Widerrufsrecht nach §3 Fernabsatzgesetz

Hallo,

verwirkt man sein Widerrufsrecht nach §3 Fernabsatzgesetz wenn man ein Produkt zu Testzwecken nutzt?
Mögliches Beispiel: ein DSL-Anschluss funktioniert nicht korrekt (was ja prinzipiell noch ganz andere rechtliche Vorschriften berührt) aber eben manchmal und es sind schon einige MBs downgeloadet worden?

Grüße,
Gizmo

  1. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr.

  2. Die Regeln sind seit fast vier Jahren Bestandteil des BGB.

  3. Ja, durch die Nutzung würde man in einem solchen Fall das Widerrufsrecht verlieren.

Levay

okay,
welchen Sinn macht aber ein Widerrufsrecht, welches einem nicht das Testen eines Produktes einräumt? Vorher kann man ja keine Aussage darüber machen.
Und darüber hinnaus: Ist man an einen Vertrag gebunden bei dem ein Vertragspartner nicht leistet, sprich ein DSL-Anschluss nicht funktioniert, was er vorher einwandfrei hat?

Grüße,
Gizmo

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