Graffiti + Jugend

Hallo,
für eine kleine Beurteilung der folgenden Situation
wäre ich dankbar.

Zwei Jugendliche hätten eine Vorladung als Zeugen bekommen.
Es ginge um Graffiti (also Rumschmieren auf den Wänden
einer Schule, nicht der eigenen Schule, mit Hilfe einer
Farbsprühdose).
Die beiden vorgeladenen Jugendlichen (einer 13, einer 14)
seien geständig. Im Zusammenhang sei auch von zerschlagenen
Neonröhren die Rede, aber beide würden behaupten, die Glassplitter
seien schon dagelegen, als sie dorthin kamen.

Was passiert bei so einer Vorladung?
Führt das unweigerlich zu einem Gerichtstermin?
Was sollte man unbedingt, was unter keinen Umständen
in dieser Situation tun?

Für sachdienliche Hinweise… naja, ihr wisst, was ich
meine. Es geht nicht darum, dass sich jemand aus der
Verantwortung drücken möchte, sondern darum, dass man
nicht mit der besten Absicht die Lage wesentlich verschlimmert.

Grüße
Elke

Was passiert bei so einer Vorladung?
Führt das unweigerlich zu einem Gerichtstermin?
Was sollte man unbedingt, was unter keinen Umständen
in dieser Situation tun?

Hallo Elke,

die Polizei erstellt einen Bericht, der an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Dazu gehören auch die Angaben, die die Beschuldigten zu dem Tatvorwurf machen (wobei ein Beschuldigter keine Angaben machen muss). Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, was weiter passiert.

Bei dem 13jährigen wird das Verfahren sowieso eingestellt werden, weil noch keine Strafmündigkeit besteht. Bei dem 14jährigen sieht das anders aus.

Grob vereinfacht hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten:

  • Einstellung, z.B. wegen Geringfügigkeit (bei Graffity ist der Schaden aber oft nicht mehr geringfügig)
  • Einleitung eines außergerichtlichen Verfahrens (wenn der Jugendliche geständig ist und eine Strafe in Form von z.B. Sozialstunden ableistet, wird das Verfahren eingestellt)
  • Anklage und Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht

Bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft spielt meines Wissens die Schadenshöhe eine Rolle, die Tatumstände und auch das Nachtatverhalten. Das Jugendstrafrecht hat immerhin zum Ziel, eine „pädagogische sinnvolle“ Reaktion auf eine Straftat zu finden, soweit das möglich ist.

Die Strafe kann also möglicherweise milder ausfallen, wenn für die Justiz ersichtlich wird, dass der Jugendliche zu der Sache steht, einsichtig ist, sich um Wiedergutmachung bemüht, von Seiten der Eltern angemessen reagiert wird, etc.

Mit dieser Überlegung könnte es günstiger sein, bei der Polizei umfassende Angaben zu machen. Macht man keine Angabe, erfährt die Staatsanwaltschaft eben auch nichts von den Dingen, die für den Jugendlichen sprechen. Andererseits wird im weiteren Verlauf des Verfahrens häufig die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet, bei der man einige diese Angaben „nachholen“ kann.

Wenn man bei der Polizei ein Geständnis ablegt, kann das aber auch Folgen für die zivilrechtilchen Ansprüche des Geschädigten haben - da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Wenn sowieso beabsichtigt ist, den Schaden zu bezahlen / zu reparieren, ist das ja kein Problem.

Übrigens: Vielleicht ist es eine gute Idee, sich bei der Jugendgerichtshilfe vor Ort beraten zu lassen. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung machen, aber immerhin haben die Erfahrung damit, wie so etwas üblicherweise abläuft und was im Groben zu erwarten ist.

Ich hoffe, das hilft erstmal weiter.

Schöne Grüße

Karin

Hallo Elke.
erwähnt sei noch am Rande die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der beiden „Künstler“. Aus meiner Sicht macht es schon Sinn, jetzt den Schaden beim Geschädigten zu begrenzen (Entschuldigung, Wiedergutmachung…)als vielmehr den Coolen zu mimen, jetzt zwar straffrei (der 13jährige) oder mit milder Entscheidung der StA (der 14jährige)davon zu kommen - später aber mit einem heftigen Urteil zur Schadenswiedergutmachung leben zu müssen.
Dachsgruß

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Hallo Dagobert,

erwähnt sei noch am Rande die zivilrechtliche
Verantwortlichkeit der beiden „Künstler“. Aus meiner Sicht
macht es schon Sinn, jetzt den Schaden beim Geschädigten zu
begrenzen (Entschuldigung, Wiedergutmachung…)als vielmehr
den Coolen zu mimen, jetzt zwar straffrei (der 13jährige) oder
mit milder Entscheidung der StA (der 14jährige)davon zu kommen

  • später aber mit einem heftigen Urteil zur
    Schadenswiedergutmachung leben zu müssen.

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe.
Persönlich wäre es mir am liebsten, die beiden würden
keine Sozialstunden kriegen, sondern mit Pinsel und Eimer
Farbe oder was sonst nötig ist, den Schaden zu beheben.
Sie waren auch schon BEVOR die Vorladung kam, bei der Rektorin
der Schule und wollten beichten/sich entschuldigen, da haben
sie einen Termin mit ihr gekriegt (sie war nicht da), was
sich dann mit der Vorladung überschnitten hat.

Aber verstehe ich dich richtig, dass sie z.B. eben nicht
bestraft werden könnten, aber eben eine mehrere Tausendeuro-
rechnung am Bein haben könnten (der Fall ist ja fiktiv und
ich habe den Schaden folglich nicht gesehen)? Diese Rechnung
könnten sie doch aber auch am Bein haben, wenn die Justiz
hart mit ihnen umspringt? Es ist ja kein Entweder-Oder.

Grüße
Elke

Aber verstehe ich dich richtig, dass sie z.B. eben nicht
bestraft werden könnten, aber eben eine mehrere Tausendeuro-
rechnung am Bein haben könnten (der Fall ist ja fiktiv und
ich habe den Schaden folglich nicht gesehen)? Diese Rechnung
könnten sie doch aber auch am Bein haben, wenn die Justiz
hart mit ihnen umspringt? Es ist ja kein Entweder-Oder.

Ja, das ist richtig. Strafverfahren und zivilrechtliche Ansprüche sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

Wobei ich schon mehrfach gehört habe, dass gerade Schulen mit sich haben reden lassen, wenn die „Übeltäter“ sich fleißig um Wiedergutmachung bemühen. Und auch von Seiten der Justiz kann es ganz gut berücksichtigt werden, wenn ersichtlich wird, dass Einsicht besteht und Konsequenzen (z.B. durch eigenhändiges Reinigen der Wände) bereits erfolgt sind.

Grüße

Karin

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und Konsequenzen (z.B. durch eigenhändiges
Reinigen der Wände) bereits erfolgt sind.

Hallo, Karin und Elke,
wobei gerade dieses u.U. recht aufwendig werden kann (ich denke da an Sprühlack auf Waschbeton) Da ist mit Scheuerbürste und Eimer leider nicht viel zu machen. Ohne jetzt auch noch als Sprayer aufzutreten (den Teufel an die Wand malen zu wollen) - es kann eine recht heftige Rechnung nachfolgen.

Grüße
Eckard

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Nur ein Erfahrungsbericht
Hi!

Nur mal das, was mein Paten-Neffe *g* vor drei Jahren so erlebt hat.

Sie waren in einer Gruppe zusammen in unserem Stadtpark. Dort gibt es ein Gelände für Skater.
Dort angekommen kamen sie auf die Idee, ihre Boards mit Sprühdosen zu „verschönern“. Dabei ging einiges daneben, und jemand hat die Polizei gerufen.

Bei der Anhörung ging dann mein Schwager mit, was einen sehr guten Eindruck hinterließ. Er musste sich bereit erklären, einen Tag lang (8 Std.) mit den Service-Betrieben Schmierereien von den Park-Bänken zu entfernen.
Nach den 8 Std. Schrubben war er kuriert (obwohl beim Sprayen tatsächlich alte Zeitungen unter den Boards lagen)! Nachträgliche Verschönerungsaktionen liefen nur noch zu Hause ab - mit einer Plastikfolie als Unterlage…

Eine Anzeige erfolgte darauf hin nicht mehr!

Es kam noch ein Anruf vom Jugendamt, und das war es dann auch!

Er war allerdings auch schon 17 Jahre alt…

Ich weiß nicht, ob die Behörden überall so verfahren, allerdings bin ich der Meinung, dass es eine sehr sinnvolle Aktion gewesen ist, denn erzieherisch hatte sie einen durchschlagenden Erfolg :wink:
Da es sich bei der Schule ja auch um eine „öffentliche Einrichtung“ (noch dazu mit einer erzieherischen Aufgabe) handelt, könnte ich mit vorstellen, dass eher keine dicke finanzielle Forderung mehr folgt…

Keine Ahnung, ob Dir das hilft…

LG
Guido