Polnische Firma verklagen?

Eine polnische Firma betreibt in Deutschland Wild-Plakatierung auf städtischen und privaten Eigentum.
Wie soll die deutsche Stadtverwaltung bzw. der deutsche Eigentümer vorgehen, bzw. gibt es eine Erfolgschance rechtlich erfolgreich zu sein das Bußgeld (Stadt) bzw. Reinigungskosten (privat) einzutreiben?

Hallo,

Google mal nach Rechtshilfeabkommen Polen. FAlls es eins gibt, lies nach, was darunter fällt. Falls es nur Strafrecht umfasst, nutzt dir ein dt. Ordnungswidrigkeitsverfahren* nix. Da musst du dann in Polen klagen, wobei da die Frage ist, ob das Gericht die Klage annimmt (wg. ausländischen Tatort).

Ciao maxet.

*falls Knöllchen aus Polen in D eingetrieben werden, dann sind Owis inkl.

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Meines Wissens nach kann jedes Land der EU Ordnungswiedrigkeitenverfahren gegen jeden EU-Bürger führen und das auch unabhängig davon wo derjenige wohnt. Was das Vollstrecken bei Zahlungsverweigerung angeht ist dann der jeweilige Mitgliedsstaat in der Pflicht. Das heißt du zeigst so an als wäre es eine ortsansässige Firma (beim Ordnungsamt? Gewerbeaufsichtsamt? welche Behörde bei uns auch immer so etwas bearbeitet) und die wenden sich dann an die entsprechende Firma. Da braucht es auch keine weiteren Rechtshilfeabkommen wie Maxet das meinte, das ist durchaus Teil des EU-Vertragswerkes. Und bevor jetzt gleich ein Aufschrei losgeht, ja dort gibt es Ausnahmen, aber plumpe Ordnungswiedrigkeiten sind meines Erachtens nach nicht ausgenommen.

mfg
Simon

Hallo,

Eine polnische Firma betreibt in Deutschland Wild-Plakatierung
auf städtischen und privaten Eigentum.

wirbt sie für sich selbst oder klebt sie Plakate (für Konzerte etc.) für andere. Falls letzteres der Fall ist kann man auch den Beworbenen angehen, da man davon ausgehen kann, dass die Plakatierer sein Erfüllungsgehilfe sind.

Ciao maxet.