verwirkt man sein Widerrufsrecht nach §3 Fernabsatzgesetz wenn man ein Produkt zu Testzwecken nutzt?
Mögliches Beispiel: ein DSL-Anschluss funktioniert nicht korrekt (was ja prinzipiell noch ganz andere rechtliche Vorschriften berührt) aber eben manchmal und es sind schon einige MBs downgeloadet worden?
okay,
welchen Sinn macht aber ein Widerrufsrecht, welches einem nicht das Testen eines Produktes einräumt? Vorher kann man ja keine Aussage darüber machen.
Und darüber hinnaus: Ist man an einen Vertrag gebunden bei dem ein Vertragspartner nicht leistet, sprich ein DSL-Anschluss nicht funktioniert, was er vorher einwandfrei hat?
Grüße,
Gizmo
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