Liebe Wissenden,
ich habe folgende theoretische Frage:
Darf eine Sparkasse für eine Sperrung einer Sparkassenkarte (wenn diese
verloren wurde) eine Gebühr von z.B. 5 EUR nehmen?
vielen Dank schon mal,
tina
Liebe Wissenden,
ich habe folgende theoretische Frage:
Darf eine Sparkasse für eine Sperrung einer Sparkassenkarte (wenn diese
verloren wurde) eine Gebühr von z.B. 5 EUR nehmen?
vielen Dank schon mal,
tina
Halo Tina
theoretisch hat jede SParkasse sogenannte AGBs, da stehen dann die 5 EUR drin 
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theoretisch hat jede SParkasse sogenannte AGBs, da stehen dann
die 5 EUR drin
Das ist schon richtig, das steht mit Sicherheit auch da drin. Das
heisst aber nicht das es auch rechtswirksam sein muss. Schließlich
haben Banken und Sparkassen ja schon öfter Sachen drinstehen, die sie
dann wieder zurücknehmen müssen, wie z.B. Gebühren für
Rücklastschriften (heisst das so? Bin mir gerade nicht so sicher)
Wenn man seine Karte über die als „kostenfrei“ beworbene Hotline
sperren lässt, erwarte man ja nicht unbedingt, dann noch eine Gebühr
zahlen zu müssen.
Sind solche Gebühren bei anderen Instituten üblich?
Danke und gruß
tina
Hi,
theoretisch hat jede SParkasse sogenannte AGBs, da stehen dann
die 5 EUR drin
da stehen die ganz sicher nicht drin.
Gruß,
Christian
Hi
Wenn man seine Karte über die als „kostenfrei“ beworbene
Hotline
sperren lässt, erwarte man ja nicht unbedingt, dann noch eine
Gebühr
zahlen zu müssen.
Die Hotline war ja sicher auch kostenfrei, das wirst Du auf Deiner Telefonrechnung nachprüfen können.
Sind solche Gebühren bei anderen Instituten üblich?
Ja, und mit 5 EUR bist Du noch günstig weggekommen.
Du hast Deine Karte verschusselt und damit niemand Unfug damit anfangen kann, hast Du sie - richtigerweise - sperren lassen. Du hast damit eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die die Mehrzahl der Kunden niemals brauchen wird.
Eine Dienstleistung, die also nicht in irgendwelchen Kontopaketen abgedeckt sein kann.
Ich rede jetzt nicht von der Hotline, sondern von den Arbeiten, die nach Deiner Meldung an die Hotline erfolgt sind.
Deine Sparkasse hat übrigens mit Sicherheit eine Gebührenaufstellung (nicht die AGB!), da steht u.a. genau drauf, was Du für welche Extradienste zahlen mußt.
Diese Aufstellung wird Dir sicher ausgehändigt, wenn Du danach fragst. So Du sie nicht ohnehin regelmäßig mit Deinen Kontoauszügen oder bei Änderungen bekommst - das sind die Sachen, die man meist ungelesen wegschmeißt 
Gruß
Edith