Sachbeschädigung im Schulbereich

In der Schweiz geschehen:

Im letzten Schuljahr wird vom Lehrer eine sog. „Projektwoche“ im Wald zusammen mit dem Förster organisiert.
Die Schüler dürfen bei Forstarbeiten mithelfen.
Bauernkinder, die eine Fahrbewilligung für Kleintraktoren besitzen, dürfen einen solchen bei den Forstarbeiten benützen.

Nun hat ein Junge, der keine Bewilligung hatte, diesen
Kleintraktor, im Beisein des Forstwartlehrlings bestiegen und fuhr damit zwischen zwei Tannen durch.
Da die angebaute Laderampe breiter als das Zugfahrzeug war blieb das Gefährt mit Schaden hängen.

Nun bekam der Vater des Jungen eine Reparaturrechnung von der Gemeindeverwaltung von über Fr.7000.-
Seine Privat-Haftpflichtversicherung hat den Schaden abgelehnt.

Wie der Vater, bin ich der Meinung, die Aufsicht und demnach auch die Verantwortlichkeit für die Schüler liegt beim Lehrer und dem Förster.

Für den Schaden müsste eigentlich die Schulgemeinde aufkommen.

Was ist die Ansicht von Fachleuten

Vielen Dank für Auskunft.

Gruss
Fritz
a.d.Uw.

Hoi Fritz

Deine Ansicht würde ich auch teilen. Die Schulgemeinde hat doch
sicher auch eine haftpflichtversicherung?

Grüsse
Heinz

Hallo!

Also der Artikel ist nicht allgemein formuliert. Ich werde mal versuchen allgemein zu antworten:

In der Schweiz geschehen:

Damit geht das ganze schon einmal nach schweizer Schadenersatzrecht (lex loci delicti comissi), was die Sache nicht leichter macht.

In Deutschland und auch in Österreich käme die Haftung des Schädigers selbst und die Haftung der Aufsichtsperson in Frage. Dazu müsste man den Sachverhalt genau kennen. Nur weil ein Schaden entstanden ist, heißt das noch nicht, dass ein Schadenersatzanspruch besteht.

Gruß
Tom