Es geht um die Frage, wer hier wem die Vorfahrt zu gewähren hat.
Dazu folgende Skizze, damit ich nicht zu viel mit Worten erklären muss:
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A a --\>
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/ b --\>
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| B |
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Das ist ein Ausschnitt einer Kreuzung. (In Wirklichkeit gibt es links neben der B-Spur noch einen Linksabbieger etc. Aber das tut m.E. hier nichts zur Sache.)
Entscheidend ist:
Fahrzeug A kommt von links, wo es bis zur Einmündung von B nur eine Spur gab.
Aus der Richtung B gibt es einen Rechtsabbieger, dessen alleinige Spur wird weitergeführt, sodass sie zusammen mit der Spur A schließlich eine Doppelspur ergibt (a+b).
Es gibt keine Ampeln, nur bei Spur B steht vor dem Knick und ohne Haltelinie ein ‚Vorfahrt gewähren‘-Schild.
B muss also A die Vorfahrt gewähren.
Aber macht das Sinn? Denn wenn B auf Spur b bleibt, gibt es doch nichts zu gewähren, oder? Denn B hat doch eine eigene Spur.
Wenn A von a nach b wechseln möchte, muss A doch bei seinem Spurwechsel B beachten, also gewissermaßen B Vorfahrt gewähren.
was meinst du, wieviele unsinnigen schilder rumhängen. bei uns haben sie zuletzt aus ein paar straßen einbahnstraßen gemacht, wenn man diese nun „gedanklich“ falsch durchfährt, stehen da stoppschilder… aber für fahrräder ist die einbahner auch nicht… also stehen die stopper umsonst.
/ b -->
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| B |
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Irgendwie verwirrend…
Wie ist es nun?
Schöne Skizze, Markus!
Manchmal weiß B nicht im Voraus, dass es eine zweispurige Bahn gibt. Deswegen wird er vorsichtig einfahren und sich im Rückspiegel vergewissern, ob er keinen behindert. A wird dabei B überholen, so dass sich alles friedlich auflösen wird.
bei uns
haben sie zuletzt aus ein paar straßen einbahnstraßen gemacht,
wenn man diese nun „gedanklich“ falsch durchfährt, stehen da
stoppschilder… aber für fahrräder ist die einbahner auch
nicht… also stehen die stopper umsonst.
Haben die wohl beim einbahnstraßenmachen vergessen abzuhängen, oder?
Also wenn A im Kreuzungsbereich die Spur nach rechts wechseln möchte, dann muss er B nicht herauslassen. Aus Sicht des B muss sich dieser vergewissern, dass er bevor er in die Kreuzung einfährt, A nicht die Spur wechseln möchte.
Also wechselt A die Spur und fährt B gleichzeitig heraus und passiert ein Unfall, dann hat B eine Vorfahrtverletzung begangen.
Also wenn A im Kreuzungsbereich die Spur nach rechts wechseln
möchte, dann muss er B nicht herauslassen.
Was heißt „herauslassen“ ? B will doch nur auf seiner eigenen Spur b bleiben, die ja dann auch geradeaus führt.
Aus Sicht des B
muss sich dieser vergewissern, dass er bevor er in die
Kreuzung einfährt, A nicht die Spur wechseln möchte.
B kann das gar nicht leisten, weil ein eventueller Spurwechsel von A ja erst hinter der Kreuzung erfolgen kann, also an einer Stelle, wo die beiden Spuren längst parallel laufen! Ein Blinkzeichen von A ist für B erst zu sehen, wenn er selbst auf der Parallelspur b fährt. Und an dieser Stelle ist B schon ‚gleichberechtigt‘.
Also wechselt A die Spur und fährt B gleichzeitig heraus und
passiert ein Unfall, dann hat B eine Vorfahrtverletzung
begangen.
Dieses Gleichzeitige gibt es nicht, siehe oben.
Beim Spurwechsel ist der Wechsler der Verantwortliche. Hab ich jedenfalls so in der FS gelernt.
Anm.:
Es gibt keine Haltelinien, die irgendwie kenntlich machen wo bzw bis wo das ‚Vorfahrt achten‘-Schild gilt!