat, der ihm immer anzeigt, wann er A beobachten kann. Das Fenster aus dem er A zusieht, gehört wohl zu einem kleinen „Arbeitszimmer“. In den ersten Jahren war in diesem Zimmer nie eine Bewegung zu erkennen. Wenn A mit Freundinnen oder Freunden auf der Terrasse ist, dann ist der Nachbar am Fenster. Wenn A das Grundstück verlässt und an Haus des Nachbarn vorbeigehen muss, sie teilen sich eine Auffahrt, dann steht der Nachbar in seiner Haustüre und schaut A zu. Er steht am auch Fenster und schaut mit dem Fernglas in die Wohnung von A (das wurde zur Dokumentation 1x fotografiert). Oft kommentiert er auch die Dinge die A tut. Nicht laut schreiend, eher so, als ob er es jemanden erzählen würde, aber doch so, dass A es hören kann. Er kommentiert auch das Äussere von A, wie A sich kleidet etc. Seit Monaten lässt A die Fensterläden die auf sein Fenster zeigen auch tagsüber geschlossen. Nur an Wochenenden öffnet A sie mal, damit sie auch Tageslicht mitbekommen. Aber dann bleiben auf alle Fälle die dicken Vorhänge geschlossen. Wenn A mit ihren Freundinnen auf die Terrasse geht, oder auch mal im Sommer zum telefonieren, dann steht er am Fenster und belauscht sie. A wurde auch schon beim Verlassen ihres Grundstückes fotografiert, oder A wurde beim Vorbeigehen applaudiert.
Die junge und sehr attraktive Mieterin aus dem ersten Stock wird meines Wissens nie beobachtet. Wenn sie auf dem Balkon ist, dann kommt er auch nicht ans Fenster.
Und wenn jetzt jemand auf die Idee kommt und meint, dass A sich das einbildet, dann kann sie verschiedene Freunde/innen als Zeugen anführen.
Seit Wochen grüsst er A, wenn sie allein ist. A reagiert auf keinen seiner Grüsse und beachtet ihn auch gar nicht. Kurzzeitig wurde sein Verhalten besser, als der Mann von A den Nachbarn vor dessen Besuch als „Spanner“ bezeichnet hat. Aber danach wurde alles noch ein wenig schlimmer.
Ich muss noch anführen, dass auch der Mann von A vom Nachbarn beobachtet wird, aber lange nicht in diesem Ausmass.
Ich könnte hier noch 1001 Dinge aufführen die der Nachbar von A macht, auch habe ich das Gefühl, dass sich der Umfang seiner Aktionen steigert.
Meine Frage: Wie soll sich A verhalten? Wenn A etwas unternimmt, provoziert sie dann nicht noch mehr Gegenreaktion des Nachbarn?
Für A ist das Ganze sehr störend. A merkt auch, dass sich ihr Verhalten ändert. A versucht immer, sich nichts anmerken zu lassen, aber das Ganze macht A doch Angst. A hat die Befürchtung, dass der Nachbar irgendwann etwas noch Schlimmeres macht bzw. dass er gewalttätig wird. Was vielleicht noch wichtig ist. A ist oft allein, da ihr Freund viel auf Geschäftsreisen ist.

Im Voraus schon herzlichen Dank für Eure Kommentare
Grüsse
sieben

A (weiblich) hat ein Problem und ich werde versuchen es kurz
Im Voraus schon herzlichen Dank für Eure Kommentare
Grüsse
sieben

Das klingt sehr nach Mobbing. Da sich erst kürzlich die Mobbinggesetze verschärft haben, würde ich auf Unterlassung klagen.

Hallo,

ohne jetzt tiefer in die Materie gegangen zu sein: Es wird problematisch, hiergegen etwas zu erreichen. Das Beobachten aus dem eigenen Fenster, vor dem eigenen Haus oder auch das Grüßen wird nicht durch Unterlassung abgewehrt werden können. Kein Gericht wird jemandem verbieten, aus seinem Fenster zu sehen. Es handelt sich hier soweit wohl um ein typisches Nachbarproblem, das gerichtlich nicht gelöst werden kann.

Anders verhält es sich schon mit dem Fotografieren und dem Beobachten mit Hilfe eines Fernglases. Ich halte hier die Verletzung der Persönlichkeitssphäre, geschützt durch § 823 BGB, durchaus für möglich, so dass ein Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB ausgesprochen werden könnte. Wenn hier jemand genaueres weiß, wäre ich aber dankbar.

Insg. würde ich aber erstmal den Ausgang des Prozesses, insb. aber die Verhandlung abwarten. Ggf. ergibt sich hierbei schon, was eigentlich das Problem des Nachbarn ist.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stalking-Gesetz gescheitert
Falls Du damit den Entwurf eines „Anti-Stalking-Gesetzes“ meinst, so hat sich das vorläufig erledigt:
http://www2.welt.de/data/2005/09/24/780046.html

Wobei ich immer schon seltsam fand, einen Gesetzentwurf abzulehnen, nur weil er nicht weit genug geht. So gibts nämlich im Augenblick und wohl eher in den nächsten Monaten überhaupt keine strafrechtliche Regelung.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na und?

So gibts
nämlich im Augenblick und wohl eher in den nächsten Monaten
überhaupt keine strafrechtliche Regelung.

Danach ist aber doch gar nicht gefragt, oder? Für den zivilrechtlichen Part gibt es seit einiger Zeit das „Gewaltschutzgesetz“.

Wobei ich zugeben muss, dass ich mittlerweile nur noch überfliege, wenn hier die Bretter „Allgemeine Rechtsfragen“ und „Meine Lebensgeschichte“ verwechselt werden…

1 „Gefällt mir“

Danach ist aber doch gar nicht gefragt, oder? Für den
zivilrechtlichen Part gibt es seit einiger Zeit das
„Gewaltschutzgesetz“.

Ich weiß, es ging mir nur darum, die Aussage bzgl. des „Mobbing-Gesetzes“ klarzustellen.

Gruß,
Christian

Hallo worldwidefab,
wenn ich an seelischen Exhibitionismus leiden würde, dann würde ich mich mit meiner „Lebensgeschichte“ eher an die privaten Sendeanstalten wenden und in Talkshows auftreten. Ich wollte mit meiner Anfrage nur wissen, ob diese Art der Belästigung bereits eine Straftat ist und ob bzw. was dagegen unternommen werden kann.
Nach deiner Reaktion kann ich mir vorstellen, dass Glück notwendig sein wird und ich an den „richtigen“ Beamten geraten muss, wenn ich versuche rechtliche Hilfe zu bekommen.
mfG
sieben

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schon klar!
Die prägnantere Antwort, die hier vorher stand, habe ich auch gelesen :smile:

Hallo,

gerichtlich lässt sich in derartigen Fällen nichts erreichen. Wie schon gesagt worden ist: es ist nicht verboten, aus dem eigenen Fenster zu sehen, jemanden zu grüssen, nicht-beleidigende Kommentare abzugeben oder ähnliches. Mit dem Fotografieren ist es etwas anderes, aber da sehe ich ein Beweisproblem. Der Nachbar wird mit Sicherheit behaupten, er habe nicht fotografiert oder er habe einen Baum fotografiert.

Ich denke, alles hakt daran, dass der Nachbar spürt, wie unangenehm es seinem Gegenüber ist, was er ausreizt. Er hat schon viel erreicht, wenn die Nachbarin die Gardinen tagsüber zuzieht und sich nicht mehr auf den Balkon wagt. Ich persönlich würde zum normalen Tagesgeschäft übergehen. Er beobachtet - na und? Soll er doch. Wenn er rübersieht, würde ich dem Blick nicht künstlich ausweichen, sondern ihn direkt konfrontieren und nachfragen, warum er rüberstarrt. Auf keinen Fall sollte man sich in solchen Fällen zurückziehen, denn das ist genau das, was ihm Befriedigung verschafft.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus!

wollte mit meiner Anfrage nur wissen, ob diese Art der
Belästigung bereits eine Straftat ist

Selbst wenn, wem wäre denn mit einer Strafverfolgung geholfen?

und ob bzw. was dagegen
unternommen werden kann.

Ganz ehrlich: Die Leute, die keine Ahnung haben, werden Dir nicht helfen, und die, die Ahnung haben, dürfen Dir nicht helfen, da der Sachverhalt viel zu eindeutig geschildert ist.

Nach deiner Reaktion kann ich mir vorstellen, dass Glück
notwendig sein wird und ich an den „richtigen“ Beamten geraten
muss, wenn ich versuche rechtliche Hilfe zu bekommen.

Ich empfehle zunächst einen Besuch beim Anwalt, der kann den Sachverhalt so aufbereiten, dass es auch ein Beamter und sogar ein Richter kapiert.