Fristgerechte Terminabsage einer Behandlung

Hallo zusammen,

jemand geht über 1,5 Jahre regelmäßig zu einer psychoanalytischen Gesprächstherapie und nimmt 3 Stunden die Woche in Anspruch. Die Behandlungen werden privat abgerechnet und finden in der Woche immer zur selben Zeit statt.

In diesem Zeitraum kommt es ab und zu einmal vor, daß der Patient die Termine am selben Tag kurzfristig absagt. Die abgesagten Behandlungen werden dennoch bezahlt, da der Behandler ja keine Möglichkeit hat, die Termine kurzfristig anderweitig zu vergeben.

Zwei Behandlungssitzungen sagt der Patient jedoch eine Woche im Voraus ab, weil er seine Verhinderung absehen kann. Der Behandler stellt die Termine trotzdem in Rechnung, der Patient bezahlt nach längerer Diskussion diese beiden Termine nicht und die Behandlung läuft erst einmal normal weiter. Schriftverkehr hierzu findet nicht statt. Die weiteren Rechnungen werden ganz normal beglichen.

Nach Abschluss der Behandlung (1 Jahr später)erinnert der Behandler schriftlich an das noch ausstehende Honorar für diese zwei Sitzungen.

Muß der Patient diese beiden Sitzungen bezahlen, obwohl er eine Woche vorher mündlich abgesagt hat ?

Vielen dank für jede Antwort.

MadMorphi

Hallo Madmorphi

ich meine, die Behandlungen müssen nicht bezahlt werden. Wie Du
schreibst, kann der Patient davon ausgehen, dass der Behandler im
Zeitraum von einer Woche die Zeit anderweitig füllen kann.

In der Schweiz sind derartige Termine in der Regel - mind. 24 Stunden
vorher abgesagt - kostenfrei.

Gruss
Heinz