Knollen in der Schweiz mit D-Kennzeichen

Hallo,
bin ich hier richtig, oder gibt es ein besseres Brett?
Fahrer A hat sich vor wenigen Tagen in der Schweiz einen Knollen gefangen, 40 sfr. für falsches parken. Das Übliche: Da A ein deutsches Nummernschild fährt, hat er zunächst nicht bezahlt, ist jetzt wieder in D.

Nach einer meiner Erfahrungen laufen einem die Schweizer in solch einem Fall aber bis nach Deutschland nach. Ein Fahrer B mußte mal sogar zur Vernehmung bei der Polizei in Deutschland antreten.

Wie ist die Situation heute?

Besten Dank, Antal

Hallo,

Hi,
nur mit Österreich hat Deutschland ein sogenannten Amts- und Rechtshilfeabkommen.
Das erlaubt es, dass deutsche Behörden solche Sachen vollstrecken dürfen.
Du solltest dir aber überlegen, ob du in deinem Leben noch mal in die Schweiz einreisen möchtest…

Gruß.Timo

bin ich hier richtig, oder gibt es ein besseres Brett?
Fahrer A hat sich vor wenigen Tagen in der Schweiz einen
Knollen gefangen, 40 sfr. für falsches parken. Das Übliche: Da
A ein deutsches Nummernschild fährt, hat er zunächst nicht
bezahlt, ist jetzt wieder in D.

Nach einer meiner Erfahrungen laufen einem die Schweizer in
solch einem Fall aber bis nach Deutschland nach. Ein Fahrer B
mußte mal sogar zur Vernehmung bei der Polizei in Deutschland
antreten.

Wie ist die Situation heute?

Besten Dank, Antal

Danke Timo, für die Antwort. Allerdings hätte ICH persönlich in solch einem Falle keine Angst, wieder einzureisen. Bei meinen letzten Grenzübertritten hat sich überhaupt kein Schweizer Grenzer sehen lassen und bei den anderen Fällen vielleicht mal müde auf meinen Personalauswesi geguckt und dann lasch durchgewinkt.

Die Darstellung, daß man da in irgendwelchen Datenbanken steht, die bis an die Grenze gemeldet werden, worauf die dann wild über einen herfallen, will mir als Mär erscheinen. Oder weiß das jemand besser?

Gleichwohl bleibt die Frage, warum ICH seinerzeit, in meinem eigenen Fall, wirklich zur örtlichen Polizei hier in D vorgeladen wurde.

Antal

Hallo,
lediglich mit Österreich gibt es momentan ein Vollstreckungsabkommen.
Aber: Per Rechtshilfe erfahren die schweizer Behörden schon die daten des „Sünders“. Sie können zwar hier die Kohle nicht beitreiben, aber es hindert sie keiner daran, im schweizer Datensystem einen Such- bzw. Vollstreckungsvermerk anzubringen. Der kann genau dann mal lästig werden, wenn´s überhaupt nicht passt…(Urlaub…).
Dachsgruß

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Stimmt… allerdings sollte man durchaus unterscheiden zwischen einer Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen und einer „Ordnungsbusse“ für falsch parken.

Letztere nehme ich bei weitem nicht so ernst.
Denn auch hier gilt im Zweifel wie in Deutschland: Die Zustellung durch das an den Scheibenwischer hängen ist im Zweifel nie erfolgt.
(Was kann ich denn dafür wenn Wind oder windige Schweizer mir diesen entfernt haben.)

Gruß Ivo

Meine Erfahrung ist anders als die bisher angeführten.
Die Schweiz langt durch bis zum bitteren Ende; d.h. sie lässt durchlangen.
Die deutsche Polizei geht den Verkehrssachen nach - genau wie im normalen inländischen Betrieb. Auch für 40 Mark.
Meine Erfahrung ist rund 20 Jahre her.
Seinerzeit bin ich umgezogen, und man konnte mich an der urpsrünglichen Adresse nicht direkt erreichen. Deswegen ging’s per Nachforschung, und der ‚Bulle‘ kam persönlich nach Hause zu mir, beauftragt von der inländischen Staatsanwaltschaft.
Gruss - digi (aEg)

Danke Dir, Microdigi.
Meine eigene Erfahrung von vor vielleicht 8 Jahren ist wie Deine, und wie schon gesagt, ih bin hier zum Polizeipräsidium geladen worden. Jetzt fiel es mir wieder ein, wegen zu schnell fahren und die hatten ein Radarfoto (übrigens gar nicht schlecht). Da kann man natürlich leicht verfolgen…

Der von mir hier anegsprochene Fall ist leichter, ledigliglich ein Parkknollen, unter den Scheibenwischer geklemmt, und das hat Ivo ja schon behandelt :smile:) Antal

Interessant wie viele Leute hier Erfahrungen abseits der tatsächlichen Rechtslage gemacht zu haben glauben.

Selbstverständlich stellen die schweizer Behörden einen Bussgeldbescheid zu. Und hier gilt: Man muss den Bussgeldbescheid zahlen, braucht es aber nicht.

Klingt unlogisch? - Ist es aber nicht.
Mit Ausnahme von Österreich gibt es mit keinem europäischen Land ein Rechthilfeabkommen, so dass die Eintreibung des Betrags nicht möglich ist.

Allerdings schauen die Schweizer bei der Einreise viel. Häufiger nach, ob es unbezahlte Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt. Die Verjährungsfist bei schweizer Bussgeldbescheiden liegt bei 5 Jahren. Solange solltest du also nicht mehr einreisen, falls du nicht bezahlt hast.

Ich glaube ja, dass irgendwann der Kennzeichenabgleichende Computer-Video-Datenbankabgleich mit den Nummernschildern kommt. Und dann schlupft keiner mehr durch.

Gruß Ivo